Der Arbeitsentgeltzuschuss ist die unterschätzte Hälfte der QCG-Förderung: Während alle über erstattete Kurskosten reden, übernimmt die Agentur für Arbeit zusätzlich einen Teil der Lohnkosten für die Zeit, in der dein Mitarbeiter in der Weiterbildung sitzt — bei kleinen Betrieben bis zu 75 Prozent. Hier steht, wie der Zuschuss funktioniert, welche Sätze gelten, wie du ihn realistisch durchrechnest und wo die Grenze zum Qualifizierungsgeld verläuft.
Das Wichtigste zuerst: das Geld geht an den Betrieb
Anders als der Name vermuten lässt, bekommt nicht der Mitarbeiter den Arbeitsentgeltzuschuss — sondern du als Arbeitgeber. Die Mechanik: Du stellst den Mitarbeiter für die Weiterbildungszeit frei und zahlst sein Gehalt ganz normal weiter. Die Agentur für Arbeit erstattet dir dafür einen Anteil der Entgeltkosten, die auf die Freistellungszeit entfallen — überwiesen auf das Firmenkonto, das du im Antrag angibst. Rechtsgrundlage ist § 82 SGB III, derselbe Paragraf, über den auch die Lehrgangskosten bezuschusst werden — beides zusammen ist das QCG-Paket, beantragt in einem Verfahren.
Wichtig für die Einordnung: Der Zuschuss gleicht keine Vollzeit-Abwesenheit aus. Bei berufsbegleitenden Formaten — dem Standard im Mittelstand — sind es wenige Stunden pro Woche, entsprechend klein ist die Freistellungszeit, auf die sich der Zuschuss bezieht. Das macht ihn nicht unbedeutend, aber planbar.
Die Sätze: wie viel erstattet wird
Bemessungsgrundlage ist das Arbeitsentgelt für die Freistellungszeit einschließlich des pauschalierten Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen — deshalb fordert die Agentur im Antrag Gehaltsnachweise mit Brutto und Lohnnebenkosten an. Die Sätze sind „bis zu“-Werte; die konkrete Höhe legt der Arbeitgeberservice im Bewilligungsbescheid fest. Und ein oft übersehenes Detail: Der 5-Prozentpunkte-Bonus bei Tarifvertrag oder Weiterbildungs-Betriebsvereinbarung kann nach § 82 Abs. 4 SGB III auch beim Entgeltzuschuss gewährt werden — als Kann-Regelung im Ermessen der Agentur.
Rechenbeispiel: berufsbegleitende Weiterbildung, 40-Personen-Betrieb
Die Rechnung zeigt den eigentlichen Effekt: Der Arbeitsentgeltzuschuss neutralisiert einen großen Teil der Produktivitätskosten der Weiterbildung — das Argument „wir können die Stunden nicht freischaufeln“ verliert seine finanzielle Grundlage. Was organisatorisch bleibt, löst in der Praxis das Champion-Modell: wenige Schlüsselpersonen zuerst, gestaffelte Starts statt Kompletts-Ausfall.
Voraussetzungen und die drei AEZ-Formulare
1. Die Weiterbildung erfüllt die QCG-Kriterien. Über 120 Stunden, AZAV-zertifizierter Träger, Kompetenzen über den Arbeitsplatz hinaus — der Entgeltzuschuss existiert nur im Paket mit einer förderfähigen Maßnahme. Den Selbsttest dazu bietet der 6-Punkte-Check.
2. Echte Freistellung unter Entgeltfortzahlung. Erstattet wird nur Zeit, in der der Mitarbeiter fürs Lernen bezahlt freigestellt ist. Weiterbildung, die komplett in der Freizeit läuft, erzeugt keine erstattungsfähigen Entgeltkosten — dann bleibt es beim Lehrgangskosten-Zuschuss.
3. Die AEZ-Unterlagen im Antrag. Drei Formulare gehören dazu: der Antrag auf Arbeitsentgeltzuschuss (Arbeitgeber), die AEZ-Arbeitnehmererklärung (Mitarbeiter) und die AEZ-Trägerbescheinigung (Bildungsträger). Zusammen mit Gehaltsnachweisen und Arbeitszeit-Nachweis landen sie im selben Verfahren wie der restliche Antrag — die komplette Unterlagen-Checkliste steht im Antrags-Guide.
Nicht verwechseln: Arbeitsentgeltzuschuss vs. Qualifizierungsgeld
Beide Instrumente adressieren Lohnkosten während der Weiterbildung, funktionieren aber gegensätzlich: Der Arbeitsentgeltzuschuss ist ein Zuschuss an den Betrieb bei voll weiterlaufendem Gehalt — der Normalfall für einzelne Mitarbeiter und Teams. Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung von 60/67 % für Transformations-Fälle, in denen mindestens 10 % der Belegschaft betroffen sind — dafür trägt der Betrieb dort die Lehrgangskosten selbst. Für denselben Mitarbeiter und dieselbe Weiterbildung gibt es immer nur eines von beiden — welcher Topf wann greift, klären wir im Erstgespräch mit durch.
Häufige Fragen
Wer bekommt den Arbeitsentgeltzuschuss — Arbeitgeber oder Mitarbeiter?
Der Arbeitgeber. Der Mitarbeiter erhält ganz normal sein Gehalt weiter; die Agentur für Arbeit erstattet dem Betrieb anteilig die Entgeltkosten der Freistellungszeit auf das im Antrag angegebene Firmenkonto.
Wie hoch ist der Arbeitsentgeltzuschuss?
Je nach Betriebsgröße bis zu 75 % (unter 50 Beschäftigte), bis zu 50 % (50 bis unter 500) oder bis zu 25 % (ab 500) der Entgeltkosten für die Freistellungszeit — einschließlich des pauschalierten Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen. Die konkrete Höhe legt der Arbeitgeberservice fest.
Gibt es den Zuschuss auch bei berufsbegleitender Weiterbildung?
Ja — erstattet wird anteilig für die tatsächliche Freistellungszeit, etwa 8 von 40 Wochenstunden. Läuft die Weiterbildung dagegen vollständig in der Freizeit, entstehen keine erstattungsfähigen Entgeltkosten.
Gilt der Tarifvertrags-Bonus auch beim Arbeitsentgeltzuschuss?
Ja — als Kann-Regelung: Nach § 82 Abs. 4 SGB III können bei Tarifvertrag oder Weiterbildungs-Betriebsvereinbarung auch die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt um 5 Prozentpunkte erhöht werden. Ob die Erhöhung gewährt wird, entscheidet der Arbeitgeberservice im Einzelfall.
Wie wird der Zuschuss buchhalterisch behandelt?
Als Zufluss an den Betrieb — die Gehälter selbst bleiben regulär Betriebsausgaben. Die konkrete Verbuchung der Erstattung klärst du am besten kurz mit dem Steuerberater; für den Antrag selbst spielt sie keine Rolle.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsentgeltzuschuss und Qualifizierungsgeld?
Der Arbeitsentgeltzuschuss erstattet dem Betrieb anteilig die Lohnkosten bei weiterlaufendem Gehalt und kommt zusammen mit dem Lehrgangskosten-Zuschuss. Das Qualifizierungsgeld ersetzt 60/67 % des Nettoentgelts in Strukturwandel-Fällen ab 10 % Belegschafts-Betroffenheit — die Kurskosten trägt dort der Betrieb. Kombinierbar sind beide nicht.
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Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir Lehrgangskosten-Zuschuss und Arbeitsentgeltzuschuss für deine konkreten Mitarbeiter durch — mit echten Gehältern statt Beispielwerten — und bereiten die drei AEZ-Formulare gleich mit vor. Die Bewilligung entscheidet der Arbeitgeberservice; die Kalkulation hast du vorher schwarz auf weiß.
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