Weiterbildungsgeld: 150 € im Monat — wer es bekommt und wer nicht

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150 Euro extra im Monat, einfach fürs Lernen — das Weiterbildungsgeld klingt zu gut, um wahr zu sein. Es ist echt, gesetzlich geregelt, wird zusätzlich zu ALG oder Bürgergeld gezahlt — und wer die Prüfungen besteht, bekommt bis zu 2.500 € Prämie obendrauf. Aber es gilt nur für eine bestimmte Art von Weiterbildung, und genau daran scheitern die meisten Erwartungen. Hier ist die ehrliche Aufschlüsselung: wer es bekommt, wer nicht, was insgesamt zusammenkommt und was stattdessen für dich drin ist.

Die Kurzantwort

Das Weiterbildungsgeld (§ 87a Abs. 2 SGB III) beträgt 150 € pro Monat und wird zusätzlich zu ALG I oder Bürgergeld gezahlt — aber nur bei Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen (typischerweise Umschulungen). Dazu kommen bei bestandenen Prüfungen bis zu 2.500 € Weiterbildungsprämie. Für kompakte Fach-Weiterbildungen ohne Abschlussbezug gibt es beides nicht — dort liegen die Vorteile woanders.

Was das Weiterbildungsgeld ist

Eingeführt zum 1. Juli 2023 mit dem Bürgergeld-Gesetz, soll das Weiterbildungsgeld einen klaren Anreiz setzen: Wer eine lange, abschlussbezogene Qualifizierung durchzieht — also typischerweise eine 12- bis 28-monatige Umschulung —, bekommt für die Durchhalteleistung einen monatlichen Zuschlag von 150 €.

Die Eckdaten:

MerkmalRegelung
Höhe150 € pro Monat, für die gesamte Dauer der Maßnahme
Wer zahltAgentur für Arbeit bzw. Jobcenter
Zusätzlich zuALG I oder Bürgergeld — es wird nicht angerechnet oder verrechnet
Rechtsgrundlage§ 87a Abs. 2 SGB III
BedingungGeförderte Weiterbildung (Bildungsgutschein), die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt
Obendrauf möglichWeiterbildungsprämie: 1.000 € / 1.500 € für bestandene Prüfungen (§ 87a Abs. 1)

Wer die 150 € bekommt — und wer nicht

Die entscheidende Weiche ist der Abschlussbezug. Anspruch haben Teilnehmer von Maßnahmen, die auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten — also Umschulungen und berufsabschlussbezogene Nachqualifizierungen in Berufen mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer.

Weiterbildungsgeld gibt es zum Beispiel bei: Umschulung zum Fachinformatiker, zur Pflegefachkraft, zum Kaufmann für Büromanagement — jeweils per Bildungsgutschein gefördert und mit IHK-/Kammerprüfung am Ende.

Kein Weiterbildungsgeld gibt es bei: kompakten Fach-Weiterbildungen ohne Kammerabschluss — also der großen Mehrheit der mehrmonatigen Qualifizierungen, auch im KI-Bereich. Das trägerübliche Zertifikat am Kursende ist kein „anerkannter Berufsabschluss“ im Sinne des Gesetzes.

Und eine zweite Weiche, die oft übersehen wird: Die 150 € sind an den Leistungsbezug geknüpft. Sie fließen nur, solange du während der Maßnahme ALG I oder Bürgergeld beziehst. Wer eine abschlussbezogene Weiterbildung als Beschäftigter macht, geht beim Weiterbildungsgeld leer aus — die Prämien für bestandene Prüfungen gibt es dagegen auch dann.

Werbeversprechen-Check

Wirbt ein Anbieter pauschal mit „150 € extra vom Amt!“, prüfe genau, ob der beworbene Kurs wirklich abschlussbezogen ist. Für normale Fach-Weiterbildungen ist das Versprechen falsch — und ein Warnsignal für die Seriosität des Anbieters. Der frühere Bürgergeld-Bonus von 75 € für sonstige Maßnahmen wurde zum 31.03.2024 gestrichen; aktuell existieren nur Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie nach § 87a SGB III.

Die vergessene Draufgabe: 1.000 € und 1.500 € Weiterbildungsprämie

Fast jeder kennt die 150 € — kaum jemand rechnet die Weiterbildungsprämie mit, die im selben Paragrafen steht (§ 87a Abs. 1 SGB III) und seit dem 01.01.2025 dauerhaft gilt: 1.000 € für die bestandene Zwischenprüfung (bzw. den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung) und 1.500 € für die bestandene Abschlussprüfung. Beide Prämien setzen ebenfalls eine abschlussbezogene, geförderte Weiterbildung voraus — gelten aber anders als das Weiterbildungsgeld auch für Beschäftigte.

Rechenbeispiel

24-monatige Umschulung mit Bürgergeld-Bezug: 24 × 150 € Weiterbildungsgeld = 3.600 €, dazu — wenn beide Prüfungen bestanden werden — 1.000 € + 1.500 € Prämie. Macht zusammen bis zu 6.100 €, die nicht auf die Leistungen angerechnet werden. Kein Reichtum, aber über zwei enge Jahre ein spürbares Polster.

Die ehrliche Rechnung: Umschulung mit Zuschlag vs. kompakte Weiterbildung

Heißt das, die Umschulung ist immer die bessere Wahl? Nicht unbedingt — die bis zu 6.100 € sind nur ein Faktor in einer größeren Rechnung:

Umschulung (mit Weiterbildungsgeld)Kompakte Fach-Weiterbildung
Dauer12–28 Monate3–9 Monate
Zuschlag150 €/Monat + bis zu 2.500 € Prämien
Zurück im Arbeitsmarktnach 1–2+ Jahrennach wenigen Monaten
Ergebnisanerkannter BerufsabschlussFachqualifikation + Zertifikat + Portfolio
Passt fürkompletten Berufswechsel ohne verwertbaren Abschlussgezieltes Aufsatteln auf vorhandene Berufserfahrung

In unseren Beratungsgesprächen taucht die Maßnahmedauer übrigens in beide Richtungen auf: Die einen wollen so schnell wie möglich zurück in den Job, die anderen liebäugeln mit der langen Maßnahme, weil das ALG währenddessen weiterläuft. Durchgerechnet lohnt sich das Warten fast nie: Wer 18 Monate früher wieder verdient, holt die 6.100 € mit den ersten Gehältern um ein Vielfaches auf — und der ALG-Anspruch wird auch bei der kurzen Maßnahme geschont.

Deshalb ist die richtige Frage nicht „Wo gibt es den Bonus?“, sondern: Fehlt dir ein Berufsabschluss — oder fehlt dir eine gefragte Qualifikation? Für Ersteres ist die Umschulung da (mit Weiterbildungsgeld und sogar einem Rechtsanspruch auf Förderung), für Letzteres die kompakte Weiterbildung: volle Kostenübernahme, weiterlaufendes ALG und ein deutlich früherer Wiedereinstieg. Unsicher, welcher Weg zu deiner Situation passt? Genau das klären wir im kostenlosen Erstgespräch — ergebnisoffen, auch wenn am Ende die Umschulung bei einem anderen Träger die richtige Antwort ist.

So kommst du an das Weiterbildungsgeld

Vorweg das Wichtigste zur Mechanik: Bei den 150 € selbst hat dein Sachbearbeiter keinen Ermessensspielraum — sie folgen direkt aus dem Gesetz, sobald die abschlussbezogene Weiterbildung bewilligt ist und du Leistungen beziehst. Das Ermessen liegt eine Stufe früher: bei der Frage, ob die Weiterbildung für deine Eingliederung notwendig ist. Genau dort entscheidet sich dein Fall — nicht beim Zuschlag.

„Ich habe immer das Gefühl, das ist alles so ein bisschen Gummiparagraf. Das hängt immer vom Sachbearbeiter ab.“

O-Ton aus unseren Beratungsgesprächen mit Arbeitssuchenden (Mai–Juli 2026) — die Sorge ist verbreitet. Beim Weiterbildungsgeld selbst ist sie unbegründet: Die 150 € sind der berechenbare Teil der Förderung.
  1. Abschlussbezogene Weiterbildung bewilligen lassen Grundlage ist ein Bildungsgutschein für eine Umschulung bzw. abschlussbezogene Maßnahme — der übliche Weg über Beratungsgespräch und Antrag.
  2. Weiterbildungsgeld ansprechen In der Regel wird es mit der Förderung zusammen bewilligt — verlass dich aber nicht auf Automatik. Ein Satz genügt: „Ich bitte um schriftliche Bestätigung, dass mit der Maßnahme auch das Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III bewilligt wird.“
  3. Teilnehmen — das Geld kommt monatlich Ausgezahlt wird für die Dauer der Maßnahme, solange du regulär teilnimmst und Leistungen beziehst. Bei Abbruch endet auch das Weiterbildungsgeld. Die Prämien beantragst du nach jeder bestandenen Prüfung — Prüfungszeugnis reicht als Nachweis.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld und wie lange wird es gezahlt?

150 € pro Monat, für die gesamte Dauer der abschlussbezogenen Weiterbildung — bei einer 24-monatigen Umschulung also 3.600 €. Mit bestandener Zwischen- und Abschlussprüfung kommen bis zu 2.500 € Weiterbildungsprämie dazu.

Wird das Weiterbildungsgeld auf ALG oder Bürgergeld angerechnet?

Nein, es wird zusätzlich gezahlt und mindert deine übrigen Leistungen nicht.

Bekomme ich Weiterbildungsgeld für einen KI-Kurs oder eine andere Fach-Weiterbildung?

In aller Regel nein. Die 150 € gibt es nur bei Maßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen (Umschulungen). Trägerzertifikate am Ende einer Fach-Weiterbildung zählen nicht als Berufsabschluss.

Gilt das Weiterbildungsgeld für ALG-I- und Bürgergeld-Empfänger?

Ja, für beide Gruppen — zuständig ist jeweils die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter, die Regeln sind identisch (§ 87a SGB III).

Bekomme ich das Weiterbildungsgeld auch, wenn ich beschäftigt bin?

Nein — die 150 € sind an den Bezug von ALG oder Bürgergeld während der Maßnahme geknüpft. Die Weiterbildungsprämie (1.000 €/1.500 € für bestandene Prüfungen) können dagegen auch Beschäftigte in einer geförderten abschlussbezogenen Weiterbildung erhalten; für Beschäftigte gibt es außerdem eigene Förderwege über das Qualifizierungschancengesetz.

Muss ich das Weiterbildungsgeld extra beantragen?

Es wird üblicherweise mit der Weiterbildungsförderung zusammen bewilligt. Sicher ist sicher: im Beratungsgespräch aktiv ansprechen und die Bewilligung schriftlich geben lassen. Die Prämien werden nach jeder bestandenen Prüfung mit dem Zeugnis beantragt.

Gibt es den Bürgergeld-Bonus von 75 € noch?

Nein, der Bürgergeld-Bonus für sonstige Maßnahmen wurde zum 31.03.2024 abgeschafft. Aktuell existieren als Zuschläge nur das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie für abschlussbezogene Weiterbildungen.

Umschulung oder kompakte Weiterbildung — was passt zu dir?

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir auf deinen Werdegang und sagen dir ehrlich, welcher Förderweg dich am schnellsten in einen guten Job bringt — mit allen Zahlen auf dem Tisch, vom Weiterbildungsgeld bis zur geförderten KI-Weiterbildung.

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Scaly Beratungsteam

Bildungsberatung bei Scaly · berät seit 2024 Teilnehmer rund um Bildungsgutschein und Förderung

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Über den Autor

Bild von Paul Niebler

Paul Niebler

Paul Niebler ist Gründer der Scaly Academy und bringt über 10 Jahre Erfahrung im IT-Consulting mit Schwerpunkt auf KI-Technologien mit, unter anderem bei IBM und seinem weiteren Unternehmen Pexon Consulting. Er unterstützt Unternehmen dabei, KI praktisch und strategisch zu nutzen und vermittelt diese Kenntnisse praxisnah in seinen Kursen. Paul kombiniert technisches Wissen mit der Fähigkeit, Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung zu begleiten. So macht er Mitarbeiter zu Innovationstreibern und fördert nachhaltige KI-Anwendungen im Geschäftsalltag.

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