Anthropic bereitet eine deutsche Verschwiegenheits-Zusatzvereinbarung vor: Das „German Professional Secrecy Addendum“ liegt ersten Marktteilnehmern im Entwurf vor und regelt genau das, was § 203 StGB und § 43e BRAO von einem KI-Dienstleister verlangen. Für Kanzleien, Steuerberater und Ärzte ist das ein wichtiger Schritt – aber noch nicht das grüne Licht, Mandats- oder Patientendaten direkt bei Anthropic zu verarbeiten. Der Grund heißt EU-Datenresidenz, und die fehlt noch. Hier ist der komplette Stand: was der Entwurf enthält, was das Berufsrecht verlangt und welche Wege heute schon sauber funktionieren. Stand: August 2026.
Wichtig
Dieser Artikel ist eine redaktionelle Einschätzung aus der Weiterbildungspraxis, keine Rechtsberatung. Ob ein konkreter KI-Einsatz mit deiner Verschwiegenheitspflicht vereinbar ist, klärt verbindlich nur eine berufsrechtlich versierte Kanzlei oder deine Kammer. Die zitierte Zusatzvereinbarung ist ein Entwurf, den Anthropic bislang nicht öffentlich angekündigt hat – Details können sich bis zur finalen Fassung ändern.
Was ist das „German Professional Secrecy Addendum“?
Wer als Anwältin, Arzt oder Steuerberater einen externen Dienstleister an Daten lässt, die dem Berufsgeheimnis unterliegen, braucht dafür mehr als einen Standard-Cloudvertrag. Microsoft und Google haben deshalb seit Jahren spezielle Zusatzvereinbarungen zur Berufsverschwiegenheit im Programm – bei Anthropic, dem Unternehmen hinter Claude, gab es so etwas bisher nicht. Genau diese Lücke schließt der jetzt kursierende Entwurf.
Nach übereinstimmenden Berichten aus dem deutschen Legal-Tech-Markt enthält der Entwurf die Bausteine, die das Berufsrecht an einen solchen Vertrag stellt:
- Einordnung als „sonstige mitwirkende Person“ im Sinne des § 203 Abs. 3 StGB – Anthropic erkennt damit an, selbst in den strafbewehrten Geheimnisschutz einbezogen zu sein
- Belehrung über die Strafbarkeit nach §§ 203, 204 StGB – seit der Reform 2017 macht sich auch der Dienstleister strafbar, der ihm anvertraute Geheimnisse unbefugt offenbart
- Vertraulichkeitsverpflichtung und Need-to-know-Prinzip – Zugriff nur, soweit für die Leistung erforderlich
- Verpflichtung von Personal und Subunternehmern in Textform inklusive Weiterverpflichtungskette – die Verschwiegenheit muss lückenlos durch die gesamte Verarbeitungskette laufen
Das ist exakt der Katalog, den § 43e Abs. 3 BRAO für den Dienstleistervertrag einer Kanzlei vorschreibt. Ein Datenschutz-AVV nach Art. 28 DSGVO allein reicht dafür nicht aus – die berufsrechtliche Verpflichtung mit Strafbarkeits-Belehrung ist eine eigene, zusätzliche Ebene.
Anthropics Legal-Offensive: die Entwicklung seit Februar
Der Entwurf kommt nicht aus dem Nichts. Anthropic baut seit Jahresbeginn systematisch ein Angebot für die Rechtsbranche auf – und positioniert sich damit als direkter Legal-Tech-Anbieter, nicht mehr nur als Modell-Lieferant im Hintergrund:
| Zeitpunkt | Schritt | Was es bedeutet |
|---|---|---|
| Februar 2026 | Legal-Plugin für Claude Cowork | Vertragsprüfung, NDA-Triage, Compliance-Checks – konfigurierbar auf das eigene Playbook |
| April 2026 | Cowork on 3P | Cowork läuft über Drittplattformen (AWS Bedrock, Google Vertex AI, Microsoft Foundry) – Daten bleiben in der eigenen Cloud-Umgebung |
| Mai 2026 | Claude for Legal | 12 Practice-Area-Plugins, über 20 Legal-Tech-Konnektoren, Integration in Word und Outlook |
| Juli 2026 | Cowork on 3P allgemein verfügbar | Berichten zufolge setzen erste deutsche Wirtschaftskanzleien das Setup bereits produktiv ein |
| August 2026 | Professional Secrecy Addendum (Entwurf) | Die berufsrechtliche Vertragsgrundlage für den deutschen Markt |
Die Stoßrichtung ist klar: Anthropic will, dass Berufsgeheimnisträger Claude direkt beziehen können – ohne den Umweg über Legal-Tech-Zwischenanbieter. Wie stark KI-Werkzeuge in Unternehmen ohnehin schon angekommen sind, zeigt unser Überblick zur KI-Einführung im Unternehmen – die Rechtsbranche galt dabei lange als Nachzügler, holt jetzt aber sichtbar auf.
Was § 203 StGB und § 43e BRAO wirklich verlangen
Kurzer Blick auf die Rechtslage, denn hier entscheidet sich, ob ein KI-Einsatz zulässig ist. § 203 StGB stellt unter Strafe, wenn Berufsgeheimnisträger fremde Geheimnisse unbefugt offenbaren – das betrifft Anwälte genauso wie Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder private Kranken- und Lebensversicherer. Seit der Neuregelung 2017 dürfen sie externe Dienstleister einbeziehen („sonstige mitwirkende Personen“), aber nur unter Bedingungen: Der Dienstleister muss zur Geheimhaltung verpflichtet werden und macht sich bei Verstößen selbst strafbar (§ 203 Abs. 4 StGB).
Für Anwältinnen und Anwälte konkretisiert § 43e BRAO das in einem Pflichtenkatalog: Dienstleistervertrag in Textform, Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, sorgfältige Auswahl des Anbieters, Einbeziehung aller Subunternehmer. Für Steuerberater gilt mit § 62a StBerG eine Parallelnorm.
Und dann kommt der Absatz, der im aktuellen Fall den Ausschlag gibt: § 43e Abs. 4 BRAO. Wird die Dienstleistung im Ausland erbracht, darf der Anbieter nur dann Zugang zu Mandatsgeheimnissen erhalten, wenn der Schutz der Geheimnisse dort dem Schutzniveau im Inland vergleichbar ist. Bei Anbietern aus der EU wird das regelmäßig angenommen. Bei einer zwingend US-basierten Verarbeitung ist die Vergleichbarkeit dagegen schwer zu begründen – unter anderem, weil US-Behörden über den CLOUD Act auf Daten amerikanischer Anbieter zugreifen können, ohne dass ein deutsches Zeugnisverweigerungsrecht oder Beschlagnahmeverbot dagegensteht.
Gut zu wissen
Die Vertragsfrage und die Ortsfrage sind zwei getrennte Prüfungen. Das Professional Secrecy Addendum beantwortet die Vertragsfrage (Verpflichtung, Belehrung, Kette). Die Ortsfrage – wo laufen die Daten durch und wo liegen sie – beantwortet nur eine EU-Datenresidenz. Erst beide zusammen ergeben eine tragfähige Grundlage für Mandatsdaten.
Die offene Flanke: EU-Datenresidenz gibt es noch nicht
Genau hier liegt die Grenze des aktuellen Entwurfs. Wer Claude direkt bei Anthropic bezieht – über Claude.ai, Cowork oder die API -, dessen Anfragen werden derzeit in den USA verarbeitet. Eine EU-Region mit Datenhaltung und Verarbeitung in Europa („at rest und in transit“) bietet Anthropic für den Direktbezug bislang nicht an. Nach Marktberichten hat Anthropic bestätigt, dass die EU die nächste Region auf der Roadmap ist – ein Datum gibt es aber nicht.
Wichtig für die Einordnung: Eine künftige EU-Region würde Anthropic berufsrechtlich auf dieselbe Stufe stellen wie heute Microsoft, Google oder AWS mit ihren EU-Angeboten – nicht auf eine bessere. Der Vorsprung der Hyperscaler liegt nicht im Modell, sondern in der Infrastruktur- und Vertragslage, die sie für regulierte Branchen über Jahre aufgebaut haben.
Was heute schon sauber funktioniert
Bis die EU-Region kommt, gibt es drei gangbare Wege – je nachdem, wie sensibel deine Daten sind:
- Claude über einen EU-Endpoint der Hyperscaler beziehen. Über AWS Bedrock oder Google Vertex AI läuft Claude in EU-Regionen wie Frankfurt oder Paris – die Daten bleiben im eigenen Cloud-Konto, Anthropic erhält keinen Zugriff auf Inhalte, und die Hyperscaler bieten etablierte Verschwiegenheits-Zusatzvereinbarungen. Seit April funktioniert auch Claude Cowork in diesem Setup (Cowork on 3P). Das ist der Weg, den Kanzleien mit Mandatsdaten heute gehen.
- Direktbezug nur ohne Geheimnisse nutzen. Für Recherche, Textentwürfe ohne Mandatsbezug oder interne Organisation ist der Direktbezug unkritisch – solange konsequent keine Mandats- oder Patientendaten in die Prompts gelangen. Das verlangt klare interne Regeln und geschulte Mitarbeiter.
- Lokale Modelle für die sensibelsten Fälle. Wer gar keine Daten aus dem Haus geben will, kann offene Modelle auf eigener Hardware betreiben – wie das geht, zeigt unser Artikel KI lokal nutzen. Der Preis ist spürbar geringere Leistungsfähigkeit gegenüber den Spitzenmodellen.
Unabhängig vom Weg gilt: Die Vertragskette muss stehen. AVV nach Art. 28 DSGVO, Verschwiegenheitsverpflichtung mit § 203-Belehrung, dokumentierte Subunternehmerkette, EU-Verarbeitungsregion, Ausschluss der Trainingsnutzung, geregelte Löschung und Exit – fehlt eines dieser Glieder, trägt die Konstruktion nicht.
Warum das über die Rechtsbranche hinaus relevant ist
Der Entwurf ist ein Signal weit über Kanzleien hinaus. § 203 StGB schützt Geheimnisse in vielen Berufen – von der Arztpraxis über die Steuerkanzlei bis zur Versicherung. Wenn der Anbieter eines der führenden KI-Modelle beginnt, deutsche Berufsrechts-Anforderungen in eigene Vertragswerke zu gießen, professionalisiert das den gesamten Markt: Es setzt einen Standard, an dem sich auch andere Anbieter messen lassen müssen, und verschiebt die Diskussion von „Darf ich KI überhaupt nutzen?“ zu „Unter welchen Bedingungen genau?“.
Zugleich zeigt der Fall exemplarisch, dass KI-Compliance kein einmaliges Häkchen ist. Verträge, Verarbeitungsorte, Modell-Zugriffswege – all das ändert sich gerade im Monatstakt. Seit August gelten außerdem die Transparenzpflichten des AI Act, und die Schulungspflicht für KI-Kompetenz nach Artikel 4 betrifft jedes Unternehmen, das KI einsetzt – Kanzleien eingeschlossen. Wer KI-Werkzeuge einführt, braucht Leute, die beides verstehen: was die Tools können und wo die rechtlichen Leitplanken verlaufen.
Häufige Fragen
Was ist das Professional Secrecy Addendum von Anthropic?
Eine Zusatzvereinbarung zur Berufsverschwiegenheit, die Anthropic für den deutschen Markt vorbereitet. Sie ordnet Anthropic als mitwirkende Person nach § 203 Abs. 3 StGB ein, enthält die Belehrung über die Strafbarkeit nach §§ 203, 204 StGB und verpflichtet Personal und Subunternehmer in Textform. Aktuell liegt sie als Entwurf vor.
Dürfen Anwälte Claude heute schon mit Mandatsdaten nutzen?
Beim Direktbezug über Anthropic ist das kaum darstellbar, weil die Verarbeitung in den USA läuft und § 43e Abs. 4 BRAO ein dem Inland vergleichbares Schutzniveau verlangt. Praktikabel ist heute der Bezug über EU-Endpoints von AWS Bedrock oder Google Vertex AI mit vollständiger Vertragskette.
Was verlangt § 43e BRAO von einem KI-Dienstleister?
Einen Dienstleistervertrag in Textform mit Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, sorgfältige Anbieterauswahl sowie die Einbeziehung aller Subunternehmer in die Verpflichtungskette. Bei Leistungen aus dem Ausland muss der Geheimnisschutz dort dem deutschen Niveau vergleichbar sein.
Reicht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO nicht aus?
Nein. Der AVV nach Art. 28 DSGVO regelt den Datenschutz, nicht das Berufsgeheimnis. Die Verschwiegenheitsverpflichtung mit Belehrung nach § 203 StGB ist eine eigene berufsrechtliche Anforderung, die zusätzlich vertraglich vereinbart werden muss – sonst drohen berufsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen.
Was bedeutet „Cowork on 3P“?
Claude Cowork kann seit April 2026 statt über Anthropics eigene Server über Drittplattformen betrieben werden, etwa AWS Bedrock, Google Vertex AI oder Microsoft Foundry. Die Verarbeitung läuft dann in der Cloud-Umgebung des Kunden, auf Wunsch in EU-Regionen, ohne dass Gesprächsdaten an Anthropic gehen.
Wann bietet Anthropic eine EU-Region an?
Ein Datum ist nicht bekannt. Nach Marktberichten hat Anthropic bestätigt, dass die EU die nächste Region auf der Roadmap ist. Bis dahin bleibt für die Verarbeitung von Berufsgeheimnissen der Weg über EU-Endpoints der Hyperscaler oder der Verzicht auf sensible Daten im Direktbezug.
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Benedikt Backhaus – schreibt bei Scaly über KI-Tools, neue Modelle und aktuelle Entwicklungen rund um künstliche Intelligenz. Er beobachtet die KI-Szene laufend und ordnet ein, was neue Releases praktisch bedeuten – ehrlich und ohne Hype. Einschätzung, keine Rechtsberatung. Benedikt auf LinkedIn