KI-Kennzeichnungspflicht 2026: Was wirklich gilt

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Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des europäischen KI-Rechts, und die Aufsichtsbehörden dürfen seither untersuchen und Bußgelder verhängen. Was das für den Alltag heißt, ist weniger dramatisch, als es klingt – aber es heißt eben nicht nichts. Hier steht, was gekennzeichnet werden muss, was nicht, und wie man es praktisch löst. Stand: 10. September 2026. Dieser Artikel ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung.

Infografik als Entscheidungsbaum: Spricht jemand mit einer Maschine, ohne es zu merken? Ja, Chatbot ansagen. Wirkt Bild oder Video täuschend echt? Ja, deutlich kennzeichnen. Erkennbar künstliches Symbolbild? Empfehlung: Symbolbild, mit KI erstellt. Eigener Text, mit KI überarbeitet? In der Regel nein. Bußgeld bei Transparenzverstoß 15 Mio € oder 3 %, für KMU der niedrigere Wert; 35 Mio € gelten für verbotene Praktiken.
Kennzeichnen oder nicht? Vier Fragen decken den Alltag ab – und die Bußgeldzahl aus den Werbemails gehört zu einem anderen Verstoß.

Was seit August gilt

Der 2. August 2026 war von Anfang an als Haupt-Geltungsbeginn der KI-Verordnung geplant. Seitdem greifen die Transparenzpflichten, und die Aufsicht kann erstmals tätig werden. Verboten sind bestimmte Praktiken ohnehin schon länger, ebenso besteht seit Februar 2025 die Pflicht, für ausreichende KI-Kompetenz der Beschäftigten zu sorgen. Den Gesamtzusammenhang samt Zeitplan ordnet der Guide AI Act ein.

Für die Kennzeichnung geht es im Kern um zwei verschiedene Adressaten, die oft durcheinandergebracht werden:

Anbieter von KI-Systemen müssen dafür sorgen, dass erzeugte Inhalte maschinenlesbar als künstlich erzeugt markiert sind – technisch, im Hintergrund, ohne dass Nutzer etwas tun.

Wer solche Inhalte einsetzt und veröffentlicht, muss das in bestimmten Fällen offenlegen. Das ist die Pflicht, die dich betrifft, wenn du KI-Bilder auf der Website hast oder einen Chatbot betreibst.

Der häufigste Irrtum

„Jeder KI-Text muss jetzt gekennzeichnet werden.“ So pauschal stimmt das nicht. Die Pflichten knüpfen an bestimmte Konstellationen an – etwa daran, ob Menschen mit einem System interagieren, ohne es zu merken, oder ob Inhalte täuschend echt wirken. Ein mit KI überarbeiteter Werbetext ist nicht dasselbe wie ein täuschend echtes Video einer realen Person.

Wann kennzeichnen, wann nicht

FallKennzeichnen?Warum
Chatbot auf der WebsitejaMenschen müssen wissen, dass sie mit einer Maschine sprechen
Täuschend echtes Bild oder Video einer realen Personja, deutlichder Kernfall, den die Transparenzregeln adressieren
Erkennbar künstliches Symbolbild im Blogempfehlenswertrechtlich weniger klar, für die Glaubwürdigkeit aber sinnvoll
Mit KI überarbeiteter eigener Textin der Regel neindie Substanz und die Verantwortung liegen bei dir
Rechtschreibprüfung, ÜbersetzungneinWerkzeugeinsatz, kein erzeugter Inhalt
Nachweise, Belege, Dokumentationgar nicht erst erzeugenhier ist nicht Kennzeichnung das Problem, sondern Täuschung

Die letzte Zeile ist die wichtigste und hat mit Kennzeichnungsrecht nur am Rande zu tun: Ein generativ verändertes Schadensfoto für die Versicherung wird durch einen Hinweis nicht zulässig. Was bei KI-Bildern sonst gilt, steht im Guide KI-Bilder erstellen.

Wie man es praktisch löst

  1. Eine Zeile in der Bildunterschrift. „Symbolbild, mit KI erstellt“ reicht. Sie muss dort stehen, wo das Bild steht – nicht versteckt im Impressum.
  2. Beim Chatbot der erste Satz. „Sie schreiben mit einem automatischen Assistenten. Für persönliche Beratung: [Weg zum Menschen].“ Der zweite Teil ist kein Recht, sondern guter Dienst.
  3. Eine Seite mit eurer Praxis. Ein kurzer Abschnitt, wofür ihr KI einsetzt und wofür nicht. Das erledigt Transparenz für den Regelfall und beantwortet nebenbei die Frage, die Kunden ohnehin stellen.
  4. Metadaten nicht entfernen. Wenn Werkzeuge eine maschinenlesbare Markierung setzen, sollte sie erhalten bleiben. Sie beim Export zu entfernen, ist das Gegenteil dessen, was die Regeln bezwecken.
  5. Eine Regel für alle Beteiligten. Wer im Team veröffentlichen darf, muss die Kennzeichnungsregel kennen. Die Kompetenzpflicht aus dem KI-Recht meint genau das – dazu der Guide KI-Kompetenz im Betrieb.

„Wer sich getäuscht fühlen würde, sobald er die Entstehung kennt, hätte den Hinweis gebraucht.“

Faustregel für die Fälle, die in keiner Tabelle stehen. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung, deckt aber den Alltag zuverlässiger ab als jede Auflistung von Einzelfällen.

Zu den Bußgeldern

Hier ist eine Klarstellung nötig, weil in Beratungsmails viel durcheinandergerät. Die höchsten Bußgeldrahmen des KI-Rechts – die Zahlen, die in Anzeigen auftauchen – beziehen sich auf die verbotenen Praktiken, nicht auf Kennzeichnungsverstöße. Für Transparenzverstöße gilt ein eigener, niedrigerer Rahmen – und für kleine Betriebe noch einmal ein anderer als für Konzerne.

Bußgeldrahmen nach Artikel 99 der KI-Verordnung
Welche Zahl wofür gilt
35 Mio / 7 %
verbotene Praktiken – die Zahl aus den Werbemails
15 Mio / 3 %
Transparenzverstöße – der Rahmen, um den es hier geht
60.000 
3 % bei 2 Mio € Umsatz – der Deckel für so einen Betrieb
der niedrigere
Betrag gilt für kleine und mittlere Unternehmen

Die letzte Kachel ist die, die in kaum einer Beratungsmail steht. Die Verordnung nennt jeweils zwei Werte, einen festen Betrag und einen Prozentsatz vom weltweiten Jahresumsatz. Für große Unternehmen gilt davon der höhere – deshalb die Schlagzeilenzahlen. Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups gilt ausdrücklich der niedrigere. Ein Betrieb mit 2 Millionen Euro Umsatz sieht sich bei einem Transparenzverstoß also einem Rahmen von 60.000 Euro gegenüber, nicht von 15 Millionen.

Rahmen heißt außerdem Obergrenze, nicht Regelfall. Die Behörden sollen Art, Schwere und Dauer des Verstoßes berücksichtigen und ausdrücklich auch die Größe des Unternehmens. Eine fehlende Bildunterschrift und ein bewusst getarntes System sind nicht derselbe Vorgang.

Das ist kein Grund zur Sorglosigkeit, aber ein Grund zur Gelassenheit gegenüber Angeboten, die mit Maximalbeträgen arbeiten. Wer eine Bildunterschrift ergänzt und seinen Chatbot ansagen lässt, hat den praktisch relevanten Teil erledigt. Wie man seriöse von getriebenen Anbietern unterscheidet, steht im Guide Anbieter erkennen.

Häufige Fragen

Seit wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?

Die Transparenzpflichten des europäischen KI-Rechts gelten seit dem 2. August 2026; seitdem können Aufsichtsbehörden untersuchen und Bußgelder verhängen. Die Pflicht zu ausreichender KI-Kompetenz der Beschäftigten besteht bereits seit Februar 2025.

Muss ich jeden KI-Text kennzeichnen?

So pauschal nicht. Die Pflichten knüpfen an bestimmte Konstellationen an, etwa an Interaktion mit einem System ohne erkennbaren Maschinencharakter oder an täuschend echte Inhalte. Ein mit KI überarbeiteter eigener Text fällt in der Regel nicht darunter.

Wie kennzeichne ich ein KI-Bild richtig?

Mit einem kurzen Hinweis dort, wo das Bild steht, etwa „Symbolbild, mit KI erstellt“. Zusätzlich sollten maschinenlesbare Markierungen erhalten bleiben, die Werkzeuge setzen – sie beim Export zu entfernen, widerspricht dem Zweck der Regeln.

Muss ein Chatbot sich zu erkennen geben?

Ja. Menschen sollen wissen, dass sie mit einem automatischen System sprechen. Sinnvoll ist, im selben Satz den Weg zu einem Menschen zu nennen – das ist zwar keine Pflicht, aber besserer Dienst am Kunden.

Wie hoch sind die Bußgelder bei fehlender Kennzeichnung?

Niedriger als oft dargestellt. Die höchsten Bußgeldrahmen des KI-Rechts betreffen die verbotenen Praktiken, nicht Transparenzverstöße. Für diese gilt ein Rahmen von 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes; bei kleinen und mittleren Unternehmen gilt davon der niedrigere Betrag.

Was ist mit Bildern, die als Nachweis dienen?

Bei Nachweisen, Belegen und Dokumentation ist Kennzeichnung nicht die Lösung. Dort ist bereits die generative Veränderung das Problem, unabhängig davon, ob sie offengelegt wird.

Regeln kennen, statt Angebote zu kaufen

Der praktisch relevante Teil der Transparenzpflichten ist an einem Nachmittag erledigt – wenn man weiß, was tatsächlich verlangt ist. Genau diese Einordnung vermitteln wir in unserer geförderten Weiterbildung, zusammen mit dem sicheren Einsatz der Werkzeuge. Ob eine Förderung in Betracht kommt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch; entschieden wird sie von der Agentur für Arbeit.

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Paul Niebler, Gründer der Scaly Academy

Paul Niebler – Gründer der Scaly Academy. Über zehn Jahre IT-Consulting mit Schwerpunkt KI, unter anderem bei IBM und mit seinem zweiten Unternehmen Pexon Consulting. Er setzt die hier beschriebenen Werkzeuge selbst täglich ein und schreibt auf, was davon im Betrieb trägt – und was nicht. Einschätzung, keine Rechtsberatung. Paul auf LinkedIn

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Über den Autor

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Paul Niebler

Paul Niebler ist Gründer der Scaly Academy und bringt über 10 Jahre Erfahrung im IT-Consulting mit Schwerpunkt auf KI-Technologien mit, unter anderem bei IBM und seinem weiteren Unternehmen Pexon Consulting. Er unterstützt Unternehmen dabei, KI praktisch und strategisch zu nutzen und vermittelt diese Kenntnisse praxisnah in seinen Kursen. Paul kombiniert technisches Wissen mit der Fähigkeit, Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung zu begleiten. So macht er Mitarbeiter zu Innovationstreibern und fördert nachhaltige KI-Anwendungen im Geschäftsalltag.

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