Weiterbildungsprämie: 1.000 und 1.500 Euro für bestandene Prüfungen

Inhaltsverzeichnis

Für bestandene Prüfungen zahlt die Agentur für Arbeit zwei Prämien: 1.000 Euro nach der Zwischenprüfung, 1.500 Euro nach der Abschlussprüfung – geregelt in § 87a Abs. 1 SGB III, dauerhaft und ohne Befristung. Die Bedingung, die in vielen Anzeigen fehlt: Deine geförderte Weiterbildung muss zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, wie bei einer Umschulung. Hier steht, wer die bis zu 2.500 Euro wirklich bekommt, wie du sie beantragst – und warum kompakte Weiterbildungen ohne Kammerprüfung leer ausgehen.

Zwei Prämien, ein Prinzip: Geld fürs Durchhalten

Eine Umschulung dauert meist um die zwei Jahre – deutlich länger als jede andere geförderte Weiterbildung. Genau dort brechen die meisten ab: nicht am Anfang, sondern irgendwo in der Mitte, wenn die Motivation vom ersten Tag verbraucht ist und der Abschluss noch weit weg. Die Weiterbildungsprämie ist die Antwort des Gesetzgebers darauf: Sie setzt zwei Auszahlungspunkte genau auf die beiden Etappenziele, die zählen – die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung.

Weiterbildungsprämie · § 87a Abs. 1 SGB III
Was bei bestandener Prüfung ausgezahlt wird
1.000 
nach der Zwischenprüfung oder Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
1.500 
nach der bestandenen Abschlussprüfung
2.500 
insgesamt möglich – einmalig, zusätzlich zu ALG oder Grundsicherungsgeld

Die Voraussetzung steht wörtlich im Gesetz: eine nach § 81 SGB III geförderte berufliche Weiterbildung – also mit Bildungsgutschein, „die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist“. Übersetzt: Es geht um anerkannte Ausbildungsberufe wie Fachinformatiker, Pflegefachkraft oder Kauffrau für Büromanagement – nicht um Kurszertifikate. Sieht dein Prüfungsweg keine geregelte Zwischenprüfung vor (das kommt etwa bei der Externenprüfung vor), bleibt es bei den 1.500 Euro am Ende.

Und ja, die Prämien gelten weiterhin: 2016 als befristetes Experiment eingeführt und mehrfach verlängert, sind sie mit dem Bürgergeld-Gesetz zum 1. Juli 2023 dauerhaft in § 87a SGB III verankert worden. Eine Befristung enthält das Gesetz seitdem nicht mehr.

Wer die Prämien bekommt – und wer leer ausgeht

Prämienfähig ist nur, wessen geförderte Weiterbildung auf einen anerkannten Berufsabschluss mit Kammer- oder staatlicher Prüfung zuläuft. Ob du Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld oder gar keine Leistung beziehst, ist dagegen zweitrangig – selbst Beschäftigte können die Prämien erhalten, wenn ihre Maßnahme nach § 81 SGB III gefördert wird. Woran es in der Praxis scheitert, ist fast immer die Art der Maßnahme:

Dein WegWeiterbildungsprämie?
Umschulung mit Bildungsgutschein (z. B. Fachinformatiker, Pflegefachmann, Kauffrau für Büromanagement)Ja – 1.000 € + 1.500 €
Geförderte Vorbereitung auf die ExternenprüfungJa – ohne geregelte Zwischenprüfung aber nur die 1.500 €
Berufsabschluss neben dem Job nachholen, gefördert nach § 81 Abs. 2 SGB IIIPrämien ja – das monatliche Weiterbildungsgeld gibt es daneben nur bei Arbeitslosigkeit oder im SGB-II-Bezug
Kompakte Weiterbildung mit Trägerzertifikat (KI, IT, Marketing, Buchhaltung)Nein – kein anerkannter Berufsabschluss, keine Kammerprüfung
Aufstiegsfortbildung: Meister, Fachwirt, TechnikerNein – läuft über das Aufstiegs-BAföG, nicht über § 81 SGB III
Umschulung, die du selbst bezahlstNein – die Prämie setzt eine geförderte Maßnahme voraus

Es ist exakt dieselbe Trennlinie wie beim Weiterbildungsgeld – den 150 Euro, die während einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung monatlich dazukommen, während die Prämien einmalig bei Prüfungserfolg fließen. Beide Leistungen stehen im selben Paragrafen und hängen an derselben Bedingung. Entsprechend gilt derselbe Werbecheck: Wirbt ein Anbieter pauschal mit „bis zu 2.500 Euro Prämie“, frag als Erstes, ob am Ende seiner Maßnahme wirklich eine Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf steht.

Auch mit Bürgergeld – heute Grundsicherungsgeld

Ja: Die Prämien gelten unabhängig davon, ob du Arbeitslosengeld aus der Versicherung oder Grundsicherungsgeld (bis zur Reform: Bürgergeld) beziehst. Seit dem 1. Januar 2025 ist ohnehin für beide Gruppen dieselbe Stelle zuständig – die Weiterbildungsförderung ist von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übergegangen (§ 66a SGB II). § 87a Abs. 3 SGB III nennt SGB-II-Leistungsberechtigte sogar ausdrücklich: Sie erhalten das Weiterbildungsgeld als Einzige auch neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Angerechnet werden die Prämien nicht – sie sind eine zweckbestimmte Leistung und mindern dein Grundsicherungsgeld nicht (§ 11a Abs. 3 SGB II). Wie der Förderweg im SGB-II-Bezug insgesamt läuft, steht im Guide Bildungsgutschein über das Jobcenter.

Antrag: Die Prämie kommt nicht von allein

Automatisch passiert nichts. Leistungen der Arbeitsförderung werden grundsätzlich nur auf Antrag erbracht (§ 323 Abs. 1 SGB III) – und niemand bei der Agentur überwacht deinen Prüfungstermin. Ein Formular-Marathon ist es trotzdem nicht:

  1. Nachweis sichern. Lass dir das Bestehen direkt nach der Prüfung schriftlich bestätigen. Die Bundesagentur hat dafür einen eigenen Vordruck („Weiterbildungsprämie – Nachweis über das Bestehen der Prüfung“), den Prüfungsstelle oder Träger ausfüllt – so musst du nicht auf das Kammerzeugnis warten, das oft erst Wochen später kommt.
  2. Formlosen Antrag stellen. Ein Zweizeiler an deine Agentur für Arbeit genügt – per Post oder über das Online-Postfach der eServices. Ein Pflichtformular für den Antrag selbst gibt es nicht.
  3. Auszahlung abwarten. Die Prämie kommt einmalig aufs Konto – zusätzlich zu Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld und ohne Anrechnung. Steuerfrei ist sie nach unserer Einschätzung auch: § 3 Nr. 2 EStG stellt Leistungen nach dem SGB III zur Förderung der Aus- und Weiterbildung steuerfrei; deinen Einzelfall klärt im Zweifel eine Steuerberatung.
  4. Nach der Abschlussprüfung wiederholen. Die 1.500 Euro sind ein eigener Antrag mit eigenem Nachweis – nicht vergessen, wenn das Zeugnis da ist.

„Hiermit beantrage ich die Weiterbildungsprämie nach § 87a Absatz 1 SGB III für die am [Datum] bestandene Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf [Beruf]. Der Nachweis liegt bei.“

Der komplette Antrag – mehr Text braucht es nicht.

Gut zu wissen

Vergessen heißt nicht verloren: Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren erst vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind (§ 45 SGB I). Wer die Prämie für eine früher bestandene Zwischenprüfung nie beantragt hat, kann das in diesem Zeitfenster nachholen.

Die Kombination: ALG plus 150 Euro plus Prämien

Prämien und Weiterbildungsgeld schließen sich nicht aus – sie sind als Paket gebaut. Während einer bewilligten Umschulung läuft dein Arbeitslosengeld weiter und verbraucht sich dabei nur zur Hälfte: Für je zwei Tage Teilnahme wird ein Tag Anspruch angerechnet. Wie weit dich das trägt, rechnet der Guide Arbeitslosengeld verlängern durch. Lehrgangskosten, Fahrtkosten und gegebenenfalls Kinderbetreuung übernimmt bei Bewilligung die Agentur – was eine Umschulung kostet, zahlst du also nicht selbst.

Rechenbeispiel

24-monatige Umschulung, Start mit laufendem ALG-Anspruch: Dein Arbeitslosengeld läuft die gesamte Maßnahme weiter. Dazu kommen 24 × 150 € Weiterbildungsgeld = 3.600 €, nach der bestandenen Zwischenprüfung 1.000 € und nach der Abschlussprüfung 1.500 € – zusammen bis zu 6.100 € zusätzlich zum Arbeitslosengeld, anrechnungsfrei und steuerfrei. Voraussetzung bleibt, dass die Agentur die Umschulung bewilligt hat und du beide Prüfungen bestehst.

Wenn deine Weiterbildung keinen Berufsabschluss hat

Dann gibt es keine Prämie – und das gilt auch für unsere eigenen Kurse: Die KI-Weiterbildungen bei Scaly enden mit einem Trägerzertifikat, nicht mit einer Kammerprüfung. Weder die 150 Euro monatlich noch die 1.000 und 1.500 Euro werden dafür gezahlt. Wir schreiben das so deutlich, weil das Gegenteil-Versprechen in Anzeigen kursiert.

Was du stattdessen abwägst, ist ein echter Trade-off: Der Abschluss-Weg dauert meist um die zwei Jahre und bringt dir einen anerkannten Berufsabschluss plus bis zu 6.100 Euro an Zuschlägen. Der kompakte Weg bringt dich in wenigen Monaten zurück in die Bewerbungen – die Kosten kann der Bildungsgutschein ebenfalls decken, nur eben ohne Prämien. Welcher Weg passt, hängt an deinem Ziel, nicht an den Zuschlägen: Wer in die IT will und den anerkannten Abschluss braucht, findet den Umschulungs-Weg im Guide KI-Umschulung. Wer schnell KI-Kompetenzen für das eigene Berufsfeld aufbauen will, fährt mit einer kompakten Weiterbildung oft besser – trotz entgangener Prämie.

Und ein einfacher Seriositäts-Test für jedes Beratungsgespräch: Frag den Träger vor der Unterschrift konkret, ob seine Maßnahme zu einem anerkannten Berufsabschluss führt – ja oder nein. Ein seriöser Anbieter beantwortet das ohne Ausweichen und sagt dir damit auch ungefragt, ob du mit Prämien rechnen kannst oder nicht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Weiterbildungsprämie?

1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung oder dem ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung, 1.500 Euro nach der bestandenen Abschlussprüfung – zusammen also bis zu 2.500 Euro (§ 87a Abs. 1 SGB III). Beide Prämien werden einmalig gezahlt, zusätzlich zu ALG oder Grundsicherungsgeld.

Muss ich die Weiterbildungsprämie beantragen oder kommt sie automatisch?

Du musst sie beantragen – Leistungen der Arbeitsförderung gibt es nur auf Antrag (§ 323 Abs. 1 SGB III). Ein formloses Schreiben mit dem Nachweis über die bestandene Prüfung an deine Agentur für Arbeit genügt; für den Nachweis gibt es einen BA-Vordruck, den Prüfungsstelle oder Träger ausfüllt.

Gibt es die Weiterbildungsprämie auch für eine KI-Weiterbildung mit Bildungsgutschein?

In aller Regel nein. Kompakte KI-Weiterbildungen enden mit einem Trägerzertifikat, nicht mit einer Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf – damit fehlt die zentrale Voraussetzung des § 87a SGB III. Prämienfähig sind berufsabschlussbezogene Maßnahmen, etwa die Umschulung zum Fachinformatiker.

Bekomme ich die Weiterbildungsprämie auch mit Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld?

Ja. § 87a SGB III unterscheidet nicht nach Leistungssystem, und seit dem 1. Januar 2025 ist die Agentur für Arbeit auch für die Weiterbildungsförderung von SGB-II-Beziehenden zuständig. Die Prämien werden nicht als Einkommen auf das Grundsicherungsgeld angerechnet.

Ist die Weiterbildungsprämie steuerfrei?

Nach unserer Einschätzung ja: Leistungen nach dem SGB III, die zur Förderung der Aus- und Weiterbildung gewährt werden, sind nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei. Auf Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld wird die Prämie ebenfalls nicht angerechnet. Deinen Einzelfall klärt im Zweifel eine Steuerberatung.

Gibt es die Weiterbildungsprämie 2026 noch?

Ja. Die Prämien waren ursprünglich befristet, sind aber mit dem Bürgergeld-Gesetz zum 1. Juli 2023 dauerhaft in § 87a SGB III verankert worden. Der aktuelle Gesetzestext enthält keine Befristung mehr – die Prämie gilt also auch für Umschulungen, die jetzt starten.

Unsicher, welcher Weg sich für dich rechnet?

Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir beide Wege ehrlich mit dir durch – Umschulung mit Weiterbildungsgeld und Prämien oder kompakte KI-Weiterbildung ohne Zuschläge, dafür in Monaten statt Jahren. Wenn eine Förderung über den Bildungsgutschein für dich infrage kommt, bereiten wir Beratungstermin und Unterlagen gemeinsam vor – und wenn die Umschulung für dein Ziel die bessere Wahl ist, sagen wir dir auch das.

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Hamza Fallacara, Bildungsberater bei Scaly

Hamza Fallacara – Bildungsberater bei Scaly. Er begleitet Arbeitsuchende und Unternehmen durch den kompletten Förderprozess – vom ersten Beratungsgespräch über das Bildungsangebot mit Maßnahmenummer bis zur bewilligten Maßnahme. Die Fälle und O-Töne in diesem Artikel stammen aus diesen Gesprächen. Einschätzung aus der Beratungspraxis, keine Rechtsberatung. Hamza auf LinkedIn

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Über den Autor

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Hamza Fallacara

Hamza Fallacara ist Bildungsberater bei Scaly und begleitet Arbeitsuchende, Selbstständige und Unternehmen durch den kompletten Förderprozess — vom ersten Beratungsgespräch über das Bildungsangebot mit Maßnahmenummer bis zur eingereichten Antragsmappe. Seine Einschätzungen stammen aus mehreren hundert Beratungsgesprächen zur geförderten KI-Weiterbildung.

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