Der Sommerurlaub ist seit Monaten gebucht – und jetzt soll ausgerechnet mittendrin die Weiterbildung starten. Aus über 700 Beratungsgesprächen wissen wir: Kaum etwas macht Interessenten so nervös wie die Frage nach Anwesenheit, Urlaub und Krankheit in einer geförderten Maßnahme. Die gute Nachricht: Für fast jede dieser Situationen gibt es einen geregelten, sauberen Weg. Hier steht, was wirklich gilt – ohne Grauzonen-Tricks, dafür mit den Wegen, die funktionieren.
„Fahre ich dann heimlich in den Urlaub?“ – Nein. Und du musst auch nicht.
Diese Frage fällt in unseren Beratungsgesprächen fast wörtlich so – meist halb im Scherz, aber mit einem sehr ernsten Kern:
„Das heißt, ich fahre dann heimlich in den Urlaub?“
O-Ton aus einem Beratungsgespräch – die verständliche, aber falsche Schlussfolgerung aus „kein Urlaubsanspruch“Die Antwort ist zweimal Nein. Nein, heimlich funktioniert nicht: Dein Träger führt für jeden Kurstag eine Anwesenheitsliste – nicht aus Misstrauen, sondern weil er als zugelassener Bildungsträger (AZAV) dazu verpflichtet ist. Und er übermittelt der Agentur für Arbeit kalendermonatlich deine Fehltage samt Gründen; das steht in § 318 Abs. 2 SGB III und ist keine Ermessensfrage. Ein Träger, der Fehltage „übersieht“, riskiert seine Zulassung – deshalb bietet dir ein seriöser Anbieter niemals eine inoffizielle Absprache an.
Und nein, du musst auch nicht. Das System ist strenger, als viele denken – aber es ist auch geregelter: Für den gebuchten Urlaub, für Krankheit, für das Bewerbungsgespräch und sogar für das kranke Kind gibt es vorgesehene Wege. Die schlechteste aller Optionen ist immer die inoffizielle. Gehen wir die Fälle durch.
Wichtig
Signalisiert dir ein Anbieter „das regeln wir intern“ oder „da drücken wir ein Auge zu“, ist das kein Service, sondern ein Warnsignal: Falsch geführte Anwesenheitslisten gefährden die Förderung der Teilnehmer und die Zulassung des Trägers. Ein seriöser Träger bietet dir stattdessen das, was wirklich hilft – einen passenden Starttermin, eine dokumentierte Klärung mit der Agentur und einen Nachholplan.
Urlaub: kein Anspruch – aber saubere Wege
In einer geförderten Weiterbildung bist du nicht angestellt, also gibt es auch keinen Urlaubsanspruch wie im Job. Kompakte Maßnahmen – etwa KI-Weiterbildungen über drei bis sechs Monate – laufen in der Regel ohne Ferienblöcke durch; frei sind Wochenenden und Feiertage. Bei langen Maßnahmen und Umschulungen sehen viele Träger unterrichtsfreie Zeiten im Maßnahmekonzept vor – die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur kennen solche Ferienzeiten ausdrücklich, etwa bei den Regeln zu Fahrt- und Unterbringungskosten. Ob es sie gibt und wann sie liegen, legt aber das zugelassene Konzept des Trägers fest, nicht dein Reisewunsch. Frag deshalb vor der Kurswahl nach dem Terminplan, nicht danach.
Dazu kommt eine Regel, die viele vergessen: Als ALG-Empfänger brauchst du für eine Reise grundsätzlich die vorherige Zustimmung deiner Agentur („Ortsabwesenheit“ – bis zu drei Wochen im Kalenderjahr sind möglich, einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht). Während einer laufenden Maßnahme kommt die Anwesenheitspflicht obendrauf. Auch bei einem Online-Kurs gilt darum: Verreisen ohne Zustimmung und sich nebenbei zuschalten ist kein sauberer Weg – dokumentiert wird die tatsächliche Teilnahme, und eine nicht genehmigte Ortsabwesenheit gefährdet dein Arbeitslosengeld. Kläre solche Fragen vorher offen, statt Fakten zu schaffen.
Der häufigste Fall aus unseren Gesprächen ist der schon gebuchte Urlaub, in den der Kursstart hineinfällt. Die Lösung ist unspektakulär: vor dem Start offen ansprechen. In der Praxis heißt das fast immer Startverschiebung – du nimmst den nächsten Kohortenstart nach der Reise – oder die Wahl eines Kurses, dessen Termine passen. Beides ist Alltag und kostet dich nichts außer ein paar Wochen Geduld. Dein Bildungsgutschein muss nur bis zum tatsächlichen Maßnahmebeginn gültig sein – auch das klärst du am besten im selben Zug mit Träger und Vermittlung.
„Ich habe vom 12. bis 26. Oktober eine fest gebuchte Reise – welcher Starttermin passt dazu, und was müssen wir dafür mit der Agentur klären?“
Der eine Satz, der das Urlaubsproblem löst – vor dem Start gestellt, nicht danachKrank während der Weiterbildung: der komplett geregelte Fall
Krankheit ist – anders als Urlaub – kein Sonderfall, sondern im System eingeplant. Der Ablauf: Melde dich am ersten Krankheitstag beim Träger und bei deiner Agentur für Arbeit, telefonisch oder online, und lass dir ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Die Drei-Tage-Kulanz, die du vielleicht aus früheren Jobs kennst, ist in geförderten Maßnahmen nicht der Maßstab – Träger und Agentur erwarten den Nachweis ab Tag 1. Die Arztpraxis übermittelt die Bescheinigung seit 2023 in der Regel elektronisch (eAU) auch an die Agentur; die Pflicht, dich aktiv krankzumelden, bleibt trotzdem bei dir.
Ums Geld musst du dir zunächst keine Sorgen machen: Dein Arbeitslosengeld läuft bei Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen weiter (Leistungsfortzahlung, § 146 SGB III), danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld. Wie ALG und Weiterbildung generell zusammenspielen, steht im Guide Arbeitslosengeld bei Weiterbildung.
Den verpassten Stoff holst du strukturiert nach: Gute Träger haben dafür einen festen Ablauf – Nachholplan mit dem Dozenten, Lernmaterialien, bei Online-Kursen oft Aufzeichnungen der verpassten Einheiten. Wichtig für die Einordnung: Aufzeichnungen sind eine Nachlern-Hilfe, kein Anwesenheitsersatz. Entschuldigt bist du durch die Krankmeldung mit Bescheinigung – nicht durch das spätere Anschauen.
Bei längerer Krankheit gilt: reden statt verschwinden. Träger und Agentur können eine Unterbrechung mit Wiedereinstieg in eine spätere Kohorte prüfen. Und selbst im Extremfall – die Maßnahme ist gesundheitlich nicht mehr durchzuhalten – ist ein Abbruch aus wichtigem Grund vorgesehen: Belegte gesundheitliche Gründe lösen regelmäßig keine Sperrzeit aus; das prüft die Agentur im Einzelfall (Einschätzung aus der Beratungspraxis, keine Rechtsberatung). Wie eine spätere Wiederaufnahme funktionieren kann, steht im Guide Zweiter Bildungsgutschein.
Von Bewerbungsgespräch bis Kind krank: die Fälle im Überblick
Die meisten Anwesenheitsfragen aus unseren Beratungsgesprächen fallen in eine Handvoll wiederkehrender Situationen:
| Situation | Was gilt | Was du tust |
|---|---|---|
| Urlaub gebucht, Kursstart kollidiert | In der Maßnahme gibt es keinen Urlaubsanspruch | Vor dem Start klären: Startverschiebung oder anderer Kurs – offen mit Träger und Agentur |
| Urlaubswunsch mitten im Kurs | Unter ~6 Monaten Laufzeit sind unterrichtsfreie Zeiten regulär nicht vorgesehen | Terminplan des Trägers nutzen, falls vorhanden – sonst ehrlich sprechen statt wegbleiben |
| Ein paar Tage krank | Entschuldigte Fehlzeit, ALG läuft weiter | Tag 1: Träger + Agentur informieren, AU ab dem ersten Tag, Stoff nachholen |
| Wochenlang krank | ALG bis zu 6 Wochen weiter (§ 146 SGB III), danach Krankengeld | Unterbrechung und Wiedereinstieg mit Träger und Agentur besprechen |
| Kind krank | ALG kann je Kind bis zu 10 Tage im Jahr weiterlaufen (Alleinerziehende 20; Kind unter 12, § 146 Abs. 2 SGB III) | Sofort melden, ärztliche Bescheinigung für das Kind einreichen, Nachholen klären |
| Bewerbungsgespräch | Entschuldigt – deine Eingliederung ist der Zweck der Förderung | Vorher Bescheid geben, Einladung als Nachweis mitschicken |
| Arzttermin oder beruflicher Termin (z. B. Messe) | Mit Vorlauf meist lösbar – automatisch entschuldigt ist er nicht | Vorab beim Träger anfragen, Termin möglichst in Randzeiten legen |
Das Muster dahinter ist immer gleich: angekündigt + Grund + Nachweis = lösbar. Problematisch wird fast ausschließlich das kommentarlose Fehlen. Das Bewerbungsgespräch ist übrigens der einzige „Fehltag“, über den sich alle freuen – und wenn daraus ein Angebot wird, regelt der Guide Bildungsgutschein: Job gefunden, wie es dann mit der Maßnahme weitergeht.
Und wenn Kurszeiten und Familienalltag dauerhaft kollidieren, ist die Antwort keine Fehlzeiten-Akrobatik, sondern das passende Zeitmodell von Anfang an – mehr dazu im Guide Umschulung in Teilzeit.
Fehlzeiten: was gemeldet wird – und wann es kritisch wird
Zum Schluss die Mechanik dahinter, ehrlich erklärt. Dein Träger dokumentiert die Anwesenheit an jedem Kurstag und übermittelt der Agentur kalendermonatlich die Fehltage samt Gründen (§ 318 Abs. 2 SGB III). Die entscheidende Trennlinie ist dabei nicht die Zahl der Tage, sondern die Spalte daneben: entschuldigt oder unentschuldigt.
Eine offizielle Freigrenze gibt es nicht. Die „10-Prozent-Regel“, die durch Foren geistert, ist eine unverbindliche Faustregel dafür, ab wann Agenturen erfahrungsgemäß genauer hinschauen – kein Anspruch. „10 Prozent sind frei“ ist schlicht falsch: Auch entschuldigte Fehlzeiten können irgendwann die Frage aufwerfen, ob das Maßnahmeziel noch erreichbar ist. Unentschuldigte werfen sie sofort auf.
Was passiert bei einer Häufung? Kein Automatismus. Zuerst sucht der Träger das Gespräch, dann fragt die Agentur nach. Erst wenn Fehlzeiten unentschuldigt bleiben oder das Maßnahmeziel erkennbar nicht mehr erreichbar ist, steht die Förderung infrage – bis hin zur Beendigung der Teilnahme. Umgekehrt gilt: Wer sich meldet, Gründe belegt und nachholt, hat in der Praxis fast nie ein Problem. Genau deshalb lohnt sich der ehrliche Weg – er ist nicht nur der einzig zulässige, er ist auch der entspannteste.
Häufige Fragen
Habe ich Urlaubsanspruch während einer geförderten Weiterbildung?
Nein. Du bist während der Maßnahme nicht angestellt, deshalb gibt es keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Maßnahmen unter etwa sechs Monaten laufen in der Regel ohne Ferien durch; bei längeren Maßnahmen und Umschulungen sehen viele Träger unterrichtsfreie Zeiten im Maßnahmekonzept vor – wann sie liegen, bestimmt der Träger.
Was passiert, wenn ich während der Weiterbildung einfach in den Urlaub fahre?
Deine Fehltage werden dokumentiert und der Agentur kalendermonatlich samt Gründen gemeldet (§ 318 Abs. 2 SGB III). Unentschuldigtes Fehlen kann die Förderung gefährden – bis hin zur Beendigung der Teilnahme. Sprich stattdessen vor der Buchung oder vor dem Kursstart offen mit Träger und Agentur.
Wie melde ich mich während der Weiterbildung krank?
Am ersten Krankheitstag beim Träger und bei der Agentur für Arbeit – telefonisch oder online. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchst du ab dem ersten Tag; die Arztpraxis übermittelt sie in der Regel elektronisch (eAU), deine Meldepflicht bleibt davon unberührt.
Wird mein Arbeitslosengeld bei Krankheit weitergezahlt?
Ja. Bei Arbeitsunfähigkeit läuft dein ALG bis zu sechs Wochen weiter (§ 146 SGB III), danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld. Für die Weiterbildung selbst wird bei längerer Krankheit eine Unterbrechung mit Wiedereinstieg geprüft.
Sind 10 Prozent Fehlzeiten in der Weiterbildung erlaubt?
Nein, eine solche Freigrenze gibt es offiziell nicht. Die 10-Prozent-Zahl ist eine unverbindliche Faustregel aus Foren, kein Anspruch. Entscheidend ist, ob Fehlzeiten entschuldigt sind und ob das Maßnahmeziel erreichbar bleibt – das bewertet die Agentur im Einzelfall.
Zählt ein Bewerbungsgespräch während der Maßnahme als Fehltag?
Es zählt als entschuldigte Fehlzeit – und ist ausdrücklich erwünscht, denn das Ziel der Förderung ist deine berufliche Eingliederung. Gib dem Träger vorher Bescheid und reiche die Einladung als Nachweis ein.
Urlaub gebucht – und trotzdem starten?
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf deine Termine: welcher Kursstart zu gebuchten Reisen passt, wie du die Klärung mit deiner Agentur sauber dokumentierst und welche Förderung für dich infrage kommen kann. Ehrlich und ohne Grauzonen – so bleibt deine Förderung sicher.
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Hamza Fallacara – Bildungsberater bei Scaly. Er begleitet Arbeitsuchende und Unternehmen durch den kompletten Förderprozess – vom ersten Beratungsgespräch über das Bildungsangebot mit Maßnahmenummer bis zur bewilligten Maßnahme. Die Fälle und O-Töne in diesem Artikel stammen aus diesen Gesprächen. Einschätzung aus der Beratungspraxis, keine Rechtsberatung. Hamza auf LinkedIn