Die Kündigung ist da, und eine Frage drängt sich vor alle anderen: Wie viel Geld kommt jetzt noch rein? Die kurze Antwort: Arbeitslosengeld 1 beträgt 60 Prozent, mit Kind 67 Prozent, eines pauschal berechneten Nettos – nicht des Nettos auf deiner Gehaltsabrechnung. Bei 3.000 € brutto in Steuerklasse I ohne Kind sind das 2026 laut Rechner der Bundesagentur 1.246,80 € im Monat. Hier steht der komplette Rechenweg, eine Tabelle für typische Gehälter und die drei Stellen, an denen Geld liegen bleiben kann: Steuerklasse, lange Krankheit und ein ungeprüfter Bescheid.
So hoch ist das Arbeitslosengeld 1 im Jahr 2026
Als Faustregel für Steuerklasse I ohne Kind: Das Arbeitslosengeld liegt bei Bruttogehältern zwischen 2.000 und 6.000 € bei rund 37 bis 45 Prozent des Bruttos. Je höher das Gehalt, desto kleiner der Anteil, weil die Lohnsteuer im Rechenweg mitwächst. Nach oben gedeckelt ist alles bei der Beitragsbemessungsgrenze: 2026 zählen höchstens 8.450 € brutto im Monat.
| Brutto im Monat | Steuerklasse I/IV, ohne Kind | Steuerklasse I/IV, mit Kind | Steuerklasse III, mit Kind |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 895,20 € | 999,90 € | 1.057,20 € |
| 2.500 € | 1.073,10 € | 1.198,50 € | 1.321,50 € |
| 3.000 € | 1.246,80 € | 1.392,00 € | 1.563,90 € |
| 3.500 € | 1.416,90 € | 1.582,20 € | 1.779,00 € |
| 4.000 € | 1.582,50 € | 1.767,00 € | 1.982,40 € |
| 5.000 € | 1.902,60 € | 2.124,60 € | 2.378,10 € |
| 6.000 € | 2.204,70 € | 2.461,80 € | 2.763,30 € |
| 8.450 € und mehr | 2.810,10 € | 3.138,00 € | 3.621,00 € |
Quelle: das offizielle Selbstberechnungsprogramm der Bundesagentur für Arbeit für 2026 (Abruf 12.10.2026), voller Monat, gleichbleibendes Gehalt über zwölf Monate. Orientierungswerte ohne Sonderfälle wie Teilzeit oder Elterngeld – verbindlich ist dein Bescheid.
Irrtum Nummer eins: „In der Weiterbildung wird gekürzt“
In unseren Beratungsgesprächen folgt auf die Höhe oft diese Frage, sinngemäß: „Wird mein ALG gekürzt, wenn ich an einer Weiterbildung teilnehme?“ Nein. Während einer geförderten Weiterbildung bekommst du Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (§ 136 Abs. 1 Nr. 2 SGB III), berechnet nach denselben Regeln, also in derselben Höhe. Dazu kommt ein Vorteil: Je zwei Kurstage verbrauchen nur einen Tag deines Anspruchs (§ 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III), und unter drei Monate Restanspruch können die Kurstage dein Konto nicht drücken (§ 148 Abs. 2). Die Kurskosten kann bei bewilligtem Bildungsgutschein die Agentur übernehmen. Mehr dazu in den Guides Weiterbildung während ALG 1 und Arbeitslosengeld verlängern.
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Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung, keine Sozialhilfe. Nach § 137 SGB III bekommst du es, wenn drei Bedingungen zusammenkommen:
1. Du bist arbeitslos. Das heißt nach § 138 SGB III: keine Beschäftigung mit 15 Wochenstunden oder mehr, eigene Bemühungen um Arbeit und Verfügbarkeit für die Vermittlung. Ein Nebenjob unter 15 Stunden schließt den Anspruch nicht aus.
2. Du hast dich arbeitslos gemeldet. Online im Portal der Agentur (mit Online-Ausweis) oder persönlich (§ 141 SGB III). Die Meldung geht bis zu drei Monate im Voraus, aber nicht rückwirkend.
3. Du hast die Anwartschaftszeit erfüllt: mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig innerhalb der letzten 30 Monate (§§ 142, 143 SGB III). Mit dabei sind nicht nur Jobs, sondern zum Beispiel auch Zeiten mit Krankengeld, wenn du direkt davor versicherungspflichtig warst (§ 26 Abs. 2 SGB III). Für überwiegend kurz Befristete gilt eine Sonderregel mit sechs Monaten (§ 142 Abs. 2).
Die Dauer hängt an deinen Versicherungszeiten und deinem Alter (§ 147 SGB III): nach zwölf Monaten Versicherungspflicht sechs Monate ALG, nach 24 Monaten zwölf. Ab 50 sind bis zu 15, ab 55 bis zu 18 und ab 58 bis zu 24 Monate möglich, jeweils mit entsprechend längeren Versicherungszeiten. Hast du selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, droht eine Sperrzeit, im Regelfall zwölf Wochen (§ 159 Abs. 3), und sie verkürzt auch die Anspruchsdauer.
Arbeitslosengeld berechnen: der Rechenweg in fünf Schritten
Die Agentur rechnet in Tagessätzen. Am Beispiel 3.000 € brutto, Steuerklasse I, ohne Kind, Anspruch im Jahr 2026 – jede Zahl lässt sich mit dem BA-Rechner nachprüfen:
- Bemessungsentgelt: dein Brutto pro Tag Grundlage ist das beitragspflichtige Brutto der letzten zwölf Monate vor dem Ende deiner Beschäftigung, einschließlich Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld (§§ 150, 151 SGB III). Beispiel: 3.000 € × 12 ÷ 365 = 98,63 € pro Tag.
- Minus 20 Prozent Sozialversicherungspauschale Statt deiner echten Beiträge zieht die Agentur pauschal 20 Prozent ab (§ 153 Abs. 1 SGB III): 98,63 € × 20 % = 19,73 €.
- Minus Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag Die Lohnsteuer berechnet die Agentur nach dem amtlichen Programmablaufplan, und zwar mit der Steuerklasse, die am 1. Januar des Jahres galt, in dem dein Anspruch entsteht (§ 153 Abs. 2). Im Beispiel sind das 9,64 € pro Tag, der Soli liegt bei 0 €. Kirchensteuer zieht die Agentur nicht ab.
- Leistungsentgelt mal Leistungssatz 98,63 − 19,73 − 9,64 = 69,26 € pauschaliertes Netto. Davon 60 Prozent = 41,56 € pro Tag. Mit Kind sind es 67 Prozent = 46,40 €. Das Kind muss nicht deins sein: Es reicht ein Kind deines Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners (§ 149 SGB III), und volljährige Kinder zählen unter Umständen mit, etwa in Ausbildung bis 25.
- Mal 30 Tage Jeder volle Kalendermonat zählt mit 30 Tagen (§ 154 SGB III), der Februar genauso wie der Juli. Ergebnis: 1.246,80 € im Monat, mit Kind 1.392,00 €.
Warum das nicht 60 Prozent deines echten Nettos sind. Die Bundesagentur schreibt selbst ins Merkblatt, dass das pauschalierte Netto in der Regel vom tatsächlichen abweicht. Die Gründe: pauschale statt echter Sozialabgaben, keine Kirchensteuer, die Steuerklasse vom Jahresanfang – und Freibeträge, die nicht jedem zustehen (etwa für hohe Fahrtkosten), bleiben außen vor (§ 153 Abs. 1 SGB III).
Was nicht zählt. Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat, deshalb ist 2026 in Steuerklasse I ohne Kind bei 2.810,10 € Schluss. Eine Abfindung erhöht das ALG ebenfalls nicht (§ 151 Abs. 2 SGB III). Angerechnet wird sie nicht, ruhen kann der Anspruch aber, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist endete (§ 158 SGB III).
Die teuerste Falle: die Steuerklasse
Bei Ehepaaren kann die Steuerklasse einen dreistelligen Betrag im Monat ausmachen – und zwar die vom 1. Januar. Gleiches Brutto, drei Ergebnisse:
Die Lohnsteuer wird nur für die Berechnung abgezogen, nicht tatsächlich abgeführt – das ALG selbst ist steuerfrei. Trotzdem bestimmt sie die Höhe: Je höher die fiktive Lohnsteuer, desto niedriger das Leistungsentgelt.
Naheliegend wäre, kurz vor der Arbeitslosigkeit in die III zu wechseln. Genau das regelt § 153 Abs. 3 SGB III: Ein Wechsel im laufenden Jahr zählt nur, wenn die neue Kombination zum Verhältnis eurer Gehälter passt oder das ALG dadurch sinkt. Dein bisheriges Gehalt zählt bei dieser Prüfung weiter mit (Fachliche Weisungen der BA zu § 153). Faustregel der Agentur: III/V ist immer zweckmäßig, wenn der geringer Verdienende höchstens 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitsentgelts bekommt.
Praktisch heißt das: Wer V hatte, weil er deutlich weniger verdient, kommt mit einem schnellen Wechsel in die III nicht durch. Wer V hatte, obwohl beide ähnlich verdienen, kann mit IV/IV gewinnen. Das Faktorverfahren (IV mit Faktor) erkennt die Agentur laut ihren Weisungen immer an.
„Lohnsteuerklassenwechsel kann teuer werden. Lassen Sie sich beraten! Vorher!“
Hinweis der Bundesagentur für Arbeit im Merkblatt für Arbeitslose (Stand Dezember 2025). Die Agentur muss dich auf Nachfrage über die Folgen für dein ALG aufklären.Unsere Einschätzung, keine Steuerberatung: Vor einem Wechsel lasst ihr am besten Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberatung beide Seiten durchrechnen, das ALG des einen und die Lohnsteuer des anderen.
Nach langer Krankheit: wann die Agentur fiktiv rechnet
Nach langer Krankheit kann der Bescheid mit dem letzten Gehalt wenig zu tun haben. Der Mechanismus: Normalerweise schaut die Agentur auf das letzte Jahr. Enthält es weniger als 150 Tage mit Gehalt, erweitert sie den Blick auf zwei Jahre (§ 150 Abs. 3 SGB III). Krankengeld zählt dabei als Versicherungszeit, aber nicht als Gehalt. Findet die Agentur auch in zwei Jahren keine 150 Tage mit Gehalt, setzt sie ein fiktives Arbeitsentgelt an (§ 152 SGB III) – je nach Qualifikationsgruppe ein fester Anteil der Bezugsgröße, 2026 sind das 47.460 € im Jahr.
| Qualifikationsgruppe (§ 152 SGB III) | Fiktives Brutto pro Tag 2026 | ALG/Monat, Steuerklasse I, ohne Kind | mit Kind |
|---|---|---|---|
| 1 – Stelle erfordert Hochschul- oder FH-Abschluss | 158,20 € | 1.843,50 € | 2.058,30 € |
| 2 – Fachschule, Meister oder vergleichbar | 131,83 € | 1.585,50 € | 1.770,60 € |
| 3 – abgeschlossene Berufsausbildung | 105,47 € | 1.318,20 € | 1.471,80 € |
| 4 – keine Ausbildung erforderlich | 79,10 € | 1.039,80 € | 1.161,00 € |
Tagessätze aus Bezugsgröße ÷ 300, 360, 450 und 600, Monatsbeträge mit dem BA-Rechner 2026 ermittelt. Zwei Dinge sind daran entscheidend:
Bei einer einzigen Krankheit bis zur Aussteuerung reicht es oft noch. 72 Wochen Krankengeld der Kasse sind 504 Tage. Hast du davor durchgehend gearbeitet, bleiben im Zwei-Jahres-Rahmen von rund 730 Tagen gut 220 Tage mit Gehalt, einschließlich der sechs Wochen Lohnfortzahlung – also mehr als 150, und dein früheres Gehalt zählt. Knapp wird es, wenn weitere Zeiten ohne Gehalt dazukommen, etwa eine Reha mit Übergangsgeld oder eine frühere Krankheitsphase. Den ganzen Weg nach dem Krankengeld beschreibt der Guide Krankengeld ausgesteuert.
Die Gruppe richtet sich nach der Stelle, auf die die Agentur dich vermitteln will – nicht automatisch nach deinem höchsten Abschluss. So steht es in § 152 Abs. 2: maßgeblich ist die Beschäftigung, auf die sich die Vermittlung „in erster Linie“ erstreckt. Kannst du deinen erlernten Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben, kann das eine niedrigere Gruppe bedeuten. Prüf im Bescheid, welche Gruppe angesetzt wurde, und sprich im Vermittlungsgespräch offen über die Stellen, für die du qualifiziert bist.
Antrag und Auszahlung: so gehst du vor
- Arbeitsuchend melden – früh Spätestens drei Monate vor dem Ende deines Arbeitsverhältnisses, bei kurzfristiger Kenntnis innerhalb von drei Tagen (§ 38 Abs. 1 SGB III), sonst droht eine Sperrzeit. Details: Arbeitsuchend melden.
- Arbeitslos melden – spätestens am ersten Tag Online in den eServices mit Online-Ausweis oder persönlich. Ist die Agentur an diesem Tag geschlossen, etwa am Feiertag, reicht die Meldung am nächsten Öffnungstag. Hilfe bei Login und Postfach: BA-mobil und eServices.
- Antrag stellen und Kind nachweisen Den Antrag auf Arbeitslosengeld stellst du ebenfalls online. Für die 67 Prozent brauchst du einen Nachweis über das Kind, etwa den Kindergeldbescheid oder die Kindergeldnummer der Familienkasse.
- Die Zahlung kommt nachträglich zum Monatswechsel Arbeitslosengeld wird monatlich nachträglich gezahlt (§ 337 Abs. 2 SGB III). Laut Bundesagentur ist das Geld am ersten Arbeitstag des Folgemonats verfügbar. Dauert die Bearbeitung länger, obwohl dein Anspruch dem Grunde nach feststeht, kann die Agentur einen Vorschuss zahlen – frag aktiv danach.
Den Bescheid prüfen: drei Stellen, an denen Geld liegen bleibt
Im Bewilligungsbescheid gibt es ein Datenfeld „Berechnungsgrundlagen“. Dort stehen Bemessungsentgelt, Steuerklasse und Leistungssatz. Leg deine letzten zwölf Gehaltsabrechnungen daneben.
1. Fehlen Einmalzahlungen oder das Kind? Weihnachts- und Urlaubsgeld gehören ins Bemessungsentgelt. Steht dort 60 statt 67 Prozent, obwohl ein Kind zu berücksichtigen ist, prüf, ob der Nachweis vorliegt. Gehalt, das erst nachträglich kam (etwa nach einem Arbeitsgerichtsverfahren), braucht eine berichtigte Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber.
2. Hast du früher mehr verdient? Lag dein Verdienst in den letzten zwei Jahren im Schnitt um mehr als 10 Prozent über dem des letzten Jahres, muss die Agentur beide Jahre zugrunde legen (§ 150 Abs. 3 SGB III). Das passiert aber nur, wenn du es ausdrücklich verlangst und Unterlagen vorlegst – die Agentur kennt dein früheres Gehalt in der Regel nicht.
3. Teilzeit oder früheres ALG? Hast du deine Arbeitszeit in den letzten dreieinhalb Jahren nach mindestens sechs Monaten Vollzeit dauerhaft reduziert (auf unter 80 Prozent, mindestens fünf Stunden weniger), bleibt die Teilzeitphase außen vor (§ 150 Abs. 2 Nr. 5). Und wer in den letzten zwei Jahren schon ALG bezogen hat, bekommt mindestens das damalige Bemessungsentgelt (§ 151 Abs. 4).
Stimmt etwas nicht, hast du einen Monat ab Bekanntgabe für den Widerspruch (§ 84 SGG). Ist die Frist vorbei, bleibt ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X. Einschätzung aus der Beratungspraxis, keine Rechtsberatung: Bei strittigen Bescheiden helfen Gewerkschaft, Sozialverbände wie VdK oder SoVD oder eine Fachanwältin für Sozialrecht.
Nebenjob, Versicherung, Steuer: was im Bezug gilt
Ein Nebenjob ist erlaubt – unter 15 Stunden pro Woche. Mehrere Jobs werden zusammengerechnet (§ 138 Abs. 3 SGB III). Vom Nebenverdienst nach Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten bleiben 165 € im Monat frei, der Rest wird abgezogen (§ 155 Abs. 1). Beispiel: 400 € minus 165 € = 235 € Anrechnung, aus 1.246,80 € ALG werden 1.011,80 €, mit dem Job zusammen 1.411,80 €. Lief der Nebenjob schon mindestens zwölf der letzten 18 Monate neben deiner Hauptstelle, kann der Freibetrag höher sein (§ 155 Abs. 2). Melden musst du ihn spätestens am ersten Arbeitstag – verschwiegenes Nebeneinkommen fordert die Agentur zurück.
Das ALG ist ein Netto-Betrag. Davon geht nichts mehr ab. Die Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlt die Agentur zusätzlich – laut Merkblatt rund 70 Prozent des ALG obendrauf.
Steuerfrei, aber nicht folgenlos. Arbeitslosengeld selbst wird nicht besteuert, erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt). Bekommst du im Jahr mehr als 410 € ALG (zusammen mit ähnlichen Leistungen wie Kurzarbeitergeld), musst du eine Steuererklärung abgeben. Reicht das ALG nicht zum Leben, kann ergänzend Bürgergeld (seit Juli 2026: Grundsicherungsgeld) vom Jobcenter in Frage kommen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 1?
60 Prozent des pauschalierten Nettos, mit Kind 67 Prozent. Das pauschalierte Netto ist dein Brutto der letzten zwölf Monate minus 20 Prozent Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer und Soli. Beispiel 2026: 3.000 € brutto, Steuerklasse I, ohne Kind ergeben 1.246,80 € im Monat.
Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man maximal?
2026 zählen höchstens 8.450 € brutto im Monat (Beitragsbemessungsgrenze). Das ergibt laut BA-Rechner höchstens 2.810,10 € in Steuerklasse I ohne Kind und 3.621,00 € in Steuerklasse III mit Kind.
Wer bekommt Arbeitslosengeld 1?
Wer arbeitslos ist, sich arbeitslos gemeldet hat und in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig war (§§ 137, 142, 143 SGB III). Auch Zeiten mit Krankengeld können zählen.
Wird das Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung gekürzt?
Nein. Während einer geförderten Weiterbildung bekommst du Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung in derselben Höhe. Dein Anspruch verbraucht sich dabei nur halb so schnell: Zwei Kurstage kosten einen Anspruchstag (§ 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III).
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel vor der Arbeitslosigkeit?
Nur unter Bedingungen. Maßgeblich ist die Steuerklasse vom 1. Januar des Jahres, in dem der Anspruch entsteht. Ein Wechsel im laufenden Jahr zählt nur, wenn er zum Verhältnis eurer Gehälter passt oder das ALG senkt (§ 153 Abs. 3 SGB III). Lass dich vorher beraten.
Wie viel darf ich zum Arbeitslosengeld dazuverdienen?
Du darfst unter 15 Wochenstunden arbeiten. Vom Nebenverdienst nach Abzügen bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei, der Rest wird vom ALG abgezogen (§ 155 SGB III). Den Job musst du spätestens am ersten Arbeitstag melden.
Deine Zahl steht – und wie geht es beruflich weiter?
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob eine geförderte KI-Weiterbildung zu deinem Profil passt, was ein Kursstart für deinen ALG-Anspruch bedeuten würde und welche Unterlagen du für das Gespräch mit der Agentur brauchst. Ob gefördert wird, entscheidet die Agentur. Inhalte und Ablauf findest du auf der Seite zur KI-Spezialist-Weiterbildung.
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Hamza Fallacara – Bildungsberater bei Scaly. Er begleitet Arbeitsuchende und Unternehmen durch den kompletten Förderprozess – vom ersten Beratungsgespräch über das Bildungsangebot mit Maßnahmenummer bis zur bewilligten Maßnahme. Einschätzung aus der Beratungspraxis, keine Rechtsberatung. Hamza auf LinkedIn