KI im Personalwesen: Was HR darf – und wo die Grenze liegt

Inhaltsverzeichnis

Ein Arbeitszeugnis, das bis Freitag raus muss. Achtzig Bewerbungen auf die Stelle in der Buchhaltung. Und am Montag fängt jemand an, für den es noch keinen Einarbeitungsplan gibt. KI im Personalwesen kann bei allen drei Aufgaben vorarbeiten, bei den Bewerbungen aber nur bis zu einer klaren Grenze: Sobald Software Menschen bewertet oder aussortiert, greifen AGG, Art. 22 DSGVO und ab dem 2. Dezember 2027 die Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung. Die Linie lautet deshalb: KI bereitet vor, Menschen entscheiden. Hier steht, welche HR-Aufgaben ihr der KI geben könnt, wo der Betriebsrat mitredet und wie die Agentur für Arbeit die Weiterbildung eures Personalteams fördern kann.

KI im Personalwesen 2026: Zeugnisse ja, Bewerberauswahl kaum

Wie weit KI in deutschen Personalabteilungen tatsächlich ist, hat Bitkom Research im Frühjahr 2026 repräsentativ erfragt. Das Muster ist eindeutig: Eingesetzt wird KI vor allem dort, wo Texte entstehen, deutlich seltener dort, wo Menschen bewertet werden.

Bitkom Research 2026 · 602 Unternehmen ab 3 Beschäftigten
Wofür Unternehmen KI im Personalbereich nutzen – und wofür sie es sich vorstellen können
nutzen KI bereits können es sich vorstellen
Individuelle Weiterbildungvorstellbar: weitere 58 % · 2024 genutzt: 12 % 16 %
Arbeitszeugnisse schreibenvorstellbar: weitere 52 % 14 %
Onboarding neuer Beschäftigtervorstellbar: weitere 36 % · 2024 genutzt: 11 % 14 %
Interne HR-Anfragen per Chat beantwortenvorstellbar: weitere 53 % 13 %
Arbeitsbelastung bewerten, Präventionvorstellbar: weitere 28 % · 2024 genutzt: 6 % 13 %
Arbeitsleistung von Beschäftigten bewertenvorstellbar: weitere 27 % 12 %
HR-Dokumentation automatisierenvorstellbar: weitere 49 % 8 %
Kompetenzanalyse, Personal- und Fortbildungsplanungvorstellbar: weitere 29 % 8 %

Telefonische Befragung Ende April bis Juni 2026, Mehrfachnennungen. Jedes achte Unternehmen nutzt KI schon heute bei der Bewertung der Arbeitsleistung – genau dem Bereich, den die KI-Verordnung als hochriskant einstuft. Quelle: Bitkom, 18.08.2026.

Bei der Personalauswahl ist KI noch seltener. In der Bitkom-Befragung zum Bewerbungsprozess gab nur 1 % der Unternehmen an, Bewerbungen mit KI-Hilfe zu sichten; 21 % konnten es sich vorstellen. 3 % nutzten eine KI-gestützte Kompetenz- oder Potenzialanalyse von Bewerbenden (Bitkom, 852 Unternehmen, März 2025). Bitkom erklärt die Zurückhaltung mit Datenschutzsorgen und Unsicherheit über die KI-Verordnung. Dabei sind die meisten Aufgaben im Personalbüro rechtlich unkritisch, wenn das Team weiß, wo die Grenze verläuft.

Euer Personalteam soll KI nutzen – ohne Risiko bei Datenschutz und AGG?

Über das Qualifizierungschancengesetz kann die Agentur für Arbeit die KI-Weiterbildung eurer Mitarbeiter fördern – in Betrieben unter 50 Beschäftigten bis zu 100 % der Lehrgangskosten plus Zuschuss zum Gehalt, in größeren Betrieben anteilig. Was für euch gilt, zeigt der QCG-Förderrechner oder das kostenlose Erstgespräch. Ob gefördert wird, entscheidet die Agentur.

Kostenloses Erstgespräch buchen

Vorbereiten ja, urteilen nein: die HR-Ampel für zehn Aufgaben

Die Grenze verläuft nicht zwischen „mit KI“ und „ohne KI“, sondern zwischen Text und Urteil über Menschen. Die Ampel ordnet zehn typische Aufgaben nach der Rechtslage im Oktober 2026 ein:

HR-AufgabeWas die KI liefertRechtlicher HakenAmpel
StellenanzeigeEntwurf aus dem Anforderungsprofil, Gegencheck auf heikle Formulierungen§ 11 AGG: keine Ausschreibung, die nach Alter, Geschlecht oder Herkunft unterscheidetgrün
Interviewleitfadengleiche Fragen für alle, abgeleitet aus den Anforderungen der Stellenur Fragen zur Eignung; als Formular für alle Bewerbungen ggf. § 94 BetrVGgrün
Zu- und AbsagenTextbausteine im HausstilAbsagegründe können als Indiz für eine Benachteiligung dienen (§ 22 AGG)grün
ArbeitszeugnisEntwurf aus Stichpunkten und vorgegebener Note§ 109 Abs. 2 GewO: klar, ohne verschlüsselte Aussagengrün
EinarbeitungsplanPlan und Willkommensmappe aus Stellenbeschreibung und Checklistennur die nötigen Personaldaten verwendengrün
Interne HR-AnfragenAntworten aus euren geprüften Regelungenfalsche Auskünfte bleiben eure; Auswertung je Person: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVGgelb
Bewerbungsunterlagen erfassenFakten in eine einheitliche Übersicht übertragen, ohne WertungAuftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO), Lesefehler; mit Wertung siehe nächste Zeilegelb
Bewerbungen bewerten, ranken, aussortieren–Anhang III Nr. 4 a KI-VO ab 2.12.2027, Art. 22 DSGVO, AGG-Haftung schon heuterot
Leistung oder Verhalten bewerten, Aufgaben danach zuweisen–Anhang III Nr. 4 b KI-VO ab 2.12.2027, §§ 87 Abs. 1 Nr. 6 und 94 BetrVG schon heuterot
Emotionen im Videointerview oder am Arbeitsplatz auswerten–seit 2. Februar 2025 verboten (Art. 5 Abs. 1 f KI-VO), Ausnahme nur aus medizinischen oder Sicherheitsgründenrot, verboten

Rot heißt nicht immer verboten: Die beiden Bewertungs-Zeilen sind ab Dezember 2027 nur mit einem regelkonformen Hochrisiko-System zulässig, AGG und DSGVO gelten schon jetzt. Verboten ist die letzte Zeile. Gelb heißt: geht, wenn Werkzeug, Datenfluss und Prüfschritt geklärt sind.

„Die KI darf jede Bewerbung lesen. Absagen darf nur ein Mensch, der sie selbst gelesen hat.“

Faustregel für KI im Recruiting. Sie verhindert ausschließlich automatisierte Entscheidungen und sorgt dafür, dass jemand jede Absage begründen kann.

KI im Recruiting: Die Anzeige darf sie schreiben, aussortieren darf sie nicht

Stellenanzeigen. Aus einem Anforderungsprofil macht ein Sprachmodell in Minuten eine gegliederte Anzeige. Es greift dabei auf die Sprache unzähliger veröffentlichter Anzeigen zurück, auch auf Wendungen, die Gerichte als Indiz für eine Benachteiligung gewertet haben. Ein Indiz reicht, dann muss der Arbeitgeber beweisen, dass kein Verstoß vorlag (§ 22 AGG). Diese Formulierungen gehören raus:

Formulierung im EntwurfWarum sie heikel istBesser
„Digital Native“Indiz für eine Benachteiligung wegen des Alters: Das ArbG Heilbronn sprach einem Bewerber über 50 eine Entschädigung von 7.500 € zu (18.01.2024, 8 Ca 191/23), das LAG Baden-Württemberg bestätigte das im Ergebnis.„sicherer Umgang mit [konkrete Programme]“
„junges, dynamisches Team“vom Bundesarbeitsgericht als Indiz für Altersbenachteiligung gewertet (BAG, 11.08.2016, 8 AZR 406/14)beschreiben, was das Team tut: „acht Kolleginnen und Kollegen in Vertrieb und Innendienst“
„Deutsch als Muttersprache“knüpft an die Herkunft statt an die Sprachfähigkeit an (LAG Hessen, 15.06.2015, 16 Sa 1619/14)„sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift“
„Sekretärin gesucht“Ausschreibung nur für ein Geschlecht (§ 11 AGG)„Assistenz der Geschäftsführung (m/w/d)“

Ein nützlicher zweiter Auftrag an die KI: den eigenen Entwurf auf Formulierungen prüfen, die auf ein Merkmal aus § 1 AGG zielen könnten, etwa Alter, Geschlecht oder Herkunft. Das findet vieles, ersetzt aber nicht euren Blick.

Vorauswahl: Fakten statt Urteil. Was funktioniert: Die KI überträgt Abschluss, Stationen, Zertifikate und Sprachkenntnisse jeder Bewerbung in dieselben Spalten, ohne Punktzahl und Rangfolge. Namen, Fotos und Geburtsdaten entfernt ihr vorher, und das ist mehr als Datensparsamkeit: In einer Studie der University of Washington bevorzugten Sprachmodelle beim Sichten von Lebensläufen als weiß gelesene Namen in 85 % der Vergleiche, als Schwarz gelesene in 9 %, bei sonst gleichen Unterlagen (AIES 2024). Danach liest ein Mensch jede Bewerbung, bevor eine Absage rausgeht.

Warum nicht einfach ranken lassen? Erstens hat jede Person das Recht, nicht einer ausschließlich automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden, die sie erheblich beeinträchtigt; Ausnahmen sind eng (Art. 22 DSGVO). Erwägungsgrund 71 nennt ausdrücklich das „Online-Einstellungsverfahren ohne jegliches menschliche Eingreifen“. Eine Rangliste nur abzunicken reicht nicht: Die europäischen Datenschutzbehörden verlangen eine echte Prüfung durch jemanden, der die Entscheidung ändern kann (Leitlinien WP 251), und der EuGH hat schon einen automatisch berechneten Wert als Entscheidung gewertet, nach dem sich ein anderer maßgeblich richtet (7.12.2023, C-634/21). Zweitens haftet ihr nach dem AGG: Entschädigung bis zu drei Monatsgehälter selbst dann, wenn die Person auch bei fairer Auswahl nicht eingestellt worden wäre, geltend zu machen binnen zwei Monaten nach Zugang der Absage (§ 15 Abs. 2 und 4 AGG). Wer nicht erklären kann, warum ein System jemanden aussortiert hat, kann kaum beweisen, dass Alter oder Herkunft keine Rolle spielten.

Die Gegenperspektive, also wie Bewerbende selbst mit KI schreiben und woran Personaler das erkennen, steht in Bewerbung mit KI.

Anhang III Nr. 4: welche HR-Software ab dem 2. Dezember 2027 als Hochrisiko gilt

Wichtig

Einschätzung aus der Weiterbildungspraxis, keine Rechtsberatung. Verbindlich klären das eure Datenschutzbeauftragten, eine Kanzlei für Arbeitsrecht und bei Fragen zur KI-Verordnung die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsicht.

Die KI-Verordnung nennt den Bereich „Beschäftigung, Personalmanagement und Zugang zur Selbstständigkeit“ ausdrücklich als Hochrisiko-Bereich (Anhang III Nr. 4). Erfasst sind:

a) KI-Systeme, die bestimmungsgemäß „für die Einstellung oder Auswahl natürlicher Personen“ verwendet werden sollen, „insbesondere um gezielte Stellenanzeigen zu schalten, Bewerbungen zu sichten oder zu filtern und Bewerber zu bewerten“.

b) KI-Systeme für Entscheidungen über Arbeitsbedingungen, Beförderungen und Kündigungen, für die Zuweisung von Aufgaben „aufgrund des individuellen Verhaltens oder persönlicher Merkmale oder Eigenschaften“ sowie für die „Beobachtung und Bewertung der Leistung und des Verhaltens“ von Beschäftigten.

Der Termin ist verschoben, aber fest. Statt ab dem 2. August 2026 gelten die Hochrisiko-Pflichten für Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027. So regelt es die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, in Kraft seit dem 27. Juli 2026 (Art. 113 Abs. 3 c KI-VO in neuer Fassung, EUR-Lex). Anhang III Nr. 4 selbst hat sie nicht geändert. Unberührt bleibt auch das Verbot, Emotionen am Arbeitsplatz per KI abzuleiten: Es gilt seit dem 2. Februar 2025 und erfasst nach den Leitlinien der EU-Kommission ausdrücklich auch das Bewerbungsverfahren und die Probezeit. Den Gesamtzeitplan zeigt AI Act seit August 2026.

„KI bereitet vor“ steht sogar im Gesetz – mit einem Haken. Ein System aus Anhang III gilt nicht als hochriskant, wenn es kein erhebliches Risiko birgt, etwa weil es nur eine eng gefasste Verfahrensaufgabe erledigt oder „eine vorbereitende Aufgabe für eine Bewertung“ durchführt (Art. 6 Abs. 3 KI-VO). Die Ausnahme endet beim Profiling: Ein solches System gilt „immer dann als hochriskant, wenn es ein Profiling natürlicher Personen vornimmt“. Profiling ist nach Art. 4 Nr. 4 DSGVO die automatisierte Bewertung persönlicher Aspekte, ausdrücklich auch der Arbeitsleistung. Ein Tool, das Bewerbende oder Beschäftigte bewertet, fällt damit in aller Regel nicht unter die Ausnahme.

Eigenbau macht euch zum Anbieter. Wer einen allgemeinen KI-Assistenten so einsetzt, dass er eingehende Bewerbungen bewertet und filtert, verändert dessen Zweckbestimmung. Wird das System dadurch hochriskant, gilt der Betrieb ab Dezember 2027 selbst als Anbieter, mit allen Anbieterpflichten von der technischen Dokumentation bis zur Konformitätsbewertung (Art. 25 Abs. 1 c KI-VO). Für einen Mittelständler ist das kein realistisches Projekt.

Gekaufte HR-Software: die Betreiberpflichten. Nutzt ihr ein Hochrisiko-System eines Anbieters, treffen euch ab dem 2. Dezember 2027 die Pflichten aus Art. 26 KI-VO:

  • das System nach der Betriebsanleitung verwenden und seinen Betrieb überwachen,
  • die menschliche Aufsicht Personen übertragen, „die über die erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen“,
  • dafür sorgen, dass die Eingabedaten, soweit ihr sie kontrolliert, zum Zweck passen und ausreichend repräsentativ sind,
  • automatisch erzeugte Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren,
  • vor dem Einsatz am Arbeitsplatz die Arbeitnehmervertretung und die betroffenen Beschäftigten informieren,
  • Bewerbende und Beschäftigte informieren, wenn das System Entscheidungen über sie trifft oder unterstützt.

Bis dahin reicht ein Schritt: die KI-Funktionen eurer Bewerbermanagement- und Personalsoftware auflisten und den Anbieter fragen, ob er sie als Hochrisiko-System nach Anhang III einstuft und wie sein Fahrplan aussieht.

Onboarding, Zeugnis, Anfragen: wo das Personalbüro Zeit gewinnt

In den grünen Feldern der Ampel liefert KI heute brauchbare Entwürfe, drei Beispiele:

Einarbeitung. Aus Stellenbeschreibung, vorhandenen Checklisten und Organigramm entsteht ein Einarbeitungsplan für die ersten drei Monate: wer welche Systeme erklärt, welche Termine in Woche eins stehen, was die neue Kollegin ab Monat zwei eigenständig übernimmt. Dazu eine Willkommensmail und ein Glossar der internen Abkürzungen.

Interne Anfragen. Wie viele Urlaubstage bei Eintritt im Juli? Wo steht die Reisekostenregelung? Ein Assistent, der ausschließlich aus euren geprüften Dokumenten antwortet – Betriebsvereinbarungen, Richtlinien, Formularen -, entlastet das Personalbüro bei Standardfragen. Er nennt zu jeder Antwort die Fundstelle und verweist bei Entgelt, Kündigung oder Elternzeit an eine Ansprechperson, denn eine falsche Auskunft bleibt eure Auskunft. Sobald nachvollziehbar ist, wer was gefragt hat, ist das ein Fall für den Betriebsrat.

Arbeitszeugnis. Das qualifizierte Zeugnis muss „klar und verständlich formuliert sein“ und darf keine Formulierungen enthalten, die eine andere Aussage treffen als ihr Wortlaut (§ 109 Abs. 2 GewO). Elektronisch erteilen dürft ihr es nur mit Einwilligung der Beschäftigten (Abs. 3). Ein Sprachmodell trifft die übliche Zeugnissprache nicht zuverlässig, deshalb gebt ihr die Note vor und prüft das Ergebnis Satz für Satz:

Beispiel: Auftrag für einen Zeugnisentwurf

„Erstelle den Entwurf eines qualifizierten Arbeitszeugnisses für eine Sachbearbeiterin Buchhaltung, Beschäftigungsdauer 4 Jahre. Gesamtbewertung: gut. Aufgaben: [Stichpunkte]. Besondere Leistungen: [Stichpunkte]. Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden: [Stichpunkte]. Formuliere klar und verständlich, ohne verschlüsselte Formulierungen. Erfinde keine Aufgaben oder Erfolge. Markiere jede Stelle, an der dir Informationen fehlen.“ Name, Geburtsdatum und Anschrift setzt ihr erst im eigenen Dokument ein. Vor der Unterschrift prüft ihr, ob Gesamtnote, Einzelbewertungen und Schlussformel zusammenpassen.

Gut zu wissen: Personaldaten im KI-Werkzeug

Bewerbungsunterlagen und Personalakten gehören nur in einen Business-Tarif mit Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) und ohne Training mit euren Eingaben. Gesundheitsdaten wie Krankheitszeiten, Unterlagen aus dem betrieblichen Eingliederungsmanagement oder eine Schwerbehinderung sind besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO) und haben in allgemeinen KI-Assistenten nichts verloren. Bewertet ein System Personen systematisch, kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig sein (Art. 35 DSGVO). Mehr dazu in KI und Datenschutz.

Personalentwicklung: Die KI findet Lücken, das Gespräch bleibt beim Menschen

Kompetenzanalysen mit KI nutzen laut Bitkom erst 8 % der Unternehmen, obwohl hier viel Nutzen liegt. Aus einer Qualifikationsmatrix leitet die KI ab, welche Lücken im Team bestehen, und schlägt passende Lernwege vor. Sie fasst für das Entwicklungsgespräch die Ziele aus dem letzten Gespräch zusammen, vergleicht Weiterbildungsangebote nach Dauer, Format und Förderfähigkeit und erstellt Lernmaterial für interne Schulungen. Wie ein Personalentwicklungsplan für einen Betrieb ohne eigene HR-Abteilung aussieht, steht in Personalentwicklung im Mittelstand.

Die Grenze ist dieselbe wie im Recruiting. Fließt eine KI-Analyse in Entscheidungen über Beförderung, Vergütung oder Leistungsbeurteilung ein, ist sie ein Fall von Anhang III Nr. 4 b. Allgemeine Beurteilungsgrundsätze brauchen schon heute die Zustimmung des Betriebsrats (§ 94 Abs. 2 BetrVG), auch wenn eine KI sie entworfen hat. Die KI darf vorschlagen, welche Weiterbildung zu einer Lücke passt. Ob jemand befördert wird, entscheidet sie nicht.

Betriebsrat und KI in der Personalabteilung: was vor dem Start geklärt sein muss

Kaum ein Bereich berührt so viele Beteiligungsrechte wie die Personalarbeit, und seit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz von 2021 steht KI ausdrücklich im Betriebsverfassungsgesetz:

1. Unterrichten, bevor ihr Werkzeuge kauft. Über die Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen „einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz“ ist der Betriebsrat rechtzeitig und mit den erforderlichen Unterlagen zu unterrichten (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG).

2. Überwachung: Die Eignung reicht. Mitbestimmen darf der Betriebsrat bei technischen Einrichtungen, die „dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“ (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt die objektive Eignung (etwa BAG, 13.12.2016, 1 ABR 7/15). HR-Software mit Protokollen oder Leistungskennzahlen erfüllt das regelmäßig. Das ArbG Hamburg verneinte ein Mitbestimmungsrecht, als Beschäftigte einen Chatbot nur über private Konten im Browser nutzen sollten (16.01.2024, 24 BVGa 1/24, Eilverfahren). Für die Personalabteilung ist das kein Ausweg, Personaldaten gehören nicht in private Konten.

3. Fragebögen und Beurteilungsgrundsätze. Ein standardisierter Bewerberfragebogen oder ein Bewertungsraster, das die KI entworfen hat, bleibt ein Personalfragebogen oder Beurteilungsgrundsatz und braucht die Zustimmung des Betriebsrats (§ 94 BetrVG).

4. Auswahlrichtlinien, auch mit KI. Richtlinien über die Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen sind zustimmungspflichtig, und das gilt ausdrücklich auch dann, „wenn bei der Aufstellung der Richtlinien […] Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt“ (§ 95 Abs. 2a BetrVG). Wer per KI Kriterien gewichten lässt, nach denen Bewerbungen sortiert werden, ist mitten in diesem Paragrafen.

5. Sachverständige gelten als erforderlich. Muss der Betriebsrat Einführung oder Anwendung von KI beurteilen, gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich (§ 80 Abs. 3 BetrVG). Plant dafür Zeit ein, bevor das Werkzeug live gehen soll.

Ohne Betriebsrat fällt die Mitbestimmung weg, AGG und DSGVO gelten trotzdem. Und für Hochrisiko-Systeme verlangt die KI-Verordnung ab Dezember 2027, die betroffenen Beschäftigten vor dem Einsatz zu informieren. Ob ihr die Regeln als einseitige Richtlinie oder als Betriebsvereinbarung fasst und was hineingehört, steht in KI-Richtlinie im Unternehmen.

Wer die KI im Personalbüro verantwortet, braucht Kompetenz – und die ist förderfähig

Art. 4 der KI-Verordnung verlangt in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744, dass Anbieter und Betreiber „Maßnahmen“ ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen (Wortlaut); ein bestimmtes Niveau oder Zertifikat schreibt sie nicht vor. Konkreter wird es ab Dezember 2027 für Hochrisiko-Systeme: Die menschliche Aufsicht muss dann bei Personen mit der „erforderlichen Kompetenz, Ausbildung und Befugnis“ liegen (Art. 26 Abs. 2). Praktisch braucht es im Personalbüro mindestens eine Person, die weiß, wo KI danebenliegt und wo die rechtlichen Linien verlaufen – meist dieselbe, die auch die Weiterbildung aller anderen plant.

Die Agentur für Arbeit kann eine solche Qualifizierung über das Qualifizierungschancengesetz fördern (§ 82 SGB III):

Betrieb und PersonLehrgangskostenZuschuss zum Arbeitsentgelt
unter 50 Beschäftigtebis zu 100 %bis zu 75 %
50 bis 499 Beschäftigtebis zu 50 % (mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung bis zu 55 %)bis zu 50 %
50 bis 499 Beschäftigte, Person ab 45 Jahren oder schwerbehindertbis zu 100 %bis zu 50 %

Wichtig für Betriebe ab 50 Beschäftigten: In Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten soll die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers entfallen, wenn die Person bei Beginn mindestens 45 Jahre alt oder schwerbehindert ist (§ 82 Abs. 2 SGB III). Weitere Voraussetzungen: mehr als 120 Stunden, Inhalte über eine kurze arbeitsplatzbezogene Anpassung hinaus, Berufsabschluss in der Regel mindestens zwei Jahre her, keine Förderung nach § 82 in den letzten zwei Jahren, Träger und Maßnahme nach AZAV zugelassen. Der Antrag muss vor Beginn beim Arbeitgeber-Service liegen. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Was wir anbieten – und was nicht. Scaly ist ein nach AZAV zugelassener Bildungsträger. „KI-Spezialist im Unternehmen“ (3 Monate) und „KI-Experte im Unternehmen“ (6 Monate) laufen in Vollzeit, online mit Live-Unterricht, und enden mit einem Scaly-Zertifikat. Das ist keine HR-Fachausbildung und kein Arbeitsrechtskurs, sondern KI-Kompetenz – Werkzeuge, Prompts, Prozessautomatisierung, rechtssichere Nutzung -, die die Teilnehmenden auf die Abläufe ihres Personalbüros übertragen. Die größte Hürde ist ehrlicherweise die Freistellung über mehrere Monate; der Zuschuss zum Arbeitsentgelt fängt einen Teil davon auf.

Häufige Fragen

Dürfen wir Bewerbungen mit KI vorsortieren lassen?

Fakten aus den Unterlagen in eine einheitliche Übersicht übertragen: ja, mit Business-Tarif und Auftragsverarbeitungsvertrag. Bewerten, ranken oder aussortieren: besser nicht. Ausschließlich automatisierte Absagen sind nach Art. 22 DSGVO nur in engen Ausnahmen zulässig, für Benachteiligungen haftet ihr nach dem AGG, und ab dem 2. Dezember 2027 gelten solche Systeme als Hochrisiko-KI.

Ab wann gilt KI im Personalwesen als Hochrisiko-KI?

Ab dem 2. Dezember 2027, und zwar für Systeme nach Anhang III Nr. 4 der KI-Verordnung: Einstellung und Auswahl, Entscheidungen über Beförderung und Kündigung, Aufgabenzuweisung nach Verhalten, Leistungsbewertung. Vorgesehen war ursprünglich der 2. August 2026; die Verordnung (EU) 2026/1744 hat den Termin verschoben.

Darf ChatGPT oder ein anderer KI-Assistent Arbeitszeugnisse schreiben?

Als Entwurf ja. Die Note gebt ihr vor, Name und persönliche Daten setzt ihr erst im eigenen Dokument ein, und vor der Unterschrift prüft ein Mensch jeden Satz. Das Zeugnis muss klar und verständlich sein und darf keine verschlüsselten Aussagen enthalten (§ 109 Abs. 2 GewO).

Muss der Betriebsrat zustimmen, wenn die Personalabteilung KI nutzt?

Unterrichten müsst ihr ihn bei der Planung immer (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Zustimmen muss er, wenn das Werkzeug Verhalten oder Leistung überwachen kann (§ 87 Abs. 1 Nr. 6), bei Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätzen (§ 94) und bei Auswahlrichtlinien, auch wenn KI sie mit aufstellt (§ 95 Abs. 2a).

Ist KI-Emotionserkennung im Bewerbungsgespräch erlaubt?

Nein. Seit dem 2. Februar 2025 verbietet Art. 5 Abs. 1 f der KI-Verordnung KI-Systeme, die Emotionen von Personen am Arbeitsplatz ableiten, mit Ausnahmen nur aus medizinischen oder Sicherheitsgründen. Nach den Leitlinien der EU-Kommission gilt das ausdrücklich auch im Bewerbungsverfahren – Videointerview-Software, die aus Mimik oder Stimme Emotionen ableitet, scheidet aus.

Kann die KI-Weiterbildung für Mitarbeiter der Personalabteilung gefördert werden?

Ja, über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III): mehr als 120 Stunden, zugelassener Träger und zugelassene Maßnahme, Antrag vor Beginn. In Betrieben unter 50 Beschäftigten sind bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt möglich. Ob gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit.

Euer Personalteam fit für KI – gefördert über das Qualifizierungschancengesetz

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche KI-Weiterbildung zu eurem Personalteam passt, ob und in welcher Höhe eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz möglich ist und welche Unterlagen der Arbeitgeber-Service braucht. Beim Antrag unterstützen wir euch. Vorab rechnen könnt ihr mit dem QCG-Förderrechner, den Überblick gibt die Seite Förderung für Unternehmen.

Kostenloses Erstgespräch buchen
Benedikt Backhaus, schreibt bei Scaly über KI-Tools und neue Modelle

Benedikt Backhaus – schreibt bei Scaly über KI-Tools, neue Modelle und aktuelle Entwicklungen rund um künstliche Intelligenz. Er beobachtet die KI-Szene laufend und ordnet ein, was neue Releases praktisch bedeuten – ehrlich und ohne Hype. Einschätzung, keine Rechtsberatung. Benedikt auf LinkedIn

Diesen Artikel Teilen:

Über den Autor

Bild von Benedikt Backhaus

Benedikt Backhaus

Benedikt Backhaus schreibt bei Scaly über KI-Tools, neue Modelle und aktuelle Entwicklungen rund um künstliche Intelligenz. Er verfolgt die KI-Szene laufend und ordnet ein, was neue Releases praktisch bedeuten — für Lernende, Arbeitsuchende und Unternehmen. Ehrlich, mit Quellen und ohne Hype.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Qualifizierungschancengesetz (QCG) 2026: Der Praxis-Guide für Arbeitgeber

Qualifizierungschancengesetz (QCG) 2026: Der Praxis-Guide für Arbeitgeber

Qualifizierungsgeld: Weiterbildung statt Kündigung – der Guide für Unternehmen

Qualifizierungsgeld: Weiterbildung statt Kündigung – der Guide für Unternehmen

KI-Schulungspflicht 2026: Was gilt – und wer die Schulung bezahlt

KI-Schulungspflicht 2026: Was gilt – und wer die Schulung bezahlt