Kein Gesetz schreibt eine KI-Richtlinie wörtlich vor – und trotzdem rechnen drei Gesetze mit ihr: die DSGVO, nach der Beschäftigte personenbezogene Daten nur auf Weisung verarbeiten dürfen, das Geschäftsgeheimnisgesetz, das nur schützt, was du angemessen geheim hältst, und die KI-Verordnung, nach der du Maßnahmen für die KI-Kompetenz deines Teams ergreifen musst. Hier bekommst du eine Mustergliederung mit zwölf Abschnitten, eine Datenklassen-Ampel zum Übernehmen und eine klare Antwort darauf, wann der Betriebsrat mitbestimmt – und warum ausgerechnet der datenschutzfreundliche Firmen-Tarif ihn ins Spiel bringt. Stand: Oktober 2026, Einschätzung aus der Praxis, keine Rechtsberatung.
Keine Pflicht, aber drei Gesetze rechnen damit
Eine ausdrückliche Pflicht zur KI-Richtlinie steht weder in der DSGVO noch in der KI-Verordnung. Gebraucht wird sie trotzdem, und zwar dringender als vor einem Jahr: 57 Prozent der Unternehmen ab 20 Beschäftigten setzen inzwischen KI ein, zeigt eine repräsentative Bitkom-Befragung vom September 2026. Wer schon dabei ist, nennt als größtes Hemmnis nicht die Technik, sondern Anforderungen an den Datenschutz (66 Prozent) und rechtliche Verunsicherung (56 Prozent). Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst fasst es so zusammen: „wer KI im Haus hat, ringt mit Datenschutz und der Frage, was erlaubt ist“. Genau diese Frage beantwortet eine KI-Richtlinie – für alle gleich, schriftlich und nachweisbar.
KI-Richtlinie und KI-Policy meinen dasselbe: die schriftlichen Regeln für Beschäftigte. KI-Governance ist der Rahmen dahinter – wer Werkzeuge freigibt, wer das KI-Inventar führt, wer prüft und wie oft. Die Richtlinie macht diese Governance für alle lesbar. Eine Betriebsvereinbarung KI ist dagegen ein Vertrag mit dem Betriebsrat; wann ihr eine braucht, steht weiter unten.
DSGVO: Weisung statt Bauchgefühl. Beschäftigte dürfen personenbezogene Daten ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten (Art. 29 DSGVO), und der Betrieb muss Schritte unternehmen, die genau das sicherstellen (Art. 32 Abs. 4). Eine schriftliche Regel, welche Daten in welches KI-Werkzeug dürfen, ist so ein Schritt. Ohne sie entscheidet jeder Einzelne selbst – zwanzigmal am Tag.
Geschäftsgeheimnisgesetz: Geheim ist nur, was geschützt wird. Eine Information ist nur dann ein Geschäftsgeheimnis, wenn sie „Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ ist (§ 2 Nr. 1 b GeschGehG). Wer Kalkulationen, Konditionen oder Rezepturen im Streitfall schützen will, muss zeigen können, dass er etwas dafür getan hat. Eine Regel, die solche Daten für nicht freigegebene KI-Werkzeuge sperrt, plus Schulung, ist ein naheliegender Baustein – nicht der einzige.
KI-Verordnung: Kompetenz fördern, nicht zertifizieren. Art. 4 KI-VO gilt seit dem 27. Juli 2026 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744: Anbieter und Betreiber „ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals“ zu unterstützen. Satz 2 stellt klar, dass kein bestimmtes Kompetenzniveau geschuldet ist, und der Bußgeldkatalog in Art. 99 enthält für Art. 4 keinen eigenen Rahmen. Betreiber ist jeder Betrieb, der KI beruflich in eigener Verantwortung nutzt (Art. 3 Nr. 4). Eine Richtlinie mit dokumentierter Einweisung ist die einfachste Maßnahme, die sich belegen lässt.
Die Regeln stehen bald – aber wer in eurem Team erklärt sie und hält sie aktuell?
Über das Qualifizierungschancengesetz kann die Agentur für Arbeit die KI-Weiterbildung eurer Mitarbeiter fördern – in Betrieben unter 50 Beschäftigten bis zu 100 % der Lehrgangskosten plus Zuschuss zum Gehalt. Was für euch gilt, zeigt der QCG-Förderrechner oder das kostenlose Erstgespräch. Ob gefördert wird, entscheidet die Agentur.
Kostenloses Erstgespräch buchenMustergliederung: die zwölf Abschnitte einer KI-Richtlinie
Die Tabelle ist eine Beispiel-Gliederung, kein geprüftes Rechtsdokument. Spalte drei liefert je einen Satz zum Anpassen, Spalte vier den Anker – damit du weißt, warum der Abschnitt dasteht, und ihn nicht beim ersten Kürzen streichst.
| Abschnitt | Was hineingehört | Beispiel-Satz | Anker |
|---|---|---|---|
| 1. Zweck und Leitsatz | Wofür ihr KI nutzt und welche Haltung gilt | „KI unterstützt unsere Arbeit. Die Verantwortung für jedes Ergebnis trägt ein Mensch.“ | Grundlage für alle weiteren Abschnitte |
| 2. Geltungsbereich | Beschäftigte, Azubis, Freelancer mit Zugang; auch KI-Funktionen in Office, CRM und Browser; dienstliche Nutzung privater Geräte | „Die Richtlinie gilt für jede dienstliche Nutzung von KI, auch auf privaten Geräten.“ | Art. 4 KI-VO nennt Personal und Personen, die im Auftrag mit KI arbeiten |
| 3. Werkzeuge und Einsatzzwecke | Positivliste mit Tarif und Kontotyp, erlaubte und verbotene Beispiele, Weg zur Freigabe neuer Werkzeuge. Verboten u. a.: allein automatisierte Entscheidungen über Menschen, Emotionserkennung am Arbeitsplatz | „Dienstlich nutzen wir nur Werkzeuge aus Anlage 1, ausschließlich mit Firmenkonto.“ | Art. 28 DSGVO (Vertrag mit Anbieter), Art. 22 DSGVO, Art. 5 Abs. 1 lit. f KI-VO |
| 4. Datenklassen-Ampel | Welche Daten in welches Werkzeug dürfen (Ampel unten) | „Rote Daten nur in freigegebene Werkzeuge, schwarze nie.“ | Art. 29, Art. 32 Abs. 4 DSGVO; § 2 Nr. 1 b GeschGehG |
| 5. Prüfpflicht | Wer was vor Versand oder Veröffentlichung prüft; vier Augen bei Zahlen, Recht und Außenwirkung. Hintergrund: KI-Halluzinationen | „Kein KI-Ergebnis verlässt ungeprüft das Haus.“ | Haftung gegenüber Kunden bleibt beim Betrieb |
| 6. Kennzeichnung | Nach außen: Chatbot gibt sich als KI zu erkennen, Deepfakes werden offengelegt. Intern: KI-Anteil vermerken, wo es für die Prüfung zählt. Details: KI-Kennzeichnungspflicht | „Unser Website-Chat sagt im ersten Satz, dass er ein KI-Assistent ist.“ | Art. 50 KI-VO, gilt seit 2. August 2026 |
| 7. Urheberrecht und Rechte Dritter | Keine fremden Texte, Bilder oder Code hochladen ohne Recht dazu; reine KI-Ausgaben sind in der Regel nicht geschützt; keine realen Personen oder Marken nachbilden | „Was wir nicht veröffentlichen dürften, laden wir auch nicht hoch.“ | § 2 Abs. 2 UrhG: Werke sind nur „persönliche geistige Schöpfungen“ |
| 8. Schulung | Einweisung vor der Freischaltung, Auffrischung bei neuen Werkzeugen, Teilnahme dokumentieren | „Ein Firmenkonto gibt es nach der Einweisung.“ | Art. 4 KI-VO |
| 9. Verantwortliche | KI-Verantwortliche Person (Freigaben, Inventar, Fragen), Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführung als letzte Instanz | „Fragen beantwortet [Name], neue Werkzeuge gibt [Name] frei.“ | Kein gesetzlicher KI-Beauftragter nötig, aber ein Kümmerer |
| 10. Meldewege | Was tun, wenn falsche Daten eingegeben wurden oder ein fehlerhaftes Ergebnis rausging: sofort melden, an wen, auf welchem Weg | „Wer versehentlich Kundendaten eingibt, meldet das sofort an [Stelle].“ | Art. 33 DSGVO: Meldung an die Aufsicht möglichst binnen 72 Stunden, wenn ein Risiko besteht |
| 11. Verstöße | Verweis auf die üblichen arbeitsrechtlichen Folgen statt eigener Strafkataloge; ehrliche Fehlermeldungen ausdrücklich ohne Nachteil | „Wer einen Fehler meldet, hat dadurch keine Nachteile.“ | Arbeitsvertrag, Weisungsrecht (§ 106 GewO) |
| 12. Review und Version | Datum, Versionsnummer, nächster Prüftermin, Kenntnisnahme dokumentieren | „Version 1.2 vom [Datum], nächste Prüfung: [Datum].“ | Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO |
Für den Start reicht eine Seite mit den Abschnitten 3, 4 und 5 – so steht es auch im 90-Tage-Fahrplan zur KI-Einführung. Die übrigen Abschnitte wachsen mit, sobald Werkzeuge freigegeben und Zuständigkeiten klar sind. Die Werkzeugliste gehört in eine Anlage: Dann ändert ein neues Werkzeug nicht jedes Mal die ganze Richtlinie.
Die Datenklassen-Ampel: was in welches Werkzeug darf
Abschnitt 4 ist das Herzstück. Die Frage „Darf ich das da reinkopieren?“ stellt sich ständig, und niemand liest dafür sechs Seiten nach. Eine Ampel mit vier Stufen beantwortet sie in Sekunden:
| Stufe | Beispiele | Privates Gratis-Konto | Freigegebenes Firmen-Werkzeug |
|---|---|---|---|
| Grün – öffentlich | Texte eurer Website, veröffentlichte Produktinfos und Preise, allgemeine Fachfragen ohne Firmenbezug | ja | ja |
| Gelb – intern | interne Anleitungen, Besprechungsnotizen ohne Namen, Entwürfe, Ideen | nein | ja |
| Rot – vertraulich | Kundendaten und andere personenbezogene Daten, Angebote, Kalkulationen, Konditionen, Verträge, Quellcode | nein | ja, für freigegebene Zwecke und nur der nötige Ausschnitt |
| Schwarz – streng vertraulich | Gesundheitsdaten und andere besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO), Personalakten, Zugangsdaten und Passwörter, Daten unter Berufsgeheimnis | nein | nein – Ausnahmen nur nach Einzelfreigabe, etwa mit lokal betriebener KI |
Warum private Konten schon bei Gelb ausscheiden: Interne Informationen landen sonst bei einem Anbieter, mit dem der Betrieb keinen Vertrag hat, je nach Einstellung auch im Training. Für personenbezogene Daten fehlt zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Welche Zusagen die großen Anbieter in ihren Geschäftstarifen machen und warum das Entfernen von Namen oft nicht reicht, steht im Guide KI und Datenschutz – das wiederholen wir hier nicht.
Warum Rot zugleich über das Geschäftsgeheimnis entscheidet: Wer Kalkulationen als rot einstuft, das schult und durchsetzt, hat im Streitfall einen Beleg für angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen. Wer dagegen duldet, dass Preislisten in beliebige Chatbots wandern, schwächt genau diesen Nachweis.
„Was du nicht auf eine Postkarte an die Konkurrenz schreiben würdest, kommt in kein Werkzeug, das nicht auf der Liste steht.“
Faustregel für die Einweisung. Sie ersetzt die Ampel nicht, macht sie aber merkbar.Betriebsrat und KI: wann er mitbestimmt – und warum der Firmen-Tarif die Mitbestimmung auslöst
Ohne Betriebsrat ist die Sache schnell geklärt: Die Richtlinie ist eine Weisung. Der Arbeitgeber bestimmt Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit nach billigem Ermessen, ausdrücklich auch Ordnung und Verhalten im Betrieb (§ 106 GewO). Mit Betriebsrat kommt es darauf an, was ihr regelt und welches Werkzeug ihr einführt.
Der meistzitierte Fall. Das Arbeitsgericht Hamburg hat Anfang 2024 über eine KI-Richtlinie entschieden (Beschluss vom 16.01.2024 – 24 BVGa 1/24). Ein Medizintechnik-Hersteller hatte ChatGPT freigegeben und Leitlinien samt Handbuch ins Intranet gestellt. Wer das Werkzeug nutzen wollte, brauchte ein eigenes, privates Konto, mögliche Kosten trugen die Beschäftigten selbst. Der Konzernbetriebsrat wollte das per Eilantrag stoppen und scheiterte. Vorgaben zur Nutzung eines Arbeitsmittels betreffen nach dem Gericht das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten, nicht die Ordnung des Betriebs (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Und weil der Arbeitgeber keinerlei Nutzungsdaten sah, fehlte die Überwachung durch eine technische Einrichtung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6). Selbst die Pflicht, KI-gestützte Ergebnisse zu kennzeichnen, löste keine Mitbestimmung aus – die Kennzeichnung erledigen die Beschäftigten, nicht das Werkzeug.
Warum das kein Freibrief ist. Erstens ist es eine erstinstanzliche Eilentscheidung, kein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Zweitens hing sie an genau dem Setup, von dem der Datenschutz abrät: private Konten ohne Vertrag mit dem Anbieter. Wer es richtig macht und Firmenkonten mit Auftragsverarbeitungsvertrag und Verwaltungskonsole einführt, bekommt je nach Werkzeug Nutzungsprotokolle, Auswertungen pro Person oder Einsicht in Verläufe. Dann ist die Einrichtung objektiv geeignet, Verhalten oder Leistung zu überwachen – und darauf kommt es nach ständiger Rechtsprechung an, nicht auf eine Überwachungsabsicht (BAG, 1 ABR 7/15, zitiert im Hamburger Beschluss, Rn. 41). Der datenschutzkonforme Weg führt in Betrieben mit Betriebsrat deshalb meist zur Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
| Was ihr plant | Vorschrift | Was der Betriebsrat hat |
|---|---|---|
| KI in Arbeitsabläufe einführen | § 90 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BetrVG | Recht auf rechtzeitige Unterrichtung mit Unterlagen und Beratung, solange seine Bedenken die Planung noch ändern können – aber kein Veto |
| Firmenkonten mit Protokollen, Admin-Auswertung oder Verlaufseinsicht | § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG | Mitbestimmung; ohne Einigung entscheidet die Einigungsstelle (§ 87 Abs. 2) |
| Regeln zur Arbeitsweise mit dem Werkzeug (Ampel, Prüfpflicht, Kennzeichnung) | § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG | Nach ArbG Hamburg mitbestimmungsfreies Arbeitsverhalten; Regeln zum Miteinander im Betrieb wären mitbestimmt |
| KI hilft bei Auswahlrichtlinien für Einstellung, Versetzung, Umgruppierung oder Kündigung | § 95 Abs. 1 und 2a BetrVG | Zustimmung nötig, auch wenn die Richtlinie mit KI aufgestellt wird |
| Der Betriebsrat muss einen KI-Einsatz beurteilen | § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG | Ein Sachverständiger gilt insoweit als erforderlich |
| Hochrisiko-KI am Arbeitsplatz, etwa zum Sichten von Bewerbungen | Art. 26 Abs. 7 KI-VO | Information von Arbeitnehmervertretung und Betroffenen vor Inbetriebnahme – gilt ab 2. Dezember 2027 (Zeitplan: AI Act 2026) |
Einschätzung aus der Beratungspraxis, keine Rechtsberatung. Ob ein konkretes Werkzeug mitbestimmungspflichtig ist, hängt an seinen Funktionen und Einstellungen. Verbindlich klären das eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, auf Seite des Betriebsrats auch die Gewerkschaft; für die Datenseite eure Datenschutzbeauftragte. Erste Anlaufstellen können Arbeitgeberverband oder IHK sein.
KI-Richtlinie oder Betriebsvereinbarung? Meist beides
| KI-Richtlinie | Betriebsvereinbarung KI | |
|---|---|---|
| Wer legt fest | Arbeitgeber allein, als Weisung (§ 106 GewO) | Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam, schriftlich, von beiden unterzeichnet (§ 77 Abs. 2 BetrVG) |
| Wirkung | Weisung im Rahmen billigen Ermessens | gilt unmittelbar und zwingend (§ 77 Abs. 4) |
| Ändern | jederzeit, wenn ihr es bekannt macht | durch neue Vereinbarung; Kündigung mit drei Monaten Frist (§ 77 Abs. 5), in mitbestimmten Fragen wirkt sie nach (§ 77 Abs. 6) |
| Wann passend | kein Betriebsrat, oder nur mitbestimmungsfreie Inhalte | sobald Mitbestimmung greift, vor allem bei Firmenkonten mit Protokollen |
| Typischer Inhalt | Werkzeugliste, Ampel, Prüfpflicht, Meldewege | Freigabeverfahren für neue Werkzeuge, welche Nutzungsdaten gespeichert und wofür sie nicht ausgewertet werden, Schulung, Konfliktweg |
Praktikabel ist meist eine Kombination: Eine Rahmen-Betriebsvereinbarung regelt das Verfahren, die Richtlinie samt Werkzeugliste hängt als Anlage dran. Hält sich eine Änderung an das vereinbarte Verfahren, muss nicht jedes neue Werkzeug neu verhandelt werden oder gar vor die Einigungsstelle. Den Kern solltet ihr früh klären, weil sich die Verhandlung darum dreht: welche Nutzungsdaten gespeichert werden – und dass sie nicht zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle ausgewertet werden.
Von der Vorlage zur gelebten Regel in vier Wochen
- Woche 1: Ist-Stand erheben – ohne Pranger. Eine kurze, anonyme Umfrage: Welche KI-Werkzeuge nutzt wer wofür, auch privat? Wer ehrliche Antworten will, sagt vorher dazu, dass es um Regeln geht und nicht um Abmahnungen.
- Woche 1-2: Werkzeuge auswählen, Verträge prüfen. Für die häufigsten Anwendungsfälle ein Firmen-Werkzeug mit Auftragsverarbeitungsvertrag, abgeschaltetem Training und bekannter Speicherdauer. Eine Richtlinie ohne freigegebenes Werkzeug ist ein Verbot mit Umweg – wohin solche Verbote führen, steht im Abschnitt Schatten-KI des Datenschutz-Guides.
- Woche 2: Entwurf mit den Richtigen. Datenschutzbeauftragte, jemand aus der IT, zwei Vielnutzer aus den Fachabteilungen – und, wo vorhanden, der Betriebsrat von Anfang an. § 90 BetrVG verlangt ohnehin, dass er unterrichtet wird, solange seine Bedenken noch in die Planung einfließen können.
- Woche 3: Einweisung statt Rundmail. Eine Stunde pro Team an echten Fällen aus dem Alltag: Wann ist die Kundenmail rot, wann gelb? Das Firmenkonto gibt es danach, die Teilnahme wird dokumentiert – das ist zugleich eine belegbare Maßnahme nach Art. 4 KI-VO.
- Woche 4 und danach: Fragen sammeln, nachschärfen. Die ersten Wochen bringen die Fälle, an die beim Schreiben niemand gedacht hat. Ein fester Prüftermin, etwa halbjährlich und bei jedem neuen Werkzeug, plus Versionsnummer macht Änderungen nachvollziehbar.
Woran Richtlinien in der Praxis scheitern: an Mustern aus dem Netz, die Werkzeuge regeln, die ihr gar nicht habt; an Verboten ohne Alternative; und an der Unterschrift unter ein Dokument, das niemand erklärt hat. Alle drei zu vermeiden kostet weniger Zeit als die Aufräumarbeit danach.
Abschnitt 8 mit Leben füllen: wer die Richtlinie im Betrieb trägt
Eine Richtlinie braucht jemanden, der Fragen beantwortet, neue Werkzeuge prüft und die Regeln nachzieht, wenn sich Technik oder Recht ändern – im 90-Tage-Fahrplan heißt diese Rolle KI-Champion. Die Einweisung aller Beschäftigten schafft ihr intern, wie in Mitarbeiterschulung planen beschrieben. Für die eine Person, die das Thema trägt, lohnt eine substanzielle Weiterbildung.
Über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) kann die Agentur für Arbeit eine solche Weiterbildung fördern: in Betrieben unter 50 Beschäftigten bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt, in Betrieben mit 50 bis 499 Beschäftigten bis zu 50 % der Lehrgangskosten und bis zu 50 % Zuschuss. Ist die Person bei Beginn mindestens 45 Jahre alt oder schwerbehindert, soll der Arbeitgeberanteil in Betrieben unter 500 Beschäftigten entfallen. Voraussetzungen: mehr als 120 Stunden, Träger und Maßnahme zugelassen, Antrag vor Beginn. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit.
Ab 50 Beschäftigten sinkt der Arbeitgeberanteil an den Lehrgangskosten um fünf Prozentpunkte, wenn eine Betriebsvereinbarung über berufliche Weiterbildung besteht (§ 82 Abs. 4 SGB III). Wer ohnehin eine KI-Vereinbarung verhandelt, sollte vorab mit dem Arbeitgeber-Service klären, ob ein Weiterbildungskapitel darin dafür reicht.
Bei Scaly sind das die Weiterbildungen KI-Spezialist im Unternehmen (3 Monate Vollzeit) und KI-Experte im Unternehmen (6 Monate Vollzeit), online mit Live-Unterricht und Scaly-Zertifikat. Unternehmensinterne KI-Richtlinien, AI Act, Urheberrecht und DSGVO sind dort ein eigenes Modul; beim KI-Experten kommt ein Modul zur Entwicklung von KI-Richtlinien und Governance-Strukturen dazu. Ehrlich eingeordnet: Das ist keine juristische Ausbildung und ersetzt die Abstimmung mit Betriebsrat und Anwalt nicht. Und Vollzeit heißt, dass die Person in dieser Zeit im Tagesgeschäft fehlt.
Häufige Fragen
Ist eine KI-Richtlinie im Unternehmen Pflicht?
Nein, kein Gesetz schreibt sie wörtlich vor. Sie ist aber das einfachste Mittel für drei Anforderungen: Weisungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten (Art. 29 und 32 Abs. 4 DSGVO), angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen (§ 2 Nr. 1 b GeschGehG) und Maßnahmen zur KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO in der Fassung von 2026).
Was gehört in eine KI-Richtlinie?
Zwölf Abschnitte decken das Wesentliche ab: Zweck, Geltungsbereich, freigegebene Werkzeuge und Einsatzzwecke, Datenklassen-Ampel, Prüfpflicht, Kennzeichnung, Urheberrecht, Schulung, Verantwortliche, Meldewege, Folgen bei Verstößen und Review. Für den Start reichen Werkzeuge, Ampel und Prüfpflicht auf einer Seite.
Muss der Betriebsrat einer KI-Richtlinie zustimmen?
Nicht immer. Unterrichten und beraten müsst ihr ihn, sobald ihr KI in Arbeitsabläufen plant (§ 90 BetrVG). Zustimmen muss er, wenn ein Werkzeug objektiv geeignet ist, Verhalten oder Leistung zu überwachen, etwa Firmenkonten mit Nutzungsprotokollen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6), und bei Auswahlrichtlinien (§ 95). Reine Nutzungsregeln für private Konten hielt das Arbeitsgericht Hamburg für mitbestimmungsfrei.
Was ist der Unterschied zwischen KI-Richtlinie und Betriebsvereinbarung?
Die Richtlinie erlässt der Arbeitgeber allein als Weisung, sie lässt sich jederzeit ändern. Die Betriebsvereinbarung schließen Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam, sie gilt unmittelbar und zwingend. Wo Mitbestimmung greift, braucht ihr die Vereinbarung; verbreitet ist eine Rahmenvereinbarung mit der Richtlinie als Anlage.
Dürfen Beschäftigte private KI-Konten dienstlich nutzen?
Nur wenn die Richtlinie es erlaubt, und dann höchstens für öffentliche Informationen. Für personenbezogene Daten fehlt bei privaten Konten der Auftragsverarbeitungsvertrag, interne und vertrauliche Daten landen bei einem Anbieter ohne Vertrag mit dem Betrieb. Besser sind freigegebene Firmenkonten – die in Betrieben mit Betriebsrat dann oft mitbestimmt sind.
Was ist der Unterschied zwischen KI-Policy, KI-Richtlinie und KI-Governance?
KI-Policy und KI-Richtlinie meinen dasselbe: die schriftlichen Regeln für Beschäftigte. KI-Governance ist der Rahmen dahinter, also wer Werkzeuge freigibt, das KI-Inventar führt, Ergebnisse prüft und die Regeln überarbeitet. Die Richtlinie macht die Governance für alle lesbar.
Die Person, die eure KI-Regeln trägt – gefördert über das Qualifizierungschancengesetz
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche KI-Weiterbildung zu der Person passt, die bei euch Werkzeuge, Richtlinie und Einweisung verantworten soll, ob und in welcher Höhe eine QCG-Förderung möglich ist und wie der Antrag beim Arbeitgeber-Service läuft – dabei unterstützen wir euch. Vorab rechnen könnt ihr mit dem QCG-Förderrechner, alle Wege stehen unter Förderung für Unternehmen.
Kostenloses Erstgespräch buchen
Paul Niebler – Gründer der Scaly Academy. Über zehn Jahre IT-Consulting mit Schwerpunkt KI, unter anderem bei IBM und mit seinem zweiten Unternehmen Pexon Consulting. Er setzt die hier beschriebenen Werkzeuge selbst täglich ein und schreibt auf, was davon im Betrieb trägt – und was nicht. Einschätzung, keine Rechtsberatung. Paul auf LinkedIn