Vermittlungsbudget: Was die Agentur nach § 44 SGB III zahlt

Inhaltsverzeichnis

Das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III ist der Topf, aus dem die Agentur für Arbeit Bewerbungskosten, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen oder Ausgaben beim Jobantritt übernehmen kann – ohne festen Katalog und ohne Rechtsanspruch. Es ist aber kein allgemeiner Anschaffungstopf: Für die Technik, die du für eine Weiterbildung brauchst, gilt ein anderer Paragraf. Hier stehen beide Wege, die Grenzen und der Fehler, der die meisten Erstattungen kostet.

Wofür das Vermittlungsbudget da ist – und wofür ausdrücklich nicht

§ 44 Absatz 1 SGB III beschreibt den Zweck sehr genau: Gefördert werden kann „bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung„, wenn das für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Übernommen werden „die angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird“.

Zwei Sätze im dritten Absatz sind mindestens genauso wichtig:

Die Agentur entscheidet über den Umfang und kann Pauschalen festlegen. Das ist Ermessen. Es gibt keinen Katalog mit festen Beträgen, den du zitieren könntest, und regionale Unterschiede sind kein Zufall, sondern System.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ausgeschlossen. Und die Förderung darf andere Leistungen des SGB III „nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen“. Wer versucht, über das Vermittlungsbudget etwas zu bekommen, wofür es einen eigenen Paragrafen gibt, bekommt eine Absage – und zwar zu Recht.

§ 44 SGB III · was die Norm festlegt
Vier Punkte, die über jeden Antrag entscheiden
Kann-Leistung
kein Rechtsanspruch, die Agentur entscheidet nach Ermessen
3
Personengruppen: Ausbildungsuchende, Bedrohte, Arbeitslose
15 Std.
Wochenstunden-Grenze für Förderung im EU-Ausland
vor dem Kauf
beantragen – nachträglich wird in aller Regel nichts erstattet

Wer gefördert werden kann

Der Kreis ist breiter, als viele denken. § 44 Absatz 1 nennt drei Gruppen: Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose.

Die mittlere Gruppe wird regelmäßig übersehen. Wer noch im Job ist, aber weiß, dass er endet, kann bereits gefördert werden – Voraussetzung ist, dass man arbeitsuchend gemeldet ist. Welche Fristen dafür gelten, steht im Guide Arbeitsuchend melden.

Gut zu wissen

Nach § 44 Absatz 2 SGB III kann auch die Anbahnung oder Aufnahme einer Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat, im EWR oder in der Schweiz gefördert werden. Wer im Grenzgebiet wohnt oder ins Ausland pendeln würde, sollte das ansprechen.

Typische Positionen aus der Praxis

Weil das Gesetz keinen Katalog nennt, hilft nur die Praxis. Diese Positionen werden in Beratungsgesprächen am häufigsten verhandelt:

PositionBezug zur NormWas du dafür brauchst
Bewerbungsunterlagen, Porto, BeglaubigungenAnbahnungNachweis der Bewerbungen, oft als Pauschale abgerechnet
Fahrtkosten zum VorstellungsgesprächAnbahnungEinladung des Arbeitgebers, Antrag vor der Fahrt
Übernachtung bei weiter AnreiseAnbahnungEinladung plus plausible Entfernung
Arbeitskleidung oder Werkzeug beim JobantrittAufnahmeBestätigung, dass der Arbeitgeber es nicht stellt
Fahrtkosten in den ersten Wochen bis zum ersten GehaltAufnahmeArbeitsvertrag, Antrag vor Arbeitsbeginn
Umzug an den ArbeitsortAufnahmeArbeitsvertrag, Kostenvoranschläge

Alles davon steht unter „kann“. Eine Ablehnung ist deshalb keine Behauptung, dass du lügst, sondern eine Ermessensentscheidung – die du dir schriftlich geben lassen solltest, wenn du sie überprüfen lassen willst.

Rechenbeispiel

Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, 240 Kilometer einfach, Termin um 9 Uhr. Beantragt wird typischerweise: Bahnfahrt hin und zurück, eine Übernachtung, weil ein 9-Uhr-Termin nicht am selben Morgen erreichbar ist, und gegebenenfalls eine Verpflegungspauschale. In Summe schnell ein dreistelliger Betrag – der Grund, warum sich der Antrag lohnt, auch wenn er lästig ist. Feste Sätze nennen wir hier bewusst nicht: Die Agentur darf nach § 44 Absatz 3 SGB III Pauschalen selbst festlegen, und die unterscheiden sich regional. Frag deshalb nach der Pauschale, statt eine Zahl aus dem Netz zu nennen.

Die Laptop-Frage: Wer die Technik für eine Weiterbildung zahlt

Das ist die häufigste Frage aus unseren Gesprächen und gleichzeitig die, bei der im Netz am meisten Falsches steht. Die ehrliche Antwort besteht aus vier Teilen:

1. Über das Vermittlungsbudget läuft es meistens nicht. § 44 knüpft an Anbahnung und Aufnahme einer Beschäftigung an, nicht an die Teilnahme an einer Weiterbildung. Ein Rechner, der ausschließlich für den Kurs gebraucht wird, passt schon vom Zweck her nicht in diese Norm. Anders sieht es aus, wenn du plausibel machen kannst, dass du ohne Gerät nicht bewerbungsfähig bist – dann geht es um Anbahnung, und die Frage ist zumindest zulässig.

2. Für die Weiterbildung selbst gilt § 84 SGB III. Zu den Lehrgangskosten gehören ausdrücklich auch „die Kosten für erforderliche Lernmittel“. Diese Kosten fließen allerdings in der Regel an den Träger, nicht an dich. Die richtige Frage lautet deshalb nicht „Zahlt mir das Amt einen Laptop?“, sondern: „Ist ein Leihgerät in den Lehrgangskosten enthalten?“ – und die stellst du dem Bildungsträger.

3. Die Erstausstattung im Bürgergeld deckt es nicht ab. § 24 Absatz 3 SGB II nennt einen abschließenden Katalog: Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattung für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt, dazu orthopädische Schuhe und therapeutische Geräte. Ein Rechner für eine Weiterbildung steht dort nicht.

4. Es bleiben die pragmatischen Wege. Leihgerät des Trägers, öffentliche Rechner in Bibliotheken und Bürgerzentren, gebrauchte Geräte aus zertifizierter Aufbereitung, Ratenzahlung. Das ist unspektakulär, aber es löst das Problem oft schneller als jeder Antrag.

„Ich habe keine Maus und ich mache das alles am Pad.“

Ratsuchender im Beratungsgespräch, August 2026. Die technische Hürde ist selten der fehlende Hochleistungsrechner – es sind Kleinigkeiten wie Eingabegerät, zweites Fenster oder Bildschirmfreigabe, die eine Online-Teilnahme unmöglich machen.

Was du für eine Online-Weiterbildung wirklich brauchst und wie du deinen digitalen Stand einschätzt, steht im Guide EDV-Kenntnisse.

So beantragst du es – und der Fehler, der die Erstattung kostet

  1. Vor der Ausgabe beantragen. Immer. Das ist der Fehler Nummer eins: erst kaufen, dann fragen. Für bereits angeschaffte Dinge wird in aller Regel nichts erstattet, weil die Notwendigkeit dann nicht mehr geprüft werden kann.
  2. Den Zweck an die Norm hängen. Formuliere, worum es geht: Anbahnung einer Beschäftigung oder Aufnahme einer Beschäftigung. Ein Satz, den du übernehmen kannst: „Ich beantrage eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III für [Position], weil sie für die Anbahnung der Beschäftigung bei [Arbeitgeber] notwendig ist.“
  3. Belege beilegen. Einladung zum Gespräch, Arbeitsvertrag, Kostenvoranschlag, Bestätigung des Arbeitgebers, dass er die Leistung nicht erbringt. Ohne den letzten Punkt scheitern viele Anträge an Absatz 1 Satz 3.
  4. Nach Pauschalen fragen. Weil die Agentur Pauschalen festlegen darf, lohnt die Frage, ob es für deine Position eine gibt. Das erspart Einzelnachweise und beschleunigt die Bearbeitung.
  5. Bei Ablehnung den schriftlichen Bescheid verlangen. Nur ein Bescheid setzt eine Frist in Gang und ist überprüfbar. Wie ein Widerspruch aufgebaut wird, steht im Guide Widerspruch bei der Agentur für Arbeit.
Wichtig: ehrlich bleiben

Begründe den Antrag mit dem tatsächlichen Zweck. Einen Laptop als „Bewerbungskosten“ zu deklarieren, obwohl er für den Kurs gedacht ist, ist keine geschickte Formulierung, sondern eine falsche Angabe – und im Zweifel teurer als das Gerät.

Häufige Fragen

Was ist das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III?

Ein Ermessenstopf der Agentur für Arbeit, aus dem angemessene Kosten bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung übernommen werden können, wenn das für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Einen festen Leistungskatalog gibt es nicht.

Wer kann Leistungen aus dem Vermittlungsbudget bekommen?

Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose. Wer noch beschäftigt ist, aber vom Ende des Arbeitsverhältnisses weiß und arbeitsuchend gemeldet ist, gehört zur zweiten Gruppe.

Zahlt das Jobcenter oder die Agentur einen Laptop?

In der Regel nicht über das Vermittlungsbudget, weil dieses an die Anbahnung oder Aufnahme einer Beschäftigung anknüpft. Für eine Weiterbildung sind Lernmittel Teil der Lehrgangskosten nach § 84 SGB III und laufen meist über den Träger. Die Erstausstattung nach § 24 Absatz 3 SGB II umfasst keine Rechner.

Kann ich Kosten erstattet bekommen, die ich schon bezahlt habe?

In aller Regel nicht. Der Antrag muss vor der Ausgabe gestellt werden, weil die Notwendigkeit vorher geprüft werden muss. Nachträgliche Erstattungen sind die Ausnahme.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf das Vermittlungsbudget?

Nein. § 44 SGB III ist eine Kann-Vorschrift, die Agentur entscheidet über den Umfang und darf Pauschalen festlegen. Eine Ablehnung sollte man sich schriftlich geben lassen, um sie überprüfen lassen zu können.

Werden auch Bewerbungen im Ausland gefördert?

Nach § 44 Absatz 2 SGB III ist eine Förderung auch bei Anbahnung oder Aufnahme einer Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat, im EWR oder in der Schweiz möglich.

Klären, was für deine Weiterbildung wirklich gebraucht wird

Bevor du Geräte anschaffst, lohnt ein Blick auf das, was tatsächlich nötig ist. Im kostenlosen Erstgespräch sagen wir dir, welche technische Ausstattung unsere Weiterbildung voraussetzt, was in den Lehrgangskosten enthalten ist und welche Unterlagen die Agentur für eine Prüfung braucht. Über Förderungen entscheidet immer die Agentur für Arbeit.

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Hamza Fallacara, Bildungsberater bei Scaly

Hamza Fallacara – Bildungsberater bei Scaly. Er begleitet Arbeitsuchende und Unternehmen durch den kompletten Förderprozess – vom ersten Beratungsgespräch über das Bildungsangebot mit Maßnahmenummer bis zur bewilligten Maßnahme. Die Fälle und O-Töne in diesem Artikel stammen aus diesen Gesprächen. Einschätzung aus der Beratungspraxis, keine Rechtsberatung. Hamza auf LinkedIn

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Hamza Fallacara

Hamza Fallacara ist Bildungsberater bei Scaly und begleitet Arbeitsuchende, Selbstständige und Unternehmen durch den kompletten Förderprozess — vom ersten Beratungsgespräch über das Bildungsangebot mit Maßnahmenummer bis zur eingereichten Antragsmappe. Seine Einschätzungen stammen aus mehreren hundert Beratungsgesprächen zur geförderten KI-Weiterbildung.

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