Minijob und Arbeitslosengeld 2026: Was vom Nebenjob bleibt

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165 Euro im Monat: Mehr bleibt dir von einem Minijob neben dem Arbeitslosengeld meistens nicht – egal, ob du 200 oder 603 € verdienst. Was du netto darüber hinaus verdienst, zieht die Agentur für Arbeit vom Arbeitslosengeld ab (§ 155 SGB III). Erlaubt ist der Job trotzdem, solange du unter 15 Wochenstunden bleibst und ihn vor dem Start meldest. Hier findest du die Rechentabelle für 2026, die wenig bekannte Ausnahme mit mindestens doppeltem Freibetrag, den Meldeweg und was für Selbstständige und während einer Weiterbildung gilt.

165 Euro frei, der Rest wird abgezogen: die Rechentabelle 2026

Das Arbeitslosengeld kommt, aber es reicht knapp. „Ich könnt die Wohnung nicht mehr bezahlen“, sagte uns jemand mit 59 in einem Beratungsgespräch – nach dem Frust mit dem Amt sind Geldsorgen das häufigste Thema in unseren Gesprächen mit Arbeitslosen. Der naheliegende Gedanke ist ein Minijob.

Wie viel davon ankommt, regelt § 155 Abs. 1 SGB III: Vom Nebenverdienst zieht die Agentur Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten ab, dann einen Freibetrag von 165 € im Monat. Was übrig bleibt, wird vom Arbeitslosengeld abgezogen, und zwar in dem Monat, in dem du gearbeitet hast – nicht in dem, in dem der Lohn kommt. Am Beispiel aus unserem Guide Arbeitslosengeld 1 (3.000 € brutto, Steuerklasse I, ohne Kind, 1.246,80 € ALG im Monat):

Minijob im Monatwird angerechnetALG danachzusammenPlus durch den Job
kein Job–1.246,80 €1.246,80 €–
150 €0 €1.246,80 €1.396,80 €150 €
200 €35,00 €1.211,80 €1.411,80 €165 €
400 €235,00 €1.011,80 €1.411,80 €165 €
603 € (Minijob-Grenze 2026)438,00 €808,80 €1.411,80 €165 €

Eigene Rechnung nach § 155 SGB III, voller Kalendermonat, Minijob ohne Rentenbeitrag und ohne Werbungskosten. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 €, gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 € (§ 8 Abs. 1a SGB IV, Deutsche Rentenversicherung).

Die rechte Spalte ist die eigentliche Nachricht: Ab 165 € netto steigt dein Monatseinkommen nicht mehr. Zum Mindestlohn sind die 165 € nach knapp zwölf Arbeitsstunden im Monat verdient. Ein Minijob an der 603-Euro-Grenze entspricht laut Gesetz zehn Wochenstunden zum Mindestlohn, im Monat gut 43 Stunden. Die übrigen rund 31 Stunden verringern finanziell nur noch dein Arbeitslosengeld. Zwei Details ändern daran wenig, solltest du aber kennen:

Rentenbeitrag. Im gewerblichen Minijob zahlst du ohne Befreiung 3,6 % Eigenanteil zur Rentenversicherung, bei 603 € sind das 21,71 € (Minijob-Zentrale). Der Beitrag senkt dein Netto und damit die Anrechnung. Unterm Strich bleiben es 1.411,80 €, solange dein Netto über 165 € liegt.

Werbungskosten. Fahrtkosten und Arbeitsmittel zieht die Agentur vorher ab, in tatsächlicher Höhe (Fachliche Weisungen der BA zu § 155, Ziffer 155.1.4), den Arbeitsweg 2026 mit 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Zehn Arbeitstage mit 10 km Weg senken die Anrechnung um 38 €. Reichst du nichts ein, bezahlst du die Fahrten aus deinen 165 €.

Wenn sich ein Minijob nur bis 165 € rechnet, lohnt der Blick auf die Alternative. Eine geförderte Weiterbildung kürzt dein Arbeitslosengeld nicht, sie streckt es: Zwei Kurstage verbrauchen nur einen Anspruchstag (§ 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III), die Kurskosten kann bei bewilligtem Bildungsgutschein die Agentur übernehmen. Mehr dazu in Weiterbildung während ALG 1 und Arbeitslosengeld verlängern – und beides lässt sich kombinieren (siehe unten).

Der Minijob lohnt sich kaum – wäre eine Weiterbildung die bessere Nutzung der Zeit?

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Unter 15 Stunden: Gezählt wird jede Kalenderwoche

Neben dem Arbeitslosengeld darfst du arbeiten, solange es weniger als 15 Stunden pro Woche sind (§ 138 Abs. 3 SGB III). Ab genau 15 Stunden bist du nicht mehr arbeitslos, und der Anspruch entfällt ab diesem Tag. In der Praxis entscheiden drei Regeln aus den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur (Ziffer 138.3):

1. Gezählt wird Montag bis Sonntag, nicht der Monatsschnitt. Zwei Einsätze mit je acht Stunden am Freitag und am folgenden Dienstag sind unschädlich, weil sie in zwei Kalenderwochen liegen. Dienstag und Freitag derselben Woche ergeben 16 Stunden, das Arbeitslosengeld entfällt ab dem Dienstag. Ein Minijob mit 43 Stunden im Monat ist im Schnitt unkritisch – ungleich verteilte Schichten sind es nicht.

2. Alle Tätigkeiten zählen zusammen. Zwei Minijobs mit je acht Wochenstunden sind 16 Stunden, der Anspruch entfällt ab dem ersten Arbeitstag im zweiten Job. Auch unbezahlte Mithilfe, etwa im Betrieb der Familie, zählt mit. Ausgenommen ist ein echtes Ehrenamt (§ 138 Abs. 2).

3. Ausreißer nach oben sind nur eng erlaubt. Mehrarbeit schadet nicht, wenn sie unvorhersehbar war, sich voraussichtlich nicht innerhalb eines Jahres wiederholt und kurz bleibt: höchstens eine Woche bei vier Wochen Beschäftigung, zwei bei acht, drei zusammenhängende bei zwölf. Eine fest geplante Urlaubsvertretung ist nicht mehr „gelegentlich“.

Willst du bewusst ein paar Wochen mehr arbeiten, etwa im Weihnachtsgeschäft, endet die Arbeitslosigkeit für diese Zeit. Meldest du Beginn und Dauer unverzüglich, musst du dich nach bis zu sechs Wochen Unterbrechung nicht neu arbeitslos melden (Merkblatt für Arbeitslose der BA), die übrigen Anspruchstage bleiben erhalten. Als sozialversicherungsfreie kurzfristige Aushilfe mit mehr als 603 € im Monat geht der Job neben dem ALG nicht (Minijob-Zentrale).

Minijob schon vor der Arbeitslosigkeit? Dann bleibt deutlich mehr frei

Wer schon neben der alten Stelle gejobbt hat, steht oft besser da als gedacht. § 155 Abs. 2 SGB III schützt Nebeneinkommen, das du schon vor der Arbeitslosigkeit hattest. Die Bedingungen:

  • In den letzten 18 Monaten vor Beginn deines Anspruchs hast du neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mindestens zwölf Monate nebenbei gearbeitet, jeweils unter 15 Wochenstunden. Mehrere Nebenjobs nacheinander zählen zusammen (FW 155.2).
  • Monate mit Krankengeld zählen nicht als ausgeübte Nebentätigkeit (FW 155.2, gestützt auf BSG, Urteil vom 01.03.2011 – B 7 AL 26/09 R).
  • Der zusätzliche Freibetrag ist dein durchschnittlicher Nebenverdienst der letzten zwölf Monate vor Anspruchsbeginn, mindestens 165 €. Monate ohne Nebenjob gehen mit null in den Schnitt ein.

Der Punkt, den kaum ein Ratgeber erwähnt: Nach den Fachlichen Weisungen kommt dieser Betrag zusätzlich zu den normalen 165 € (FW 155.1.5 Abs. 3, „kumulierter Freibetrag“). Wer die Bedingungen erfüllt, hat also mindestens 330 € im Monat frei. Der Freibetrag gilt für die ganze Anspruchsdauer, auch wenn du später mehr verdienst oder einen neuen Nebenjob anfängst.

Anrechnungsfreier Nebenverdienst pro Monat · § 155 SGB III und FW 155
Mit Vorlauf bleibt mindestens doppelt so viel frei
Minijob erst in der ArbeitslosigkeitFreibetrag nach Abs. 1 165 €
Vorlauf mit wenig Verdienst165 € plus mindestens 165 € nach Abs. 2 330 €
Vorlauf mit 520 € im Schnitt165 € plus 520 € (Beispiel unten) 685 €

Pro Absatz gibt es einen Freibetrag, nicht pro Job: Mehrere Nebenjobs teilen sich die Freibeträge (FW 155.1.5 Abs. 4).

Rechenbeispiel

Bis Ende Oktober 2026 Vollzeit im Lager, daneben seit 2024 ein Minijob im Getränkemarkt, von der Rentenversicherung befreit. In den zwölf Monaten vor dem Arbeitslosengeld ab 1. November kamen im Schnitt 520 € netto im Monat zusammen. Freibetrag: 165 € + 520 € = 685 €. Der Minijob läuft in der Arbeitslosigkeit mit 603 € weiter, angerechnet wird nichts. Ohne Vorlauf wären es 603 € − 165 € = 438 € Anrechnung im Monat.

Für dich heißt das: Kündigung bekommen? Den Minijob nicht vorschnell aufgeben. Halte die Abrechnungen der letzten zwölf Monate bereit, die Agentur verlangt für den erhöhten Freibetrag Nachweise. Was du in der Kündigungsfrist sonst erledigen solltest, steht in Gekündigt – was nun?.

Vom ersten Arbeitstag bis zum Bescheid: so meldest du den Job

  1. Vor dem ersten Arbeitstag melden Die BA verlangt die Meldung „vorab“. Als rechtzeitig gilt laut ihren Weisungen, was spätestens am Tag der Aufnahme eingeht (FW 155.4 Abs. 7). Am einfachsten über die eServices unter „Veränderung mitteilen“ oder die App, Hilfe beim Login: BA-mobil und eServices. Melden musst du jeden Job, auch wenn er steuer- und sozialversicherungsfrei ist.
  2. Nebeneinkommensbescheinigung verlangen Gleich nach Arbeitsbeginn bittest du den Arbeitgeber darum (§ 313 Abs. 2 SGB III). Er übermittelt sie elektronisch an die Agentur, du bekommst einen Abdruck.
  3. Werbungskosten nachreichen Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Arbeitsmittel – online über „Veränderung mitteilen“ oder mit dem Zusatzblatt „Werbungskosten“. Die BA rechnet selbst vor: 250 € Verdienst, 25 € Fahrtkosten, angerechnet werden 60 €.
  4. Bescheid prüfen Bei festem Verdienst kürzt die Agentur dein ALG gleich jeden Monat, den Anrechnungsbetrag findest du im Bewilligungs- oder Änderungsbescheid. Schwankender Verdienst wird nachträglich per Änderungsbescheid angerechnet. Stimmt der Betrag nicht, hast du einen Monat für den Widerspruch.
  5. Jede Änderung melden Mehr Stunden, mehr Lohn, ein zweiter Job, das Ende des Jobs: Alles musst du unverzüglich mitteilen (§ 60 Abs. 1 SGB I).

Für die Meldung reicht ein Satz, der die zwei Angaben enthält, an denen die Agentur Stundengrenze und Anrechnung prüft:

„Ich nehme ab dem 2. November eine Nebenbeschäftigung als Aushilfe im Getränkemarkt auf, voraussichtlich 8 Stunden pro Woche und 450 Euro brutto im Monat. Die Nebeneinkommensbescheinigung habe ich beim Arbeitgeber angefordert.“

Formulierungsvorschlag für „Veränderung mitteilen“. Datum, Tätigkeit, Stunden und Betrag an deinen Job anpassen.

Und eine Stelle aus dem Merkblatt, die viele überlesen: „Verlassen Sie sich auch nicht auf eventuelle Zusagen anderer, z. B. Ihres Arbeitgebers, Ihre Beschäftigungsaufnahme Ihrer Agentur für Arbeit anzuzeigen. Hierzu sind ausschließlich Sie selbst verpflichtet.“ (Merkblatt für Arbeitslose, Stand Dezember 2025).

Wichtig: ehrlich bleiben

Arbeitgeber melden auch Minijobs an die Sozialversicherung, und diese Meldungen gleicht die Agentur regelmäßig automatisiert mit ihren Leistungsbezieher:innen ab (§ 397 SGB III). Zu viel gezahltes Arbeitslosengeld fordert sie zurück. Eine nicht oder zu spät gemeldete Änderung ist eine Ordnungswidrigkeit, die Geldbuße kann bis zu 5.000 € betragen (§ 404 Abs. 2 Nr. 27, Abs. 3 SGB III). Wer einen Job ab 15 Wochenstunden nicht unverzüglich meldet, verliert außerdem die Wirkung seiner Arbeitslosmeldung und muss sich neu melden (§ 141 Abs. 3 SGB III).

Nebenbei selbstständig: Gewinn statt Lohn

Auch eine selbstständige Nebentätigkeit ist erlaubt, mit derselben 15-Stunden-Grenze und denselben Freibeträgen. Statt des Lohns zählt der Gewinn. Ohne Nachweise zieht die Agentur pauschal 30 % der Einnahmen als Betriebsausgaben ab, höhere Ausgaben kannst du belegen (§ 155 Abs. 1 Satz 2 SGB III). Das Beispiel aus dem Informationsblatt der BA: 900 € Einnahmen minus 270 € Pauschale ergeben 630 €, nach dem Freibetrag von 165 € werden 465 € angerechnet. Drei Unterschiede zum Minijob:

Bereitschaft ist Arbeitszeit. Bei Selbstständigen zählt die Agentur auch Öffnungs- und Wartezeiten mit, in denen du arbeitsbereit bist (FW 138.3 Abs. 7). Wer selbst 16 Stunden pro Woche im eigenen Laden steht, liegt über der Grenze, auch wenn kaum Kundschaft kommt.

Erklärung statt Bescheinigung. Du reichst die „Erklärung zur selbständigen Tätigkeit“ mit Belegen ein, die Agentur rechnet zunächst mit deiner Gewinnschätzung. Ändert sich der Gewinn um mehr als 5 %, meldest du das, bei schwankenden Gewinnen fordert sie spätestens alle drei Monate eine neue Erklärung (FW 155.4 Abs. 3).

Vom Neben- zum Hauptgewerbe. Soll daraus dein Beruf werden, kann ein Gründungszuschuss in Frage kommen (§ 93 SGB III), unter anderem mit noch mindestens 150 Tagen Restanspruch und einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit. Es ist eine Ermessensleistung – sprich das Thema früh bei der Agentur an. Weitere Förderwege: Bildungsgutschein für Selbstständige.

Minijob während der Weiterbildung: geht, mit denselben Regeln

Ja, ein Minijob ist auch während einer geförderten Weiterbildung möglich. Du bekommst dann Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, und dafür müssen die normalen Voraussetzungen erfüllt sein – nur die Verfügbarkeit für die Vermittlung entfällt (FW 144.1, gestützt auf BSG, Urteil vom 10.12.2019 – B 11 AL 4/19 R). Die 15-Stunden-Grenze gilt also weiter, und dein Nebenverdienst wird genauso angerechnet wie vorher (Merkblatt 6 der BA, Abschnitt 4.1, und Informationsblatt „Wissenswertes zum Thema Nebeneinkommen“).

Eine verbreitete Verwechslung: Den Freibetrag von 400 € gibt es in der Weiterbildung nur für Geld, das du wegen der Teilnahme bekommst, etwa eine Praktikumsvergütung (§ 155 Abs. 3 SGB III, FW 155.3). Für den Minijob bleibt es bei 165 € oder deinem erhöhten Freibetrag.

Praktisch gilt: Der Kurs geht vor, der Job muss abends oder am Wochenende Platz finden. Fehlst du wegen des Jobs im Unterricht, kann das die Förderung gefährden – mehr in Urlaub und Krankheit während der Weiterbildung.

Sperrzeit, Ehrenamt, Minijob verloren: vier Sonderfälle

Während einer Sperrzeit. Ruht dein Anspruch, wird Einkommen aus dieser Zeit nach den Weisungen der BA nicht angerechnet, es gibt ja kein Arbeitslosengeld, von dem etwas abgezogen werden könnte (FW 155.1.1). Melden musst du den Job trotzdem, die Mitteilungspflicht gilt auch während einer Sperrzeit (Merkblatt für Arbeitslose). Wann sie droht: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Nur den Minijob verloren. Daraus entsteht kein Arbeitslosengeld: Minijobs sind in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei und zählen nicht für die Anwartschaft (§ 27 Abs. 2 SGB III). Auch ein Nebenjob während des ALG-Bezugs baut keinen neuen Anspruch auf (§ 27 Abs. 5). Welche Zeiten zählen, steht in Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?. Reicht das Geld nicht, kann Bürgergeld (seit Juli 2026: Grundsicherungsgeld) in Frage kommen.

Übungsleiter und Ehrenamt. Steuerfreie Übungsleiter-Einnahmen bis 3.300 € und die Ehrenamtspauschale bis 960 € im Jahr rechnet die Agentur nicht an (FW 155.1.3, Werte ab 2026). Anzeigen musst du auch Aufwandsentschädigungen und ein Ehrenamt (Merkblatt für Arbeitslose).

Erster und letzter Monat. Der Freibetrag steht dir auch im angebrochenen Monat voll zu, angerechnet wird nur der Verdienst aus den Tagen mit Arbeitslosengeld (FW 155.1.5 Abs. 5).

Gut zu wissen: Grundsicherungsgeld

Beim Grundsicherungsgeld vom Jobcenter gelten andere Freibeträge (§ 11b SGB II, Stand Oktober 2026): Die ersten 100 € aus Erwerbstätigkeit bleiben frei, vom Bruttoverdienst zwischen 100 und 520 € zusätzlich 20 %, zwischen 520 und 1.000 € 30 %. Bei einem Minijob mit 603 € sind das 100 € + 84 € + 24,90 € = 208,90 € anrechnungsfrei. Bekommst du Arbeitslosengeld und ergänzend Grundsicherungsgeld, meldest du den Job beiden Stellen (Merkblatt für Arbeitslose). Wie sich beides verrechnet, klärt dein Jobcenter.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich beim Arbeitslosengeld mit einem Minijob dazuverdienen?

Eine Verdienstgrenze gibt es nicht, nur die Stundengrenze von weniger als 15 pro Woche. Ein Minijob bis 603 € (Grenze 2026) ist also erlaubt, anrechnungsfrei bleiben aber nur 165 € netto. Den Rest zieht die Agentur vom Arbeitslosengeld ab (§ 155 SGB III).

Wie viele Stunden darf ich neben dem Arbeitslosengeld arbeiten?

Weniger als 15 Stunden pro Kalenderwoche, alle Jobs zusammengerechnet (§ 138 Abs. 3 SGB III). Ab 15 Stunden bist du nicht mehr arbeitslos, der Anspruch entfällt für diese Zeit.

Wann muss ich den Minijob der Agentur für Arbeit melden?

Vor dem ersten Arbeitstag, spätestens an diesem Tag, am einfachsten online über „Veränderung mitteilen“. Vom Arbeitgeber verlangst du die Nebeneinkommensbescheinigung. Seine Zusage, er melde den Job, ersetzt deine Meldung nicht.

Gilt ein höherer Freibetrag, wenn ich den Minijob schon vorher hatte?

Ja, wenn du in den letzten 18 Monaten vor dem Arbeitslosengeld mindestens zwölf Monate neben deiner Hauptstelle nebenbei gearbeitet hast (§ 155 Abs. 2 SGB III). Nach den Weisungen der BA kommt dein früherer Durchschnittsverdienst, mindestens 165 €, zu den normalen 165 € hinzu – also mindestens 330 €.

Darf ich während einer geförderten Weiterbildung einen Minijob haben?

Ja, mit denselben Regeln wie in der Arbeitslosigkeit: unter 15 Wochenstunden, 165 € Freibetrag, Meldung vorab. Der Freibetrag von 400 € gilt nur für Geld, das du wegen der Teilnahme bekommst, etwa eine Praktikumsvergütung.

Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich nur meinen Minijob verliere?

Nein. Minijobs sind in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei (§ 27 Abs. 2 SGB III) und begründen keinen Anspruch. Reicht dein Einkommen nicht, kann Grundsicherungsgeld vom Jobcenter in Frage kommen.

Nebenjob, Weiterbildung oder beides? Lass es uns durchrechnen

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob eine geförderte KI-Weiterbildung zu deinem Profil passt, was ein Kursstart für die Dauer deines Arbeitslosengeldes bedeuten würde und wie sich ein bestehender Minijob damit verträgt. Ob gefördert wird, entscheidet die Agentur. Inhalte und Ablauf findest du auf der Seite zur KI-Spezialist-Weiterbildung.

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Hamza Fallacara, Bildungsberater bei Scaly

Hamza Fallacara – Bildungsberater bei Scaly. Er begleitet Arbeitsuchende und Unternehmen durch den kompletten Förderprozess – vom ersten Beratungsgespräch über das Bildungsangebot mit Maßnahmenummer bis zur bewilligten Maßnahme. Einschätzung aus der Beratungspraxis, keine Rechtsberatung. Hamza auf LinkedIn

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Hamza Fallacara

Hamza Fallacara ist Bildungsberater bei Scaly und begleitet Arbeitsuchende, Selbstständige und Unternehmen durch den kompletten Förderprozess — vom ersten Beratungsgespräch über das Bildungsangebot mit Maßnahmenummer bis zur eingereichten Antragsmappe. Seine Einschätzungen stammen aus mehreren hundert Beratungsgesprächen zur geförderten KI-Weiterbildung.

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