Gekündigt, was nun? Dein Fahrplan mit allen Fristen 2026

Inhaltsverzeichnis

Der Brief ist da, das Gespräch mit der Personalabteilung vorbei, und im Kopf läuft nur ein Satz: gekündigt, was nun? Was jetzt zu tun ist, ist überschaubar. Aber ab dem Tag, an dem die Kündigung bei dir ankommt, laufen Fristen, und zwei davon sind kürzer, als die meisten denken: in der Regel drei Tage für die Meldung bei der Agentur für Arbeit, drei Wochen für eine Klage. Hier steht, was du in welcher Woche erledigst, was mit Abfindung und Resturlaub passiert und warum die Kündigungsfrist die beste Zeit für deinen nächsten Schritt ist.

Dein Fahrplan: alle Fristen auf einem Zeitstrahl

Am Beispiel durchgerechnet: Die Kündigung geht dir am Montag, 19. Oktober 2026 zu, das Arbeitsverhältnis endet am 30. November 2026.

Beispiel: Kündigung zugegangen am 19.10.2026, Ende zum 30.11.2026
Sechs Stationen vom Brief bis nach dem letzten Arbeitstag
  1. Mo, 19. Oktober Tag 0: Kündigung prüfen Zugangsdatum notieren, Schriftform prüfen, nichts unterschreiben.
  2. bis Do, 22. Oktober Arbeitsuchend melden Drei Tage ab Kenntnis, weil bis zum Ende weniger als drei Monate bleiben (§ 38 SGB III). Weiterbildungsberatung gleich mit ansprechen.
  3. bis Mo, 9. November Klagefrist endet Drei Wochen ab Zugang für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG).
  4. November Kündigungsfrist nutzen Resturlaub klären, Zwischenzeugnis anfordern, bewerben, Bildungsangebot einholen.
  5. Di, 1. Dezember Erster Tag ohne Job Spätestens heute arbeitslos melden. Arbeitslosengeld gibt es nicht rückwirkend.
  6. ab Dezember Danach Bescheid prüfen, Termine wahrnehmen, Weiterbildung beginnen, wenn sie bewilligt ist.

Bei langer Kündigungsfrist gilt eine andere Meldefrist: Liegen drei Monate oder mehr zwischen Kenntnis und Ende, meldest du dich spätestens drei Monate vor dem letzten Arbeitstag. Mit weniger als acht Jahren im Betrieb beträgt die gesetzliche Frist des Arbeitgebers aber höchstens zwei Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB) – dann gelten in aller Regel die drei Tage, außer Tarif- oder Arbeitsvertrag sehen längere Fristen vor.

Tag 0 bis 3: prüfen, melden, nichts unterschreiben

Was tun nach der Kündigung? In den ersten drei Tagen genau drei Dinge, in dieser Reihenfolge.

1. Die Kündigung prüfen. Eine Kündigung braucht die Schriftform, also Papier mit eigenhändiger Unterschrift – § 623 BGB schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Per E-Mail, WhatsApp oder als PDF beendet sie dein Arbeitsverhältnis rechtlich nicht. Notier dir den Tag, an dem das Schreiben ankam: Ab dann laufen die Fristen. Gibt es einen Betriebsrat, muss er vorher angehört worden sein, sonst ist die Kündigung unwirksam (§ 102 BetrVG). Bist du schwanger, teil es dem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang mit (§ 17 MuSchG); bei Schwerbehinderung braucht die Kündigung die vorherige Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX).

2. Innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend melden. Die Meldung ist Pflicht, auch wenn du klagen willst oder dein Chef andeutet, es finde sich noch eine Lösung (§ 38 Abs. 1 SGB III). Wer zu spät dran ist, riskiert eine Woche Sperrzeit (§ 159 Abs. 6 SGB III), und um dieselben sieben Tage schrumpft die Anspruchsdauer (§ 148 Abs. 1 Nr. 3). Die Meldung geht online, telefonisch oder vor Ort. Wie die Frist genau berechnet wird, steht im Guide Arbeitsuchend melden.

3. Nichts unterschreiben außer einer Empfangsbestätigung. Legt dir der Arbeitgeber einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag hin oder einen Klageverzicht: mitnehmen und prüfen lassen. Ein Aufhebungsvertrag gilt bei der Agentur als aktive Lösung des Arbeitsverhältnisses, Regelfolge sind zwölf Wochen Sperrzeit. Die eng definierten Ausnahmen stehen im Guide Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Wichtig: ehrlich bleiben

Du musst der Agentur den Grund für deine Arbeitslosigkeit nennen. Eine abgesprochene „Pro-forma-Kündigung“, die einen Aufhebungsvertrag verdeckt, ist deshalb keine Abkürzung – fliegt sie auf, steht mehr auf dem Spiel als eine Sperrzeit.

Die Kündigungsfrist ist Zeit, die du nutzen kannst

Bis zum letzten Arbeitstag bleiben oft vier bis acht Wochen, die sich wie Warten anfühlen. Rechtlich sind sie mehr: Du bist jetzt „von Arbeitslosigkeit bedroht“ (§ 17 SGB III) – versicherungspflichtig beschäftigt, mit absehbarem Ende, ohne Anschlussjob. Für genau diese Lage sieht § 81 Abs. 1 Nr. 1 SGB III die Förderung beruflicher Weiterbildung vor, wenn sie notwendig ist, um „eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden“. Du musst also nicht erst arbeitslos sein. In unseren Beratungsgesprächen melden sich auffällig viele Menschen, während die Kündigungsfrist noch läuft. Das ist der bessere Zeitpunkt: Wer bis zum letzten Arbeitstag Beratung, Bildungsangebot und Unterlagen beisammen hat, verliert danach weniger Zeit mit Warten.

Gekündigt – und keine Lust, die Frist einfach abzusitzen?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob eine geförderte KI-Weiterbildung zu deinem Weg passt, und bereiten dein Beratungsgespräch bei der Agentur vor, auf Wunsch mit Bildungsangebot schon während der Kündigungsfrist. Ob gefördert wird, entscheidet die Agentur.

Kostenloses Erstgespräch buchen

Eine Voraussetzung macht den Zeitpunkt wichtig: Die Agentur muss dich vor Beginn der Weiterbildung beraten haben (§ 81 Abs. 1 Nr. 2). Am schnellsten geht das über die Arbeitsuchendmeldung, denn danach soll die Agentur „unverzüglich“ ein erstes Beratungsgespräch mit dir führen (§ 38 Abs. 1a). Sprich das Thema dort an:

„Mein Arbeitsverhältnis endet am [Datum], einen Anschlussjob habe ich noch nicht. Ich möchte auch klären, ob eine berufliche Weiterbildung für mich in Frage kommt, und bitte darum, das in meinem Profil zu vermerken.“

Damit steht das Thema in deiner Akte, bevor die Arbeitslosigkeit beginnt.

Ehrlich eingeordnet: Nicht jede Kündigung braucht eine Weiterbildung. Wer in seinem Beruf gefragt ist, bewirbt sich zuerst. Wer keinen Berufsabschluss hat oder den alten Beruf nicht mehr ausüben kann, ist mit einer Umschulung über die Arbeitsagentur oft besser bedient. Kürzere Weiterbildungen wie unsere KI-Kurse (drei bis sechs Monate, online) passen für alle, die ihre Erfahrung um neue Werkzeuge ergänzen wollen. Wie der Antrag läuft, erklärt der Bildungsgutschein-Guide, was das Ermessen der Agentur beeinflusst, steht unter Wie bekomme ich einen Bildungsgutschein?

„Ich habe meinen Job verloren durch KI. Ich wurde ersetzt durch KI.“

Fachinformatiker im Beratungsgespräch, 2026. Nach einem Jobverlust durch Umbau oder Automatisierung kann die Kündigungsfrist helfen zu klären, welche Qualifikation als Nächstes trägt.

Solange dein Vertrag läuft, gehört deine Arbeitszeit allerdings dem Arbeitgeber. Soll ein Kurs vorher beginnen, brauchst du Freistellung oder Resturlaub. Ein Gesprächsargument liefert § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III: Arbeitgeber sollen Beschäftigte vor dem Ende für Jobsuche und Meldung freistellen und die Teilnahme an erforderlichen Weiterbildungen ermöglichen – eine Soll-Vorschrift, kein einklagbarer Anspruch.

Bis Woche 3: Klage ja oder nein?

Willst du die Kündigung angreifen, musst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Verpasst du die Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG), auch wenn sie es eigentlich nicht wäre. Ob sich eine Klage lohnt, kannst du allein schwer beurteilen. Der allgemeine Kündigungsschutz greift grob, wenn du länger als sechs Monate im Betrieb bist und dort in der Regel mehr als zehn Beschäftigte arbeiten (§§ 1, 23 KSchG). Die Drei-Wochen-Frist gilt aber auch im Kleinbetrieb, etwa bei Sonderkündigungsschutz.

Einschätzung, keine Rechtsberatung

Dieser Fahrplan ist eine Einschätzung aus unserer Beratungspraxis als Bildungsträger, keine Rechtsberatung. Ob deine Kündigung wirksam ist und ob sich eine Klage lohnt, klärst du mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, deiner Gewerkschaft oder der Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht – innerhalb der drei Wochen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG). Prüf deshalb, ob du rechtsschutzversichert bist.

Gewerkschaft. Bist du Mitglied, frag dort zuerst. Gewerkschaften dürfen dich vor dem Arbeitsgericht vertreten (§ 11 Abs. 2 ArbGG).

Rechtsantragstelle. Die Klage geht auch ohne Anwalt, schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 46 Abs. 2 ArbGG, § 496 ZPO); in der ersten Instanz darfst du dich selbst vertreten (§ 11 Abs. 1 ArbGG). Eine Beratung über die Erfolgsaussichten ersetzt das nicht.

Und die Abfindung? Einen allgemeinen Anspruch gibt es nicht, die Agentur nennt sie eine freiwillige Leistung. Die Ausnahme regelt § 1a KSchG: Kündigt der Arbeitgeber betriebsbedingt und weist im Schreiben auf die Abfindung bei Verstreichenlassen der Klagefrist hin, stehen dir 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr zu, wenn du nicht klagst.

Abfindung, Resturlaub, Freistellung: was dein Arbeitslosengeld verschiebt

Viele fürchten, eine Abfindung werde vom Arbeitslosengeld abgezogen. Angerechnet wird sie nicht. Sie kann aber den Beginn der Zahlung verschieben, mit Folgen für die Krankenversicherung:

Deine SituationWas mit dem Arbeitslosengeld passiertKrankenversicherung
Abfindung, Kündigungsfrist eingehaltenKein Ruhen nach § 158 SGB III, Zahlung ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit.über die Agentur
Abfindung, Ende früher als mit ordentlicher KündigungsfristRuht längstens bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis mit Frist geendet hätte, und höchstens ein Jahr (§ 158 SGB III). Die Anspruchsdauer wird nicht gekürzt. Beim Aufhebungsvertrag kommt meist eine Sperrzeit dazu.nicht über die Agentur – sofort mit der Krankenkasse klären
Urlaubsabgeltung für ResturlaubRuht für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs (§ 157 Abs. 2 SGB III).über die Agentur
Bezahlte Freistellung bis zum VertragsendeLohn läuft weiter, er wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes laut Agentur in der Regel berücksichtigt.über die Beschäftigung

Zur zweiten Zeile steht im Merkblatt 17 der Bundesagentur ein Satz, den kaum ein Ratgeber erwähnt: „Solange der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, sind Sie durch die Agentur für Arbeit nicht versichert.“ Eine Lücke bis zu einem Monat fängt der nachgehende Leistungsanspruch auf (§ 19 Abs. 2 SGB V). Dauert das Ruhen länger, setzt sich die Krankenversicherung in der Regel als freiwillige Mitgliedschaft fort, mit Beiträgen aus deiner Tasche, sofern keine Familienversicherung greift (§ 188 Abs. 4 SGB V). Ruf deine Krankenkasse an, bevor du einen Vertrag mit verkürzter Frist unterschreibst.

Resturlaub. Am einfachsten nimmst du ihn in der Kündigungsfrist. Kann er wegen des Endes nicht mehr gewährt werden, muss der Arbeitgeber ihn abgelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG), und das Arbeitslosengeld ruht für diese Tage. Wirst du freigestellt, lass dir schriftlich geben, ob der Resturlaub damit verrechnet wird.

Zeugnis und Stellensuche. Bei Beendigung hast du Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis mit Angaben zu Leistung und Verhalten, wenn du es verlangst (§ 109 GewO). Bitte jetzt schon um ein Zwischenzeugnis für Bewerbungen. Für Vorstellungsgespräche muss dir der Arbeitgeber auf Verlangen angemessene Zeit geben (§ 629 BGB).

Der erste Tag ohne Job: arbeitslos melden, versichert bleiben

Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt die Arbeitslosmeldung nicht. Die Agentur erinnert daran, sich „spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit online oder persönlich“ arbeitslos zu melden, im Beispiel am 1. Dezember. Wer sich eine Woche später meldet, bekommt für diese Woche kein Geld. Melden darfst du dich schon, wenn die Arbeitslosigkeit innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten ist (§ 141 Abs. 1 SGB III) – bei kurzer Kündigungsfrist also gleich zusammen mit der Arbeitsuchendmeldung.

Mit der Arbeitslosmeldung gilt das Arbeitslosengeld als beantragt (§ 323 Abs. 1 SGB III), die Angaben dazu machst du im Antrag, am einfachsten online. Anspruch hat, wer in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war (§§ 142, 143 SGB III). Höhe und Berechnung erklärt der Guide zum Arbeitslosengeld 1, die Bezugsdauer der Guide Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld? Besteht kein Anspruch oder reicht das Arbeitslosengeld nicht zum Leben, kann zusätzlich das Jobcenter zuständig sein – mit dem Bürgergeld (seit Juli 2026: Grundsicherungsgeld).

Krankenversicherung. Mit Arbeitslosengeld bist du kranken- und pflegeversichert, die Beiträge zahlt die Agentur (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) – ausdrücklich auch, wenn das Geld wegen einer Sperrzeit oder Urlaubsabgeltung ruht. Für Zeiten ganz ohne Leistung, etwa nach einer verspäteten Meldung oder beim Ruhen wegen einer Abfindung, gilt das nicht. Dann sprich frühzeitig mit deiner Krankenkasse.

Danach: was in den ersten Wochen der Arbeitslosigkeit zählt

Bescheid prüfen. Der Bewilligungsbescheid nennt Höhe, Beginn und Dauer. Hältst du etwas für falsch, hast du einen Monat ab Zugang für den Widerspruch bei der Agentur für Arbeit.

Termine ernst nehmen. Wer eine Einladung trotz Belehrung über die Rechtsfolgen ohne wichtigen Grund versäumt, riskiert eine Woche Sperrzeit (§ 159 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 6 SGB III).

Weiterbildung ohne Geldverlust. Beginnt eine geförderte Weiterbildung, läuft das Arbeitslosengeld weiter, und für je zwei Tage Weiterbildung mindert sich die Anspruchsdauer nur um einen Tag (§ 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III). Details im Guide Weiterbildung während ALG 1.

Häufige Fragen

Gekündigt – was muss ich als Erstes tun?

Zugangsdatum notieren und die Schriftform prüfen. Innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend melden, wenn bis zum Ende weniger als drei Monate bleiben (§ 38 SGB III). Nichts unterschreiben und die Drei-Wochen-Frist für eine Klage in den Kalender eintragen.

Ist eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp wirksam?

Nein. Nach § 623 BGB braucht eine Kündigung die Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Melde dich vorsorglich trotzdem arbeitsuchend und lass dich beraten, wie du reagierst.

Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?

Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG). Klagen kannst du mit Anwalt, über die Gewerkschaft oder selbst bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts.

Wird meine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Nein. Endet das Arbeitsverhältnis aber früher als mit ordentlicher Kündigungsfrist, ruht das Arbeitslosengeld längstens bis zum fiktiven Fristende und höchstens ein Jahr (§ 158 SGB III). Die Anspruchsdauer bleibt, doch in dieser Zeit bist du nicht über die Agentur krankenversichert.

Kann ich schon in der Kündigungsfrist einen Bildungsgutschein beantragen?

Ja. § 81 Abs. 1 Nr. 1 SGB III erlaubt die Förderung auch, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Voraussetzung ist eine Beratung durch die Agentur vor Kursbeginn, die Entscheidung trifft die Agentur. Beginnt der Kurs vor dem Vertragsende, brauchst du Freistellung oder Urlaub.

Bin ich nach der Kündigung noch krankenversichert?

Solange du Lohn bekommst, ja. Mit Arbeitslosengeld bist du über die Agentur versichert, auch während einer Sperrzeit oder Urlaubsabgeltung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Ruht das Geld wegen einer Abfindung oder meldest du dich zu spät, kläre den Schutz sofort mit deiner Krankenkasse.

Die Kündigungsfrist für deinen nächsten Schritt nutzen

Im kostenlosen Erstgespräch sortieren wir mit dir, welche Fristen bei dir laufen und ob eine geförderte KI-Weiterbildung zu deinem Weg passt. Wenn ja, bekommst du ein Bildungsangebot mit Maßnahmenummer für das Gespräch bei der Agentur, und wir unterstützen dich bei den Unterlagen – ob gefördert wird, entscheidet die Agentur. Inhalte und Ablauf findest du auf der Seite zur KI-Spezialist-Weiterbildung.

Kostenloses Erstgespräch buchen
Hamza Fallacara, Bildungsberater bei Scaly

Hamza Fallacara – Bildungsberater bei Scaly. Er begleitet Arbeitsuchende und Unternehmen durch den kompletten Förderprozess – vom ersten Beratungsgespräch über das Bildungsangebot mit Maßnahmenummer bis zur bewilligten Maßnahme. Die O-Töne in diesem Artikel stammen aus diesen Gesprächen. Einschätzung aus der Beratungspraxis, keine Rechtsberatung. Hamza auf LinkedIn

Diesen Artikel Teilen:

Über den Autor

Bild von Hamza Fallacara

Hamza Fallacara

Hamza Fallacara ist Bildungsberater bei Scaly und begleitet Arbeitsuchende, Selbstständige und Unternehmen durch den kompletten Förderprozess — vom ersten Beratungsgespräch über das Bildungsangebot mit Maßnahmenummer bis zur eingereichten Antragsmappe. Seine Einschätzungen stammen aus mehreren hundert Beratungsgesprächen zur geförderten KI-Weiterbildung.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Bildungsgutschein abgelehnt? Was jetzt zählt – und warum das selten das letzte Wort ist

Bildungsgutschein abgelehnt? Was jetzt zählt – und warum das selten das letzte Wort ist

Bildungsgutschein: Voraussetzungen – wer Anspruch hat und wie du ihn bekommst

Bildungsgutschein: Voraussetzungen – wer Anspruch hat und wie du ihn bekommst

Bildungsgutschein beantragen: Schritt für Schritt zum Ja vom Amt

Bildungsgutschein beantragen: Schritt für Schritt zum Ja vom Amt