Umschulung über die Arbeitsagentur 2026: Anspruch, Ablauf, Geld

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Eine Umschulung über die Arbeitsagentur ist eine verkürzte Berufsausbildung: meist zwei statt drei Jahre, am Ende stehen in der Regel die Prüfung vor der Kammer und ein anerkannter Berufsabschluss. Die Agentur für Arbeit kann die Lehrgangskosten übernehmen, dein Arbeitslosengeld läuft weiter, dazu kommen 150 € Weiterbildungsgeld im Monat und bis zu 2.500 € Prämien. Ob du die Umschulung bekommst, hängt vor allem an einer Frage: Hast du schon einen Berufsabschluss? Hier steht, wann du einen Rechtsanspruch hast, wie der Antrag läuft, wovon du zwei Jahre lebst – und wann eine kürzere Weiterbildung der bessere Weg ist.

Mit oder ohne Berufsabschluss: zwei verschiedene Rechtslagen

Im Beratungsgespräch kommt die Frage früh: „Haben Sie eine abgeschlossene Ausbildung?“ Das klingt nach Formalie. Tatsächlich schaltet die Antwort zwischen zwei Absätzen im Gesetz um – und damit zwischen zwei sehr verschiedenen Ausgangslagen.

Ohne Berufsabschluss hast du einen Rechtsanspruch. Seit 2020 steht in § 81 Absatz 2 SGB III keine Kann-Regel, sondern eine Wird-Regel: Der nachträgliche Erwerb eines Berufsabschlusses „wird durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert“, wenn vier Bedingungen erfüllt sind:

  1. Du hast keinen Berufsabschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer – oder du hast mehr als vier Jahre an- oder ungelernt gearbeitet und kannst deshalb voraussichtlich nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten.
  2. Du bist für den angestrebten Beruf geeignet.
  3. Du wirst voraussichtlich erfolgreich teilnehmen.
  4. Der neue Beruf verbessert deine Beschäftigungschancen.

Dazu kommen, wie bei jeder geförderten Weiterbildung, die Beratung durch die Agentur vor Beginn und eine nach AZAV zugelassene Maßnahme.

Mit Berufsabschluss entscheidet die Agentur nach Ermessen. Hast du einen Beruf gelernt oder studiert – auch ein abgeschlossenes Studium von mindestens zwei Jahren zählt als Berufsabschluss -, gilt § 81 Absatz 1, und dort steht „können“ statt „wird“. Die Agentur muss sehen, dass du die Umschulung brauchst, um wieder in Arbeit zu kommen. Arbeitslosigkeit allein reicht dafür laut ihren Fachlichen Weisungen ausdrücklich nicht. Es braucht eine Qualifikationslücke, die genau diese Maßnahme schließt.

„Ich habe immer das Gefühl, das ist alles so ein bisschen Gummiparagraf. Das hängt immer vom Sachbearbeiter ab.“

Ein Interessent in einem unserer Beratungsgespräche. Beim Ermessen nach Absatz 1 ist das Gefühl nachvollziehbar – beim Nachholen eines Berufsabschlusses hat der Gesetzgeber den Spielraum bewusst verengt.
Gut zu wissen: die Drei-Jahres-Regel

Ohne Abschluss und mit weniger als drei Jahren Berufstätigkeit gibt es die Förderung nach Absatz 2 nur, wenn eine reguläre Ausbildung aus persönlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist – laut Bundesagentur etwa als Alleinverdiener mit Familie – oder wenn das Ziel ein Engpassberuf ist. Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege ab Pflegegrad 2 zählen bei den drei Jahren mit.

Umschulung, Weiterbildung oder Teilqualifizierung?

„Umschulung“ sagen viele für alles, was neu ist und vom Amt gefördert wird. Für die Agentur sind das drei Wege mit eigenen Regeln.

UmschulungKürzere WeiterbildungTeilqualifizierung
Ergebnisanerkannter Berufsabschluss nach Prüfung vor der KammerZertifikat des Trägers, kein BerufsabschlussZertifikat je Modul; der Abschluss folgt über die Externenprüfung bei der Kammer
Dauermeist 2 Jahre in Vollzeit, weil die Ausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt wirdWochen bis einige Monate, oft 3 bis 6 Monatemehrere Module von je einigen Monaten, nacheinander
Rechtslageohne Abschluss Rechtsanspruch (§ 81 Abs. 2), sonst ErmessenErmessen (§ 81 Abs. 1 und 1a)ohne Abschluss wie die Umschulung, wenn die Module auf einen Beruf zulaufen
Geld zusätzlich zur laufenden Leistung150 € Weiterbildungsgeld im Monat, Prämien von 1.000 € und 1.500 €kein Weiterbildungsgeld, keine Prämien150 € Weiterbildungsgeld im Monat
Passt, wenndu keinen verwertbaren Abschluss hast oder dein Beruf am Markt nicht mehr trägtdu einen Beruf oder viel Erfahrung hast und dein Profil ein Update brauchtdu den Abschluss willst, zwei Jahre am Stück aber nicht realistisch sind

Wann die kürzere Weiterbildung besser ist. Hast du einen Beruf oder ein Studium, wird ein zweiter Abschluss selten gefördert – und oft braucht es ihn nicht. Verlangen die Stellenanzeigen in deinem Feld neue Werkzeuge wie KI, schließt eine Weiterbildung von einigen Monaten genau diese Lücke. Das ist unser Feld: Scaly bietet KI-Weiterbildungen von drei bis sechs Monaten an, online, mit Live-Unterricht und Scaly-Zertifikat. Einen Berufs- oder IHK-Abschluss bekommst du bei uns nicht.

Wann nicht. Ohne Abschluss ist die Umschulung meist der stärkere Hebel: Rechtsanspruch, Weiterbildungsgeld – und für Berufe wie Pflegefachkraft oder Elektronikerin führt am Abschluss ohnehin kein Weg vorbei. Wer mit KI arbeiten will, findet beide Wege nebeneinander im Guide KI-Umschulung.

Umschulung oder kürzere Weiterbildung – was passt zu dir?

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir mit dir auf Abschluss, Berufserfahrung und Zielberuf und sagen dir ehrlich, ob eine unserer KI-Weiterbildungen passt oder ob du mit einer Umschulung besser fährst. Ob gefördert wird, entscheidet die Agentur.

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Der Ablauf: In sechs Schritten zur Umschulung

  1. Melden und ausdrücklich Beratung verlangen Die Beratung durch die Agentur vor Beginn ist Pflicht, auch beim Rechtsanspruch. Sag klar, dass du eine Umschulung beantragen willst, und nenne den Zielberuf. Mit Bürgergeld (seit Juli 2026: Grundsicherungsgeld) ist dafür seit dem 1. Januar 2025 ebenfalls die Agentur zuständig, nicht mehr das Jobcenter (Bildungsgutschein vom Jobcenter).
  2. Den Zielberuf mit dem Arbeitsmarkt begründen Sammle Stellenanzeigen aus deiner Region, die genau diesen Abschluss verlangen. Hast du schon einen Beruf, gehören Belege dazu, warum er nicht mehr trägt: Absagen, die dünne Stellenlage, Jahre fachfremder Arbeit.
  3. Mit einem Eignungstest rechnen Bei abschlussbezogenen Weiterbildungen soll die Agentur laut ihren Fachlichen Weisungen im Regelfall den Berufspsychologischen Service einschalten. Plane dafür mehrere Stunden ein. Was geprüft wird, erklärt der Guide Berufspsychologischer Service.
  4. Die passende Maßnahme finden Träger und Maßnahme brauchen eine AZAV-Zulassung, die Maßnahme eine Maßnahmenummer. Umschulungen gibt es in Vollzeit, in Teilzeit und als betriebliche Einzelumschulung in einem Ausbildungsbetrieb. Lass dir ein schriftliches Bildungsangebot geben.
  5. Bildungsgutschein erhalten und rechtzeitig einlösen Der Gutschein gilt längstens drei Monate, und dein erster Kurstag muss in diese Frist fallen. Der Träger legt ihn vor Beginn im Original bei der Agentur vor. Den Antrag stellst du selbst – einen Antrag, den ein Träger per Vollmacht für dich stellt, akzeptiert die Agentur nach ihren Weisungen nicht. Seriöse Träger unterstützen mit Bildungsangebot und Unterlagen. Mehr: Wie bekomme ich einen Bildungsgutschein?
  6. Starten und die Extras im Blick behalten Über das Weiterbildungsgeld informiert dich die Agentur vor dem Start. Die Prämien gibt es dagegen nur auf Antrag, mit dem Prüfungsnachweis der Kammer.

Wovon du zwei Jahre lebst

Das Arbeitslosengeld läuft weiter, in gleicher Höhe – als „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ (§ 136 Abs. 1 SGB III). Zwei Bezugstage verbrauchen nur einen Tag deines Anspruchs (§ 148 Abs. 1 Nr. 7), und die Minderung stoppt bei drei Monaten Rest (§ 148 Abs. 2 Satz 3). Im Merkblatt der Bundesagentur heißt es: Wird während der Weiterbildung eine Anspruchsdauer von 90 Tagen erreicht, „unterbleibt eine weitere Minderung der Anspruchsdauer“. Für eine Umschulung ist das die wichtigste Regel: Startest du mit einem Restanspruch, endet dein Arbeitslosengeld nicht mitten in der Maßnahme, und danach bleiben dir mindestens drei Monate für die Jobsuche. Höhe und Dauer deines Anspruchs erklären die Guides Arbeitslosengeld 1 und Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

Modellrechnung · 12 Monate Anspruch, 2 Monate arbeitslos vor dem Start
Wie lange das Arbeitslosengeld mit und ohne Maßnahme reicht
Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld während der Maßnahme
Ohne Maßnahmedanach ist der Anspruch aufgebraucht 12 Monate
Weiterbildung, 6 Monate2 vorher, 6 im Kurs, 7 danach 15 Monate
Umschulung, 24 Monate2 vorher, 24 in der Umschulung, 3 danach 29 Monate

So ist gerechnet: 12 Monate Anspruch sind 360 Tage (§ 339 SGB III), nach 2 Monaten Arbeitslosigkeit bleiben 300. Ein Tag in der Maßnahme verbraucht einen halben Anspruchstag. Bei der Umschulung sind nach 14 Monaten noch 90 Tage übrig, ab da mindert sich nichts mehr. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist in allen drei Fällen gleich. Vereinfacht, ohne Sperrzeiten oder Unterbrechungen – verbindlich ist dein Bescheid.

Das ist eine Rechtsfolge, kein Grund für eine Umschulung: Bewilligt wird sie nur, wenn sie notwendig ist. Lass dir die Restdauer deines Anspruchs im Bescheid ausweisen und rechne nach.

150 € Weiterbildungsgeld im Monat bekommen Arbeitslose in einer abschlussbezogenen Weiterbildung zusätzlich (§ 87a Abs. 2 SGB III), laut Bundesagentur auch bei Teilqualifizierungen und in Teilzeit. Wer es bekommt und wer nicht: Weiterbildungsgeld.

1.000 € und 1.500 € Prämie gibt es für die bestandene Zwischen- und die bestandene Abschlussprüfung, wenn der Ausbildungsberuf mindestens zwei Jahre dauert und diese Prüfungen vorsieht (§ 87a Abs. 1). Mit beiden Prüfungen kommen bei 24 Monaten Umschulung rechnerisch 6.100 € zusammen: 24 × 150 € plus 2.500 €. Die Details erklärt der Guide Weiterbildungsprämie.

Kosten rund um den Kurs. Neben den Lehrgangskosten kann die Agentur Fahrkosten, eine auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuung übernehmen (§ 83 SGB III), die Kinderbetreuung pauschal mit 160 € je Kind und Monat (§ 87). Die Lehrgangskosten einer Umschulung sind schnell fünfstellig. Wie der Preis entsteht und was du mit bewilligtem Bildungsgutschein selbst zahlst, steht im Guide Umschulung: Kosten.

Mit Grundsicherungsgeld gibt es keine Anspruchsdauer, die sich strecken müsste: Die Leistung läuft während der Umschulung weiter. Weiterbildungsgeld und Prämien kommen nach Angabe der Bundesagentur anrechnungsfrei hinzu.

Wenn die Agentur Nein sagt: typische Gründe und was hilft

In unseren Beratungsgesprächen hören wir die Absagen fast immer in denselben Varianten. Nicht jede hält einer Prüfung stand.

Das hörst duWas dahinterstecktWas hilft
„Sie haben doch schon einen Beruf.“Der Rechtsanspruch gilt nur ohne verwertbaren Abschluss. Mit Abschluss bleibt das Ermessen – ausgeschlossen ist die Umschulung nicht.Belegen, warum dein Beruf nicht mehr trägt: Stellenlage, Absagen, Jahre an- oder ungelernter Arbeit.
„Bewerben Sie sich erst einmal ein paar Monate.“Die Agentur prüft, ob du auch ohne Maßnahme vermittelbar bist. Das ist der Kern der Notwendigkeit.Absagen sammeln, die am fehlenden Abschluss scheitern. Statt mündlicher Vertröstung einen formellen Antrag stellen.
„Laut Gutachten passt der Beruf nicht zu Ihnen.“Eignung ist gesetzliche Voraussetzung, das Gutachten des Berufspsychologischen Service hat Gewicht.Ergebnis erklären lassen und Alternativen prüfen: anderer Zielberuf, Teilqualifizierung, unverkürzte Dauer.
„Mit wem sollst du konkurrieren? Mit jungen Leuten nach der Uni.“So hat es eine Sachbearbeiterin zu einer 57-Jährigen gesagt. Ein Höchstalter kennt § 81 nicht. Geprüft wird, ob deine Chancen steigen.Stellenanzeigen zeigen, die Erfahrung plus Abschluss suchen. Ab Mitte 50 die Rechnung bis zur Rente offenlegen.
„Dafür ist kein Geld da.“Beim Rechtsanspruch ist das Budget keine gesetzliche Voraussetzung, beim Ermessen ersetzt es keine Einzelfallprüfung.Einen schriftlichen, begründeten Bescheid verlangen – erst der lässt sich prüfen.

Ohne Abschluss stellt dieser Satz das Gespräch auf die richtige Grundlage:

„Ich habe keinen Berufsabschluss und beantrage die Förderung einer Umschulung nach § 81 Absatz 2 SGB III. Bitte entscheiden Sie darüber schriftlich.“

Er macht klar, dass es nicht um eine Kann-Leistung geht – und dass du eine Entscheidung willst, die sich überprüfen lässt.
Gut zu wissen: So entscheidet die Gegenseite

Deine Beratungsfachkraft muss ihre Entscheidung im Beratungsvermerk begründen. Und hat die Agentur die Notwendigkeit einmal bejaht, dürfte sie laut ihren Fachlichen Weisungen „nur noch bei Vorliegen wichtiger Gründe“ ablehnen. Gegen einen ablehnenden Bescheid hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch (§ 84 SGG). Einschätzung aus der Beratungspraxis, keine Rechtsberatung: Verbindlich helfen Sozialverbände wie VdK oder SoVD, Gewerkschaften oder eine Fachanwältin für Sozialrecht.

Wichtig: ehrlich bleiben

Begründe deine Umschulung mit deiner echten Lage. Wer eine gesundheitliche Einschränkung verschweigt oder einen Berufswunsch nur vorschiebt, gefährdet die Förderung – und landet im Zweifel in einem Beruf, der nicht trägt.

Gesundheit, Alter, Teilzeit: die Sonderfälle

Gesundheit. Geht dein Beruf gesundheitlich nicht mehr, ist oft nicht die Agentur zuständig, sondern die Deutsche Rentenversicherung – etwa ab 15 Jahren Versicherungszeit oder direkt nach einer medizinischen Reha der Rentenversicherung (§ 11 SGB VI). Dann gibt es Übergangsgeld statt Arbeitslosengeld: Umschulung über die Rentenversicherung, mit anerkannter Behinderung Umschulung mit Schwerbehinderung.

Mitte 50 oder 60. Ein Höchstalter gibt es nicht, wohl aber eine Rechnung: zwei Jahre plus Prüfung, und das Arbeitslosengeld endet mit Beginn des Monats nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 136 Abs. 2 SGB III). Mehr: Umschulung mit 60.

Teilzeit. Die Agentur muss dich laut ihren Weisungen in geeigneten Fällen auf Teilzeit hinweisen; Weiterbildungsgeld und Prämien bleiben gleich. Was dabei als Vollzeit gilt, überrascht viele: Umschulung in Teilzeit.

Den Überblick über alle Förderwege gibt der Guide Bildungsgutschein 2026.

Häufige Fragen

Wer bezahlt eine Umschulung über die Arbeitsagentur?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten übernehmen, dazu Fahrkosten und Kinderbetreuung. Dein Arbeitslosengeld läuft weiter, und bei einer Umschulung kommen 150 € Weiterbildungsgeld im Monat dazu. Geht dein Beruf gesundheitlich nicht mehr, ist oft die Rentenversicherung zuständig.

Habe ich einen Anspruch auf eine Umschulung?

Ohne Berufsabschluss ja: Seit 2020 gibt § 81 Absatz 2 SGB III einen Rechtsanspruch auf Förderung, wenn du für den Beruf geeignet bist, voraussichtlich erfolgreich teilnimmst und sich deine Beschäftigungschancen verbessern. Mit verwertbarem Abschluss entscheidet die Agentur nach Ermessen, ob die Umschulung notwendig ist.

Wie lange dauert eine Umschulung?

In Vollzeit ist sie mindestens ein Drittel kürzer als die reguläre Ausbildung (§ 180 Abs. 4 SGB III), bei dreijährigen Berufen also meist zwei Jahre. In Teilzeit dauert sie länger. Unverkürzt geht sie nur in Ausnahmefällen.

Bekomme ich während der Umschulung Arbeitslosengeld?

Ja, in gleicher Höhe als Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung. Zwei Bezugstage verbrauchen nur einen Tag deines Anspruchs, und unter drei Monate drückt die Umschulung den Anspruch nicht (§ 148 SGB III). Dazu kommen 150 € Weiterbildungsgeld im Monat und Prämien für bestandene Prüfungen.

Bekomme ich eine Umschulung, wenn ich schon einen Beruf gelernt habe?

Möglich, aber dann nach Ermessen: Die Agentur muss sehen, dass du ohne Umschulung voraussichtlich nicht wieder in Arbeit kommst, etwa weil dein Beruf in der Region kaum noch gefragt ist. Wer über vier Jahre an- oder ungelernt gearbeitet hat und deshalb nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten kann, zählt als ohne Abschluss.

Gibt es die Umschulung auch mit Grundsicherungsgeld?

Ja. Den Bildungsgutschein stellt seit dem 1. Januar 2025 die Agentur für Arbeit aus, auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters. Das Grundsicherungsgeld, bis Juni 2026 Bürgergeld, läuft während der Umschulung weiter. Weiterbildungsgeld und Prämien bekommst du zusätzlich.

Erst den Weg klären, dann den Antrag stellen

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob Umschulung oder kürzere Weiterbildung zu dir passt – und sagen es dir, wenn wir nicht der richtige Träger sind. Passt eine unserer KI-Weiterbildungen, bekommst du ein Bildungsangebot mit Maßnahmenummer für die Agentur, und wir unterstützen dich bei Unterlagen und Antrag. Inhalte und Ablauf: KI-Spezialist-Weiterbildung. Ob gefördert wird, entscheidet die Agentur.

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Hamza Fallacara, Bildungsberater bei Scaly

Hamza Fallacara – Bildungsberater bei Scaly. Er begleitet Arbeitsuchende und Unternehmen durch den kompletten Förderprozess – vom ersten Beratungsgespräch über das Bildungsangebot mit Maßnahmenummer bis zur bewilligten Maßnahme. Die O-Töne in diesem Artikel stammen aus diesen Gesprächen. Einschätzung aus der Beratungspraxis, keine Rechtsberatung. Hamza auf LinkedIn

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Über den Autor

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Hamza Fallacara

Hamza Fallacara ist Bildungsberater bei Scaly und begleitet Arbeitsuchende, Selbstständige und Unternehmen durch den kompletten Förderprozess — vom ersten Beratungsgespräch über das Bildungsangebot mit Maßnahmenummer bis zur eingereichten Antragsmappe. Seine Einschätzungen stammen aus mehreren hundert Beratungsgesprächen zur geförderten KI-Weiterbildung.

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