Kurzarbeit 2026: Kurzarbeitergeld berechnen, Fristen, Bezugsdauer

Inhaltsverzeichnis

Wenn Aufträge wegbrechen, hält Kurzarbeit dein Team an Bord: Die Agentur für Arbeit zahlt Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 %. Über Geld und Planung entscheiden 2026 aber andere Details: Kurzarbeitergeld gibt es frühestens ab dem Monat, in dem die Anzeige eingeht, die 24 Monate Bezugsdauer enden am 31. Dezember 2026, und für die Ausfallstunden zahlt der Betrieb Sozialbeiträge allein. Hier stehen Voraussetzungen, ein Rechenbeispiel mit der amtlichen Tabelle 2026, die Fristen – und wie ihr die freie Zeit für geförderte Weiterbildung nutzt.

Kurzarbeit 2026: drei Punkte, die Betriebe oft falsch einplanen

Kurzarbeit ist kein Relikt aus der Pandemie: Nach vorläufigen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bezogen im Juli 2026 rund 118.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld, vom 1. bis 24. September wurde Kurzarbeit für weitere 18.000 Personen angezeigt. Die Grundregeln stehen in den §§ 95 bis 109 SGB III – verschoben hat sich einiges bei Verordnungen und Sonderregeln.

1. Die 24 Monate enden am 31. Dezember 2026. Gesetzlich gibt es Kurzarbeitergeld längstens zwölf Monate (§ 104 Abs. 1 SGB III). Die Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung vom 17.12.2025 erlaubt bis zu 24 Monate, aber nur bis 31.12.2026. Ab Januar 2027 gilt laut Weisung der Bundesagentur wieder die Zwölf-Monats-Grenze. Wer 2026 neu in Kurzarbeit geht, hat damit praktisch zwölf Monate (Details unter Bezugsdauer).

2. Die Ausfallstunden sind nicht beitragsfrei. Für die ausgefallene Arbeitszeit zahlt der Betrieb Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung allein. Eine Erstattung wie in der Pandemie gibt es nicht mehr, die Ermächtigung dafür (§ 109 Abs. 6 SGB III) ist am 30. Juni 2023 ausgelaufen.

3. Weiterbildung läuft wieder über das Qualifizierungschancengesetz. Die Sonderregel mit hälftiger Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Weiterbildung (§ 106a SGB III) ist an Kurzarbeitergeld-Bezug vor dem 31. Juli 2024 geknüpft und spielt für neue Kurzarbeit keine Rolle mehr. Seitdem können Weiterbildungen, die in der Kurzarbeit beginnen, über das normale Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) gefördert werden.

Den dritten Punkt nutzen die wenigsten. Dabei haben eure Leute in der Kurzarbeit Zeit, die im Normalbetrieb für keine Weiterbildung frei wäre – wie das zusammenpasst, steht im Weiterbildungsteil.

Kurzarbeit im Betrieb – und die freie Zeit soll nicht einfach verstreichen?

Über das Qualifizierungschancengesetz kann die Agentur für Arbeit die KI-Weiterbildung eurer Mitarbeiter auch während der Kurzarbeit fördern – in Betrieben unter 50 Beschäftigten mit bis zu 100 % der Lehrgangskosten, das Kurzarbeitergeld kann weiterlaufen. Was für euch gilt, zeigt der QCG-Förderrechner oder das kostenlose Erstgespräch. Ob gefördert wird, entscheidet die Agentur.

Kostenloses Erstgespräch buchen

Voraussetzungen: wann die Agentur Kurzarbeit anerkennt

Kurzarbeitergeld gibt es, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, im Betrieb mindestens eine Person beschäftigt ist, die Betroffenen versicherungspflichtig und ungekündigt arbeiten und der Ausfall der Agentur für Arbeit angezeigt wurde (§§ 95 bis 99 SGB III). Der Knackpunkt ist fast immer der „erhebliche Arbeitsausfall“. Er hat vier Bedingungen:

PrüfsteinWas die Agentur sehen willWo es hakt
Wirtschaftlicher Grund oder unabwendbares EreignisUrsachen und Vergleichswerte zur Unterauslastung, Produkte, HauptauftraggeberÜberwiegend branchenübliche, betriebsübliche oder saisonale Ausfälle gelten als vermeidbar (§ 96 Abs. 4 SGB III)
Vorübergehenddass in absehbarer Zeit wieder Vollarbeit wahrscheinlich istWer die Stilllegung beschließt, hat in der Regel keinen vorübergehenden Ausfall mehr – sofort der Agentur melden
Nicht vermeidbardass Urlaub, Arbeitszeitkonten und Umsetzungen ausgeschöpft sindResturlaub muss vor dem Verfall eingebracht werden, Arbeitszeitguthaben bis 10 % der Jahresarbeitszeit ebenfalls (Ausnahmen in § 96 Abs. 4)
Ein-Drittel-Regelim Kalendermonat mindestens ein Drittel der Beschäftigten mit mehr als 10 % EntgeltausfallAzubis zählen nicht mit. Beginnt die Kurzarbeit Ende des Monats, ist oft erst der Folgemonat der erste Anspruchsmonat

Beispiel Drittel-Regel: Ein Betrieb mit 26 Beschäftigten, davon 2 Azubis, rechnet mit 24. Mindestens 8 Personen müssen im Monat mehr als 10 % ihres Bruttoentgelts verlieren. Ist das erfüllt, bekommen auch Kolleginnen und Kollegen mit kleinerem Ausfall Kurzarbeitergeld. Als Betrieb zählt auch eine abgegrenzte Betriebsabteilung (§ 97 SGB III).

Wer kein Kurzarbeitergeld bekommt: Minijobber, Beschäftigte ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, wer gekündigt ist oder einen Aufhebungsvertrag hat (§ 98 SGB III), und wer Krankengeld bezieht. Wer erst während der Kurzarbeit krank wird, bekommt weiter Kurzarbeitergeld, solange Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Baubetriebe haben in der Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) eine eigene Variante, das Saison-Kurzarbeitergeld (§ 101 SGB III).

Ohne Vereinbarung keine Kurzarbeit. Arbeitsrechtlich braucht Kurzarbeit eine Grundlage: einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung (der Betriebsrat bestimmt nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mit) oder, ohne Betriebsrat, eine Vereinbarung mit jeder und jedem Einzelnen. Die Agentur lässt sich diese Unterlagen zeigen, der Anzeige ist die Stellungnahme des Betriebsrats beizufügen (§ 99 Abs. 1 SGB III).

Kurzarbeitergeld berechnen: das Rechenbeispiel mit der Tabelle 2026

Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % der Nettoentgeltdifferenz, für Beschäftigte mit mindestens einem Kind 67 % (§ 105 SGB III). Gemeint ist die Differenz zwischen zwei pauschalierten Nettoentgelten (§ 106 SGB III): aus dem Soll-Entgelt (Verdienst ohne Ausfall, ohne Überstunden und Einmalzahlungen) und aus dem Ist-Entgelt (tatsächlicher Verdienst im Monat), beide auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag gerundet. Pauschaliert heißt: Abgezogen werden eine Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer nach Steuerklasse und Solidaritätszuschlag, nicht die Werte der echten Gehaltsabrechnung.

Selbst rechnen müsst ihr das nicht: Die Bundesagentur veröffentlicht eine Tabelle mit „rechnerischen Leistungssätzen“. Ihr lest den Wert für Soll- und Ist-Entgelt ab, die Differenz ist das Kurzarbeitergeld. Leistungssatz 1 (67 %) gilt, wenn in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 steht oder eine Bescheinigung der Agentur das Kind bestätigt, sonst Leistungssatz 2 (60 %).

Rechenbeispiel

Beispiel: Ein Maschinenführer verdient 3.600 € brutto, Steuerklasse I, keine Kinder (Leistungssatz 2). Im November arbeitet er die Hälfte, sein Ist-Entgelt liegt bei 1.800 €.

Tabelle 2026, Steuerklasse I, Leistungssatz 2: Soll-Entgelt 3.600 € ergibt 1.466,95 €, Ist-Entgelt 1.800 € ergibt 831,20 €. Kurzarbeitergeld: 1.466,95 € minus 831,20 € = 635,75 €.

Er bekommt also 1.800 € brutto, normal abgerechnet, plus 635,75 € Kurzarbeitergeld steuerfrei. Rechnerisch behält er rund 83 % seines pauschalierten Nettos: Die Tabellenwerte sind 60 % des Pauschalnettos, also 2.444,92 € ohne Kurzarbeit und 1.385,33 € + 635,75 € = 2.021,08 € mit. Das echte Netto weicht ab, weil die Pauschalen nicht die tatsächlichen Abzüge abbilden.

So verändert sich das Kurzarbeitergeld je nach Ausfall und Lebenslage, jeweils bei 3.600 € Soll-Entgelt:

Arbeitsausfall im MonatIst-EntgeltKurzarbeitergeld Steuerklasse I, ohne Kind (60 %)Kurzarbeitergeld Steuerklasse III, mit Kind (67 %)
25 %2.700 €310,80 €394,74 €
50 %1.800 €635,75 €876,36 €
100 % (Kurzarbeit Null)0 €1.466,95 €1.841,16 €

Alle Werte stammen aus der BA-Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes, gültig ab Januar 2026. Beim steuerlichen Faktorverfahren lässt sich das Kurzarbeitergeld nicht aus der Tabelle ablesen. Und ein Soll-Entgelt über 8.450 € im Monat erhöht das Kurzarbeitergeld nicht weiter – dort endet die Tabelle.

Was Kurzarbeit den Betrieb trotzdem kostet

Kurzarbeitergeld entlastet bei den Löhnen, aber nicht vollständig bei den Nebenkosten. Drei Posten gehören in jede Liquiditätsplanung.

Sozialversicherung auf die Ausfallstunden. Für die ausgefallene Zeit gelten 80 % der Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt als beitragspflichtig. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung darauf trägt der Arbeitgeber allein (§ 249 Abs. 2 SGB V, § 168 Abs. 1 Nr. 1a SGB VI, § 58 Abs. 1 SGB XI). Im Beispiel sind 80 % von 1.800 € = 1.440 € beitragspflichtig. Mit den Sätzen 2026 – Rentenversicherung 18,6 %, Krankenversicherung 14,6 % plus durchschnittlich 2,9 % Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 % – kommen rund 572 € im Monat zusammen, nur für diese eine Person. Der genaue Betrag hängt vom Zusatzbeitrag der Krankenkasse ab. Zur Arbeitslosenversicherung zahlt ihr nur auf das tatsächlich gezahlte Entgelt.

Vorleistung. Ihr rechnet das Kurzarbeitergeld selbst aus und zahlt es mit dem Lohn aus (§ 320 Abs. 1 SGB III). Das Geld kommt erst auf euren Leistungsantrag zurück, zunächst vorläufig. Nach dem Ende der Kurzarbeit prüft die Agentur eure Lohn- und Arbeitszeitunterlagen abschließend. Fehlen Unterlagen, geht das zulasten des Betriebs, im Zweifel als Rückforderung.

Aufstockung. Manche Betriebe stocken das Kurzarbeitergeld freiwillig oder wegen eines Tarifvertrags auf. Der Zuschuss ist lohnsteuerpflichtig, die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 28a EStG galt nur bis Mitte 2022. Beitragsfrei bleibt er, soweit Zuschuss und Kurzarbeitergeld zusammen 80 % der Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt nicht übersteigen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 SvEV). Im Beispiel: 1.440 € minus 635,75 € = bis zu 804,25 € Zuschuss ohne Sozialabgaben.

Anzeige und Antrag: der Ablauf, wenn die Kurzarbeit im November beginnt

Zwei Formulare, zwei Fristen: Die Anzeige meldet den Arbeitsausfall einmal an, der Leistungsantrag holt das ausgezahlte Kurzarbeitergeld Monat für Monat zurück. Beides geht schriftlich oder über die eServices der Agentur, ein Anruf reicht nicht.

Beispiel · Kurzarbeit ab November 2026
Welche Frist wann zählt
  1. bis 30. November 2026 Anzeige über Arbeitsausfall Vordruck Kug 101 an die Agentur am Betriebssitz, mit Begründung und Stellungnahme des Betriebsrats. Kurzarbeitergeld gibt es frühestens ab dem Monat, in dem die Anzeige eingeht (§ 99 Abs. 2 SGB III).
  2. kurz danach Anerkennungsbescheid Die Agentur entscheidet unverzüglich, ob ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt und die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  3. Lohnlauf November Abrechnen und auszahlen Ihr lest das Kurzarbeitergeld aus der Tabelle ab und zahlt es mit dem Novemberlohn aus.
  4. bis 28. Februar 2027 Leistungsantrag für November Antrag (Kug 107) und Abrechnungsliste (Kug 108) innerhalb von drei Kalendermonaten nach Monatsende (§ 325 Abs. 3 SGB III). Danach ist das Geld verloren, egal aus welchem Grund.
  5. Oktober 2027 Ende der Bezugsdauer Zwölf Monate ab dem ersten Monat mit Kurzarbeitergeld, sofern keine neue Verordnung verlängert. Danach folgt die Abschlussprüfung.

Der Leistungsantrag geht an die Agentur, in deren Bezirk eure Lohnabrechnungsstelle liegt. Lasst ihr extern abrechnen, kann das eine andere Agentur sein als die für die Anzeige.

Bezugsdauer: wie lange es Kurzarbeitergeld gibt – 2026 und ab 2027

Die Bezugsdauer gilt für den ganzen Betrieb und beginnt mit dem ersten Monat, für den ihr Kurzarbeitergeld zahlt (§ 104 SGB III). 2026 sind bis zu 24 Monate möglich, längstens bis 31. Dezember 2026. Ab 1. Januar 2027 zählt wieder die Grenze von zwölf Monaten, gerechnet ab dem ersten Monat mit Kurzarbeitergeld, auch wenn der 2025 oder 2026 lag. Für eure Planung heißt das:

Erster Monat mit KurzarbeitergeldKurzarbeitergeld längstens bis
Juni 2025Dezember 2026 – im Januar 2027 sind die zwölf Monate längst verbraucht
Januar 2026Dezember 2026
April 2026März 2027
November 2026Oktober 2027

Die Tabelle gilt ohne Unterbrechung und ohne neue Verordnung. Ein zusammenhängender Monat ohne Kurzarbeitergeld verlängert die Bezugsdauer um diesen Zeitraum, nach drei Monaten Pause beginnt eine neue – mit neuer Anzeige (§ 104 Abs. 2 und 3 SGB III). Wer 2026 über zwölf Monate hinaus Kurzarbeitergeld bezieht, braucht eine Verlängerungsanzeige mit aktueller Begründung und neuen Vereinbarungen.

Dauert die Flaute absehbar länger, passt Kurzarbeit nicht mehr, denn sie setzt einen vorübergehenden Ausfall voraus. Fällt Arbeit wegen einer Betriebsänderung dauerhaft weg, kommt eine Transfergesellschaft mit Transferkurzarbeitergeld in Betracht (§ 111 SGB III, längstens zwölf Monate). Für den Umbau ganzer Tätigkeiten im Strukturwandel gibt es das Qualifizierungsgeld.

Weiterbildung in Kurzarbeit: was das Qualifizierungschancengesetz übernimmt

Weiterbildungen, die während der Kurzarbeit beginnen, kann die Agentur seit August 2024 nach § 82 SGB III fördern – der Ausschluss in § 82 Abs. 7 galt nur bis zum 31. Juli 2024.

Lehrgangskosten. In Betrieben unter 50 Beschäftigten kann die Agentur bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernehmen, bei 50 bis 499 Beschäftigten bis zu 50 % (mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung bis zu 55 %), ab 500 Beschäftigten bis zu 25 % bzw. 30 %.

Kurzarbeitergeld statt Gehaltszuschuss. Den sonst üblichen Arbeitsentgeltzuschuss (in Betrieben unter 50 Beschäftigten bis zu 75 %) schließen die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Zeiten mit Kurzarbeitergeld aus, weil der Ausfall wirtschaftlich bedingt ist und nicht durch die Weiterbildung. Dafür kann das Kurzarbeitergeld weiterlaufen: Ausgeschlossen ist es nur, wenn während der Weiterbildung Arbeitslosengeld, Qualifizierungsgeld oder Übergangsgeld gezahlt wird (§ 98 Abs. 3 Nr. 1 SGB III) – beim QCG ist das nicht der Fall.

Die übrigen Bedingungen. Mehr als 120 Stunden, Träger und Maßnahme nach AZAV zugelassen, Antrag vor Beginn (§ 324 SGB III) – rückwirkend wird nichts gefördert. Dazu kommen persönliche Punkte, etwa keine nach § 82 geförderte Weiterbildung in den letzten zwei Jahren. Alles steht im Voraussetzungs-Check, der Ablauf im Guide zum QCG-Antrag.

„Wir sind seit November in Kurzarbeit und wollen die Ausfallzeit von zwei Beschäftigten für eine zugelassene Weiterbildung nutzen. Welche Lehrgangskosten kann die Agentur nach § 82 SGB III übernehmen – und was gilt, wenn die Kurzarbeit vor dem Kursende endet?“

Der Satz für das erste Telefonat mit dem Arbeitgeberservice (0800 4 5555 20). Er klärt die Förderhöhe und den Fall, den viele vergessen.

Wo es hakt: das Timing. Kurzarbeit endet, wenn die Aufträge zurückkommen – die Weiterbildung läuft dann noch. Für die restliche Zeit stellt ihr die Person in der Regel unter Fortzahlung des Gehalts frei. Ob dann ein Arbeitsentgeltzuschuss in Frage kommt, klärt vorher mit dem Arbeitgeberservice. Und startet nicht kurz vor dem Ende der Bezugsdauer, sonst läuft der Kurs größtenteils ohne Kurzarbeitergeld.

Was zu Scaly passt – und was nicht. Unsere KI-Weiterbildungen „KI-Spezialist im Unternehmen“ (3 Monate) und „KI-Experte im Unternehmen“ (6 Monate) laufen in Vollzeit, online mit Live-Unterricht, Abschluss mit Scaly-Zertifikat. Sie passen vor allem, wenn jemand ganz oder fast ganz ausfällt (Kurzarbeit Null) oder ihr für die übrige Zeit freistellt. Bei 25 % Ausfall ist ein berufsbegleitendes Format realistischer. Eine Branchenschulung ist es nicht: Die Teilnehmenden lernen KI-Werkzeuge so, dass sie sie auf eure Abläufe übertragen, in der Fertigung etwa auf Angebote, Prüfberichte und Dokumentation (Beispiele in KI in der Produktion).

Wichtig

Einschätzung aus der Beratungspraxis, keine Rechts- oder Steuerberatung – verbindlich entscheidet die Agentur für Arbeit. Ansprechpartner: Arbeitgeberservice und Kurzarbeitergeld-Team eurer Agentur, für Arbeitsrecht Fachanwalt oder Arbeitgeberverband, für Lohn und Steuer euer Steuerbüro. Beschäftigte wenden sich an Betriebsrat oder Gewerkschaft.

Häufige Fragen

Wie lange gibt es Kurzarbeitergeld 2026?

Bis zu 24 Monate, aber längstens bis zum 31. Dezember 2026 (Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung). Ab 1. Januar 2027 gilt wieder die gesetzliche Grenze von zwölf Monaten, gezählt ab dem ersten Monat mit Kurzarbeitergeld – auch für Betriebe, die die 24 Monate nicht ausgeschöpft haben. Ob es eine neue Verlängerung gibt, war bei Redaktionsschluss offen.

Muss ich vor der Kurzarbeit meinen Urlaub nehmen?

Resturlaub muss vor dem Verfall eingebracht werden, schon verplanter Urlaub bleibt, wo er ist. Dass dein Arbeitgeber neuen Urlaub gegen deine Wünsche festlegt, verlangt die Agentur grundsätzlich nicht. Das Urlaubsentgelt richtet sich nach dem Verdienst ohne Kurzarbeit (§ 11 Abs. 1 BUrlG). Fallen ganze Arbeitstage aus (Kurzarbeit Null), darf der Jahresurlaub anteilig gekürzt werden (BAG, 30.11.2021 – 9 AZR 225/21).

Darf ich während der Kurzarbeit einen Nebenjob haben?

Ja. Ein Nebenjob, den du schon vor der Kurzarbeit hattest, mindert das Kurzarbeitergeld nicht. Was du während der Kurzarbeit neu aufnimmst, ob Beschäftigung, Minijob oder Selbstständigkeit, wird dem Ist-Entgelt zugerechnet und senkt das Kurzarbeitergeld (§ 106 Abs. 3 SGB III). Sag deinem Arbeitgeber Bescheid, er braucht die Angabe für die Abrechnung.

Kann mir während der Kurzarbeit gekündigt werden?

Ja, Kurzarbeit schützt nicht vor einer Kündigung. Für eine betriebsbedingte Kündigung muss der Arbeitgeber aber zeigen, dass deine Arbeit dauerhaft wegfällt – Kurzarbeit spricht zunächst für einen nur vorübergehenden Mangel (BAG, 23.02.2012 – 2 AZR 548/10). Ab der Kündigung gibt es kein Kurzarbeitergeld mehr (§ 98 SGB III), klagen kannst du nur binnen drei Wochen (§ 4 KSchG, mehr in Gekündigt – was nun?). Dein Arbeitslosengeld wird nach dem Gehalt ohne Kurzarbeit berechnet (§ 151 Abs. 3 SGB III).

Muss ich Kurzarbeitergeld versteuern?

Nein, Kurzarbeitergeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG). Es erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt, § 32b EStG), deshalb kann eine Nachzahlung kommen. Bekommst du im Jahr mehr als 410 € Kurzarbeitergeld oder andere Leistungen mit Progressionsvorbehalt, musst du eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Eine Aufstockung durch den Arbeitgeber ist lohnsteuerpflichtig.

Können Beschäftigte in Kurzarbeit eine geförderte Weiterbildung machen?

Ja. Seit August 2024 kann die Agentur Weiterbildungen, die in der Kurzarbeit beginnen, über das Qualifizierungschancengesetz fördern: in Betrieben unter 50 Beschäftigten mit bis zu 100 % der Lehrgangskosten, bei mehr als 120 Stunden, zugelassenem Träger und Antrag vor Beginn. Das Kurzarbeitergeld kann weiterlaufen, einen Arbeitsentgeltzuschuss gibt es für diese Zeit nicht. Ob gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit.

Ausfallzeit nutzen: euer Team fit für KI – gefördert über das Qualifizierungschancengesetz

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob die Ausfallzeit eurer Beschäftigten zu einer KI-Weiterbildung passt, ob und in welcher Höhe eine QCG-Förderung in Frage kommt und wie der Antrag vor Kursbeginn abläuft – dabei unterstützen wir euch. Vorab rechnen könnt ihr mit dem QCG-Förderrechner, alle Förderwege für Betriebe stehen unter Förderung für Unternehmen.

Kostenloses Erstgespräch buchen
Benedikt Backhaus, schreibt bei Scaly über KI-Tools und neue Modelle

Benedikt Backhaus – schreibt bei Scaly über KI-Tools, neue Modelle und aktuelle Entwicklungen rund um künstliche Intelligenz. Er beobachtet die KI-Szene laufend und ordnet ein, was neue Releases praktisch bedeuten – ehrlich und ohne Hype. Einschätzung, keine Rechtsberatung. Benedikt auf LinkedIn

Diesen Artikel Teilen:

Über den Autor

Bild von Benedikt Backhaus

Benedikt Backhaus

Benedikt Backhaus schreibt bei Scaly über KI-Tools, neue Modelle und aktuelle Entwicklungen rund um künstliche Intelligenz. Er verfolgt die KI-Szene laufend und ordnet ein, was neue Releases praktisch bedeuten — für Lernende, Arbeitsuchende und Unternehmen. Ehrlich, mit Quellen und ohne Hype.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Qualifizierungschancengesetz (QCG) 2026: Der Praxis-Guide für Arbeitgeber

Qualifizierungschancengesetz (QCG) 2026: Der Praxis-Guide für Arbeitgeber

Qualifizierungsgeld: Weiterbildung statt Kündigung – der Guide für Unternehmen

Qualifizierungsgeld: Weiterbildung statt Kündigung – der Guide für Unternehmen

KI-Schulungspflicht 2026: Was gilt – und wer die Schulung bezahlt

KI-Schulungspflicht 2026: Was gilt – und wer die Schulung bezahlt