Upskilling heißt: Beschäftigte lernen dazu, damit sie ihre Arbeit auch dann noch beherrschen, wenn sich die Arbeit ändert – im Moment vor allem durch KI. Für kleine und mittlere Betriebe ist das seltener eine Budgetfrage, als viele denken, denn die Agentur für Arbeit kann die Weiterbildung Beschäftigter mitfinanzieren. Nur fördert sie nicht jedes Upskilling: Die kurze Werkzeugschulung für den eigenen Arbeitsplatz fällt durch, ebenso alles, was vor dem Antrag beginnt. Hier stehen die Begriffe sauber getrennt, ein Programm in sechs Entscheidungen, eine Fördermatrix für jede Lage und ein nachgerechnetes Beispiel für einen Betrieb mit 40 Beschäftigten.
Upskilling, Reskilling, Umschulung: was die Begriffe trennt – und was das Gesetz dazu sagt
Upskilling erweitert die Fähigkeiten für die bisherige Rolle. Reskilling bereitet auf eine andere Rolle vor, meist im selben Betrieb. Weiterbildung ist der Oberbegriff, Umschulung die Variante mit neuem Berufsabschluss. Deutsche Gesetze kennen die englischen Wörter nicht – für die Förderung zählt, welchem Rechtsbegriff euer Vorhaben entspricht:
| Begriff | Ziel | Beispiel im Betrieb | Rechtsbegriff | Förderweg für Beschäftigte |
|---|---|---|---|---|
| Upskilling | gleiche Rolle, neue Anforderungen | Die Innendienst-Leiterin bereitet Angebote und Kundenkorrespondenz mit einem KI-Assistenten vor und prüft die Ergebnisse. | Anpassungsfortbildung (§ 1 Abs. 4 Nr. 1 BBiG) | Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III), wenn mehr als 120 Stunden und mehr als kurzfristige Anpassung an den Arbeitsplatz |
| Reskilling | andere Rolle im selben Betrieb | Ein Sachbearbeiter, dessen Erfassungsarbeit wegfällt, wird Ansprechpartner für Abläufe und KI-Werkzeuge. | kein eigener Begriff, je nach Ziel Fortbildung oder Umschulung | Qualifizierungschancengesetz, bei Strukturwandel Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) |
| Weiterbildung | Oberbegriff für organisiertes Lernen nach der Ausbildung | vom Tagesseminar bis zum mehrmonatigen Lehrgang | berufliche Weiterbildung (§§ 81 ff. SGB III) | je nach Status: Beschäftigte über § 82, Arbeitslose über den Bildungsgutschein (§ 81) |
| Aufstiegsfortbildung | höhere Stufe im Beruf | Eine Kauffrau im Großhandel wird Fachwirtin. | höherqualifizierende Berufsbildung (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BBiG) | Aufstiegs-BAföG, beantragt von der Person selbst |
| Umschulung | anderer Beruf mit anerkanntem Abschluss | Ein angelernter Lagermitarbeiter macht den Abschluss als Fachkraft für Lagerlogistik. | § 1 Abs. 5 BBiG; in Vollzeit in der Regel um mindestens ein Drittel kürzer als die Ausbildung (§ 180 Abs. 4 SGB III) | ohne verwertbaren Abschluss: § 81 Abs. 2 SGB III plus Zuschuss zum Arbeitsentgelt (§ 82 Abs. 3) |
Die wichtigste Zeile ist die erste. Die meisten Upskilling-Vorhaben im Mittelstand sind rechtlich Anpassungsfortbildung, und genau dort zieht § 82 Abs. 1 Nr. 1 SGB III die Grenze: Gefördert wird nur, was über „ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen“ hinausgeht. Die zweistündige Einweisung in den KI-Assistenten des Office-Pakets ist Upskilling, aber kein Fall für die Agentur. Ein Lehrgang, der KI-Kompetenz so aufbaut, dass die Person sie auch in einer anderen Rolle nutzen könnte, kann es sein.
Warum KI das Thema treibt: Die Lücke liegt bei der Weiterbildung, nicht bei der Technik
Der Future of Jobs Report des Weltwirtschaftsforums fragt Arbeitgeber, wie viel Weiterbildung ihre Belegschaft bis 2030 braucht. Umgerechnet auf 100 Beschäftigte sieht die Antwort so aus:
Basis: Befragung von über 1.000 Arbeitgebern mit mehr als 14 Millionen Beschäftigten in 55 Volkswirtschaften, Durchschnittswerte. Elf von 100 Beschäftigten bleiben ohne die Weiterbildung, die sie bräuchten. Für Deutschland erwarten die Arbeitgeber, dass sich 34 % der Kernkompetenzen bis 2030 verändern (weltweit 39 %). Quelle: WEF, Januar 2025.
Auffällig ist, wie Unternehmen das bezahlen wollen: 86 % der befragten Arbeitgeber planen, Weiterbildung aus eigenen Mitteln zu finanzieren, nur 20 % rechnen mit staatlichem Geld. Wer in Deutschland so plant, lässt Geld liegen, denn hier gibt es mit § 82 SGB III ein Instrument genau für die Weiterbildung Beschäftigter.
Wie groß die Lücke zwischen Nutzung und Qualifizierung hierzulande ist, zeigt das IAB-Betriebspanel, eine jährliche Befragung von rund 15.000 Betrieben:
Gut die Hälfte der Betriebe, die generative KI schon einsetzen, bietet also weder Weiterbildung an noch plant sie welche (IAB-Kurzbericht 8/2026). Bei kleinen Firmen ist KI insgesamt noch seltener: Laut Destatis nutzten 2025 23 % der Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten KI, bei 50 bis 249 Beschäftigten 36 %. Das Werkzeug ist schnell gekauft. Leute, die es sicher einsetzen, Ergebnisse prüfen und Abläufe umbauen können, sind der Engpass.
Dazu kommt der Rechtsrahmen: Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744, die seit dem 27.07.2026 gilt, verlangt Art. 4 der KI-Verordnung von Betrieben, die KI-Systeme einsetzen, Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein bestimmtes Niveau, eine Stundenzahl oder ein Zertifikat schreibt die Norm nicht vor. Ein durchdachtes Upskilling-Programm ist trotzdem der naheliegende Weg, das nachvollziehbar zu machen.
Eure Leute sollen KI nicht nur ausprobieren, sondern sicher beherrschen?
Über das Qualifizierungschancengesetz kann die Agentur für Arbeit die KI-Weiterbildung eurer Beschäftigten fördern – in Betrieben unter 50 Beschäftigten bis zu 100 % der Lehrgangskosten plus Zuschuss zum Gehalt. Was für euch gilt, zeigt der QCG-Förderrechner oder das kostenlose Erstgespräch. Ob gefördert wird, entscheidet die Agentur.
Kostenloses Erstgespräch buchenEin Upskilling-Programm in sechs Entscheidungen
Ein Programm ist mehr als eine Kursliste. Für einen Betrieb ohne eigene Personalentwicklungsabteilung reichen sechs Entscheidungen, in dieser Reihenfolge:
- Aufgaben inventarisieren, nicht Kurse auswählen Je Abteilung: Welche wiederkehrenden Aufgaben verändert KI in den nächsten zwei Jahren – Angebote, Korrespondenz, Recherche, Auswertungen? Wer erledigt sie heute, und was muss diese Person künftig können: anweisen, prüfen, Daten schützen? Die Lücken je Person lassen sich in einer Qualifikationsmatrix festhalten.
- Zielrollen in drei Stufen festlegen Nicht alle brauchen dasselbe. Praktikabel ist die Trennung in Basis für alle, Vertiefung für wenige Key User und Rollenwechsel für Einzelne. Die Vorlage dafür steht unter dieser Liste.
- Format und Dauer wählen Für die Vertiefung zählt die 120-Stunden-Schwelle des § 82 SGB III – in Vollzeit sind das gut drei Wochen. Berufsbegleitend oder als Vollzeitblock, online mit Live-Unterricht oder vor Ort: Entscheidend ist, dass die Teilnehmenden an Aufgaben aus dem eigenen Betrieb üben.
- Freistellung und Vertretung planen In unseren Erstgesprächen mit Geschäftsführern kleiner Betriebe ist der häufigste Einwand nicht das Geld, sondern die Zeit. Deshalb gestaffelt starten, nie zwei Personen aus derselben Abteilung gleichzeitig, Vertretung vor dem Kursbeginn regeln. Die freigestellte Zeit kann die Agentur über den Arbeitsentgeltzuschuss anteilig erstatten.
- Regeln und Betriebsrat klären Vor dem breiten Einsatz braucht es eine KI-Richtlinie: welche Werkzeuge, welche Daten, wer prüft. Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen mit (§ 98 Abs. 1 BetrVG). Ändern geplante Maßnahmen die Tätigkeit so, dass die Kenntnisse der Beschäftigten für ihre Aufgaben nicht mehr reichen, hat er auch bei der Einführung der Bildungsmaßnahmen ein Mitbestimmungsrecht (§ 97 Abs. 2 BetrVG).
- Wirkung an drei Punkten messen Lernen (Abschluss, Projektergebnis), Anwendung (nach vier bis acht Wochen: welche Abläufe laufen anders?) und Wirkung (Durchlaufzeit je Vorgang, Rückfragen, Fehler). Die Ergebnisse gehören ins nächste Entwicklungsgespräch – wie das in die Personalentwicklung eingebettet wird, steht dort.
Vorlage für Entscheidung 2: das Drei-Stufen-Modell. Die Tabelle lässt sich direkt als Gerüst für euren Plan nutzen.
| Stufe | Für wen | Ziel | Umfang | Wer zahlt |
|---|---|---|---|---|
| Basis | alle, die mit Texten, Daten oder Kundenkontakt arbeiten | KI regelkonform nutzen: Richtlinie, Datenklassen, Prüfpflicht, typische Fehler | wenige Stunden bis zwei Tage, intern oder E-Learning | der Betrieb; QCG nicht, weil unter 120 Stunden und arbeitsplatzbezogen |
| Vertiefung | ein bis zwei Key User je Abteilung | Abläufe umbauen, Werkzeuge bewerten, Kollegen anleiten | mehr als 120 Stunden bei einem zugelassenen Träger | QCG möglich, bei unter 50 Beschäftigten bis zu 100 % Lehrgangskosten und bis zu 75 % Entgeltzuschuss |
| Rollenwechsel | Einzelne, deren Tätigkeit wegfällt | neue Aufgabe im Betrieb, ggf. neuer Berufsabschluss | mehrere Monate bis zwei Jahre (Umschulung) | QCG; ohne Berufsabschluss § 81 Abs. 2 SGB III; bei Strukturwandel Qualifizierungsgeld |
Fördermatrix: welcher Topf zu welcher Lage passt
Welche Förderung greift, hängt an drei Fragen: Wie groß ist der Betrieb, wer soll lernen, und betrifft der Wandel Einzelne oder einen größeren Teil der Belegschaft? Stand 2026 sieht die Matrix so aus:
| Lage | Instrument | Lehrgangskosten | Lohnkosten | Worauf es ankommt |
|---|---|---|---|---|
| Key User vertiefen, Betrieb unter 50 Beschäftigten | Qualifizierungschancengesetz, § 82 SGB III | bis zu 100 % | bis zu 75 % Zuschuss an den Betrieb | mehr als 120 Stunden, Träger und Maßnahme zugelassen, Antrag vor Beginn (§ 324 SGB III) |
| dasselbe, 50 bis 499 Beschäftigte | Qualifizierungschancengesetz | bis zu 50 %, mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung bis zu 55 %; Beschäftigte ab 45 oder schwerbehindert bis zu 100 % | bis zu 50 %, mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag um 5 Prozentpunkte erhöhbar | wie oben |
| dasselbe, ab 500 Beschäftigten | Qualifizierungschancengesetz | bis zu 25 %, mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag bis zu 30 % | bis zu 25 %, mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag um 5 Prozentpunkte erhöhbar | wie oben |
| Beschäftigte ohne verwertbaren Berufsabschluss sollen einen erwerben | § 81 Abs. 2 und § 82 Abs. 3 SGB III | Übernahme der Weiterbildungskosten möglich | Zuschuss bis zur Höhe des anteiligen Entgelts samt pauschalem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung | Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, Eignung, Vollzeit-Umschulung verkürzt |
| Strukturwandel trifft einen größeren Teil der Belegschaft | Qualifizierungsgeld, §§ 82a, 82b SGB III | trägt der Betrieb, Beschäftigte dürfen nicht beteiligt werden | 60 %, mit Kind 67 % der Nettoentgeltdifferenz, gezahlt an die Beschäftigten | mindestens 10 % betroffen (ab 250 Beschäftigten 20 %), Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag, unter 10 Beschäftigten schriftliche Erklärung; nicht für dieselbe Maßnahme wie QCG |
| Beschäftigte bilden sich auf eigene Initiative weiter (Beispiel NRW) | Bildungsscheck 2.0 | 50 %, höchstens 500 € im Jahr | keine | Antrag durch die Person, zu versteuerndes Einkommen bis 50.000 € (Paare 100.000 €); der Arbeitgeber ist nicht beteiligt |
Die Sätze sind „bis zu“-Werte; die konkrete Höhe legt der Arbeitgeber-Service der Agentur im Einzelfall fest. Eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur Weiterbildung senkt den Eigenanteil an den Lehrgangskosten um fünf Prozentpunkte, der Entgeltzuschuss kann um fünf Prozentpunkte steigen (§ 82 Abs. 4 SGB III). Landesprogramme unterscheiden sich stark und ändern sich häufig – den aktuellen Stand für euer Bundesland zeigt die Förderdatenbank des Bundes.
Für die Sätze zählt nicht die Kopfzahl. Teilzeitkräfte gehen anteilig ein: bis 10 Wochenstunden mit 0,25, bis 20 Stunden mit 0,5, bis 30 Stunden mit 0,75 (§ 82 Abs. 6 SGB III). Gehört der Betrieb zu einem Unternehmen oder Konzern, zählen alle Beschäftigten des Unternehmens bzw. des Konzerns. Beispiel: 40 Vollzeitkräfte, 10 Teilzeitkräfte mit 20 Stunden und 6 Aushilfen mit 8 Stunden sind 56 Köpfe, aber nur 40 + 5 + 1,5 = 46,5 Beschäftigte – und damit ein Betrieb unter 50 mit den höchsten Fördersätzen.
Nachgerechnet: zwei Key User in einem Betrieb mit 40 Beschäftigten
Beispiel (konstruiert): Ein Großhandel für Haustechnik hat 40 Beschäftigte in Vollzeit, keinen Tarifvertrag, keinen Betriebsrat. Die Geschäftsführung will KI im Innendienst und im Einkauf verankern und setzt das Drei-Stufen-Modell um:
Stufe Basis: Alle 40 bekommen zwei halbe Tage Grundlagen und die neue Richtlinie. Das kostet vor allem Arbeitszeit, 40 × 8 Stunden = 320 Stunden, und ist nicht förderfähig.
Stufe Vertiefung: Die Innendienst-Leiterin (51) und ein Einkäufer (34) besuchen nacheinander je eine dreimonatige KI-Weiterbildung in Vollzeit bei einem zugelassenen Träger, freigestellt bei vollem Gehalt. Angenommen sind Lehrgangskosten von 8.000 € je Person laut Bildungsangebot und ein Bruttogehalt von je 3.800 € im Monat – beides Beispielwerte.
| Posten (beide Key User) | Betrieb mit 40 Beschäftigten | Variante: derselbe Betrieb mit 60 Beschäftigten |
|---|---|---|
| Lehrgangskosten 2 × 8.000 € = 16.000 € | Förderung bis zu 16.000 € (100 %) | bis zu 12.000 €: 8.000 € für die 51-Jährige (Regel ab 45), 4.000 € für den 34-Jährigen (50 %) |
| Entgeltkosten der Freistellung 2 × 13.811,10 € = 27.622,20 € | Zuschuss bis zu 20.716,65 € (75 %) | Zuschuss bis zu 13.811,10 € (50 %) |
| Förderung gesamt | bis zu 36.716,65 € | bis zu 25.811,10 € |
| Beim Betrieb bleiben (ohne Vertretung und Basis-Stufe) | 6.905,55 € | 17.811,10 € |
Entgeltkosten je Person und Monat: 3.800 € brutto plus pauschaler Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, hier mit 21,15 % angesetzt (Arbeitgeberanteile 2026: Rente 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag 1,45 %, Pflege 1,8 %) = 4.603,70 €. Drei Monate volle Freistellung: 13.811,10 € je Person. Zuschuss bei unter 50 Beschäftigten: 75 % davon = 10.358,33 € je Person, also 20.716,65 € für beide. Berücksichtigt wird das regelmäßig gezahlte Entgelt, höchstens bis zum tariflichen oder ortsüblichen Niveau, und den Arbeitgeberanteil setzt die Agentur mit ihrer eigenen Pauschale an – das Ergebnis kann daher etwas abweichen. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit.
Drei Dinge zeigt die Rechnung. Erstens: Unter 50 Beschäftigten kostet die Vertiefung den Betrieb vor allem Zeit, nicht Geld. Zweitens: Die Grenze bei 50 Beschäftigten verändert die Rechnung stark – wer knapp darüber liegt, sollte mit Teilzeit-Faktoren nachzählen. Drittens: Zwischen 50 und 499 Beschäftigten lohnt der Blick aufs Alter, denn für Beschäftigte ab 45 soll die Agentur auf den Eigenanteil bei den Lehrgangskosten verzichten. Gäbe es im 60er-Betrieb eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur Weiterbildung, kämen bis zu 1.781,11 € dazu: 400 € mehr Lehrgangskosten für den 34-Jährigen (55 statt 50 %) und bis zu 1.381,11 € mehr Entgeltzuschuss (55 statt 50 %).
Stufe Rollenwechsel: Fällt im Lager durch ein neues System Erfassungsarbeit weg, kann ein angelernter Mitarbeiter ohne Berufsabschluss über § 81 Abs. 2 SGB III einen Abschluss nachholen; dann ist sogar ein Entgeltzuschuss bis zur vollen Höhe des anteiligen Entgelts möglich. Das ist ein eigenes Vorhaben über rund zwei Jahre, das ihr früh mit dem Arbeitgeber-Service besprecht.
Woran Upskilling im Mittelstand scheitert – meist vor dem ersten Kurstag
Werkzeug-Einführung mit Upskilling verwechseln. Lizenzen kaufen und ein Webinar anbieten ist der Start, nicht das Programm. Ohne Key User, die Abläufe tatsächlich umbauen, bleibt es beim gelegentlichen Ausprobieren.
Erst buchen, dann beantragen. Leistungen der Arbeitsförderung gibt es nur, wenn sie vor Beginn beantragt wurden (§ 324 Abs. 1 SGB III). Ein Kurs, der schon läuft, wird im Regelfall nicht mehr gefördert.
Köpfe statt Beschäftigte zählen. Wer Teilzeit-Faktoren und Konzernzugehörigkeit ignoriert, rechnet mit dem falschen Fördersatz, in beide Richtungen.
Die Älteren übergehen. Gerade erfahrene Beschäftigte kennen die Abläufe, die KI verändern soll. In Betrieben von 50 bis 499 Beschäftigten kann ihre Weiterbildung zudem höher gefördert werden, und Arbeitgeber und Betriebsrat müssen bei der Berufsbildung die Belange älterer Beschäftigter, Teilzeitkräfte und Beschäftigter mit Familienpflichten berücksichtigen (§ 96 Abs. 2 BetrVG).
Freistellung nur auf dem Papier. Wer neben vollem Tagesgeschäft lernen soll, bricht ab oder lernt halb. Der Entgeltzuschuss gilt ohnehin nur für Zeiten, in denen die Person tatsächlich nicht arbeitet.
Kein Auftrag nach dem Kurs. Ein Key User ohne festes Zeitfenster und ohne Mandat, Abläufe zu ändern, verpufft. Legt vor dem Kursbeginn fest, welche zwei, drei Abläufe die Person danach umbaut.
Dieselbe Person zu schnell wieder anmelden. Nach § 82 Abs. 1 SGB III darf die letzte so geförderte Weiterbildung nicht in den zwei Jahren vor dem Antrag liegen, und der Berufsabschluss sollte in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegen. Plant die Reihenfolge der Teilnehmenden deshalb über mehrere Jahre.
Wo Scaly passt – und wo nicht. Unsere KI-Weiterbildungen „KI-Spezialist im Unternehmen“ (3 Monate) und „KI-Experte im Unternehmen“ (6 Monate) sind für die Stufe Vertiefung gebaut: Vollzeit, online mit Live-Unterricht, AZAV-zugelassen, Abschluss mit Scaly-Zertifikat. Die Teilnehmenden lernen KI-Werkzeuge so, dass sie sie auf die Abläufe ihres Betriebs übertragen. Für die Basis-Stufe aller Beschäftigten und für Umschulungen mit Berufsabschluss sind wir nicht der richtige Anbieter – Umschulungen und IHK-Abschlüsse bieten wir nicht an. Wie ein KI-Vorhaben insgesamt angelegt wird, zeigt der Fahrplan KI im Unternehmen einführen.
Einschätzung aus der Beratungspraxis, keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich entscheidet die Agentur für Arbeit; erste Anlaufstelle ist der Arbeitgeber-Service (0800 4 5555 20). Für Arbeitsrecht und Betriebsvereinbarungen sind Fachanwalt oder Arbeitgeberverband die richtigen Ansprechpartner, für Lohn und Steuer euer Steuerbüro.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Upskilling und Reskilling?
Upskilling erweitert Fähigkeiten für die bisherige Rolle, etwa wenn der Innendienst lernt, Angebote mit KI vorzubereiten und die Ergebnisse zu prüfen. Reskilling bereitet auf eine andere Rolle vor, meist im selben Betrieb. Führt der Wechsel zu einem neuen anerkannten Berufsabschluss, ist es eine Umschulung im Sinne von § 1 Abs. 5 BBiG.
Wird Upskilling von der Agentur für Arbeit gefördert?
Es kann über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) gefördert werden, wenn die Weiterbildung mehr als 120 Stunden dauert, über eine kurzfristige Anpassung an den eigenen Arbeitsplatz hinausgeht, Träger und Maßnahme zugelassen sind und der Antrag vor Beginn gestellt wird. In Betrieben unter 50 Beschäftigten sind bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt möglich. Ob gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit.
Zählen Teilzeitkräfte bei der Betriebsgröße mit?
Ja, aber anteilig: bis 10 Wochenstunden mit 0,25, bis 20 Stunden mit 0,5, bis 30 Stunden mit 0,75 (§ 82 Abs. 6 SGB III). Gehört der Betrieb zu einem Unternehmen oder Konzern, zählen dessen Beschäftigte insgesamt. Ein Betrieb mit 56 Köpfen kann so unter der Grenze von 50 Beschäftigten liegen.
Gibt es für ältere Beschäftigte eine höhere Förderung?
In Betrieben mit 50 bis 499 Beschäftigten ja: Hat jemand bei Beginn der Weiterbildung das 45. Lebensjahr vollendet oder ist schwerbehindert, soll die Agentur auf die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers verzichten. Sie kann dann bis zu 100 % der Lehrgangskosten tragen statt bis zu 50 %. Unter 50 Beschäftigten gilt das ohnehin, ab 500 Beschäftigten greift die Regel nicht.
Muss der Betriebsrat beim Upskilling mitreden?
Ja. Bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen bestimmt er mit (§ 98 Abs. 1 BetrVG). Führen geplante Änderungen, etwa durch KI, dazu, dass die Kenntnisse der Beschäftigten nicht mehr reichen, hat er auch bei der Einführung der Bildungsmaßnahmen ein Mitbestimmungsrecht (§ 97 Abs. 2 BetrVG). Eine Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung kann außerdem die QCG-Sätze um fünf Prozentpunkte verbessern.
Müssen Beschäftigte eine vom Arbeitgeber bezahlte Weiterbildung versteuern?
In der Regel nicht: Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers für Maßnahmen nach § 82 und § 82a SGB III oder zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sind nach § 3 Nr. 19 EStG steuerfrei, solange sie keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben. Für den Betrieb sind die Kosten Betriebsausgaben. Die Details klärt euer Steuerbüro.
Euer Upskilling-Programm – gefördert über das Qualifizierungschancengesetz
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Rollen in eurem Betrieb die Vertiefung brauchen und ob dafür unsere KI-Weiterbildung KI-Spezialist im Unternehmen oder KI-Experte im Unternehmen passt, ob und in welcher Höhe eine QCG-Förderung möglich ist und wie der Antrag beim Arbeitgeber-Service läuft. Dabei unterstützen wir euch. Vorab rechnen könnt ihr mit dem QCG-Förderrechner, alle Wege stehen unter Förderung für Unternehmen.
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Hamza Fallacara – Bildungsberater bei Scaly. Er begleitet Arbeitsuchende und Unternehmen durch den kompletten Förderprozess – vom ersten Beratungsgespräch über das Bildungsangebot mit Maßnahmenummer bis zur bewilligten Maßnahme. Einschätzung aus der Beratungspraxis, keine Rechtsberatung. Hamza auf LinkedIn