Nahtlosigkeitsregelung: Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld

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Das Krankengeld endet, gesund bist du nicht – und die Agentur für Arbeit schickt statt Stellenangeboten einen Gesundheitsfragebogen. Das ist der Einstieg in die Nahtlosigkeitsregelung: Nach § 145 SGB III bekommst du Arbeitslosengeld, obwohl du voraussichtlich länger als sechs Monate keine 15 Wochenstunden arbeiten kannst, bis die Rentenversicherung über eine Erwerbsminderung entschieden hat. Es ist normales Arbeitslosengeld, ohne Abzug für die Krankheit und ohne Bewerbungspflicht. Hier steht, was das Gesetz sagt, wie die Agentur laut ihren Weisungen vorgeht, welche Monatsfrist zählt und was nach der Entscheidung der Rentenversicherung passiert.

§ 145 SGB III im Klartext: was im Gesetz steht

Die Vorschrift hat drei Absätze, fast jeder Halbsatz hat Folgen:

Was im Gesetz stehtWas das für dich heißt
„Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch eine Person, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil …“ (Abs. 1)Ersetzt wird nur eine Voraussetzung: dass du mindestens 15 Wochenstunden arbeiten kannst (§ 138 Abs. 5 SGB III). Arbeitslosmeldung und Anwartschaftszeit bleiben Pflicht.
„… wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit … mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht … ausüben kann …“Die Einschränkung dauert voraussichtlich länger als sechs Monate und betrifft jede Arbeit, nicht nur deinen alten Beruf.
„Die Feststellung, ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.“Über eine Erwerbsminderung entscheidet nur die Rentenversicherung, nicht Agentur oder Krankenkasse. Bis dahin zahlt die Agentur.
„… so kann die Meldung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter erfolgen.“Liegst du im Krankenhaus, meldet dich jemand mit Vollmacht arbeitslos.
„… innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.“ (Abs. 2)Gefordert ist ein Reha-Antrag, kein Rentenantrag. Verpasst du die Frist, ruht dein Arbeitslosengeld.
„… steht der Bundesagentur ein Erstattungsanspruch … zu.“ (Abs. 3)Kommt später rückwirkend eine Rente, rechnen die Ämter untereinander ab.

Wie die Agentur das umsetzt, regeln ihre Fachlichen Weisungen zu § 145 (FW), öffentlich auf arbeitsagentur.de. Daraus stammen die Abläufe weiter unten.

Wann die Nahtlosigkeit greift – und wann nicht

Der typische Fall: nach 78 Wochen Krankengeld ausgesteuert, weiter krankgeschrieben, vorher versicherungspflichtig beschäftigt. Die Anwartschaftszeit von zwölf Monaten Versicherungspflicht in 30 Monaten (§§ 142, 143 SGB III) ist dann meist erfüllt, weil Krankengeld-Zeiten mitzählen (§ 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III). Laut Weisung greift die Nahtlosigkeit auch, wenn du 15 bis unter 30 Wochenstunden schaffst, der Arbeitsmarkt für dich aber praktisch verschlossen ist (FW 145.1.3). Nicht erfasst bist du in vier Fällen:

Die Rentenversicherung hat schon entschieden. Hat sie vor der Arbeitslosigkeit eine Erwerbsminderung festgestellt oder einen Rentenantrag mangels Erwerbsminderung abgelehnt, gibt es grundsätzlich keine Nahtlosigkeit. Machst du Verschlechterungen geltend, die erst danach eingetreten sind, lässt die Agentur neu begutachten (FW 145.1.4).

Die Einschränkung hat auch andere Gründe. Willst du etwa wegen der Kinderbetreuung nur zehn Stunden arbeiten, greift § 145 nicht. Die 15-Stunden-Grenze muss allein an der Gesundheit liegen.

Der Ärztliche Dienst sieht höchstens sechs Monate. Dann lehnt die Agentur ab (FW 145.4.2) – für kurze Ausfälle wäre die Krankenkasse zuständig, die nach der Aussteuerung aber nicht mehr zahlt. Das ist die gefährlichste Lücke. Lass dir die Ablehnung schriftlich geben, prüf mit deinem Arzt einen Widerspruch und beantrage, wenn das Geld sonst nicht reicht, Bürgergeld (seit Juli 2026: Grundsicherungsgeld).

Du kannst 15 Stunden und mehr – nur nicht mehr im alten Beruf. Dann bekommst du normales Arbeitslosengeld mit eingeschränktem Leistungsbild, die Agentur vermittelt in passende Tätigkeiten. Besteht dein Arbeitsverhältnis noch, sollst du klären, ob dein Arbeitgeber einen leidensgerechten Arbeitsplatz hat (FW 145.4.2).

Dazu zwei verbreitete Irrtümer: Kündigen musst du nicht. Dein Vertrag darf weiterlaufen, die Arbeitslosmeldung genügt, damit du leistungsrechtlich als beschäftigungslos giltst (FW 138.1.1). Bewerben musst du dich nicht. Eigenbemühungen sind im Nahtlosigkeitsfall nicht erforderlich (FW 138.1.2). Bereit sein musst du nur für das, was dein verbliebenes Leistungsvermögen hergibt.

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Das Verfahren: vom Fragebogen bis zum Bescheid

Die Schritte stehen in den Weisungen. Wer sie kennt, weiß, wann er nachhaken darf.

  1. Arbeitslos melden, Arbeitslosengeld beantragen Online oder persönlich, bis zu drei Monate im Voraus (§ 141 SGB III), und offen sagen, dass du weiter krankgeschrieben bist. Den Zeitplan rund um das Ende des Krankengelds zeigt der Guide Krankengeld ausgesteuert.
  2. Das Unterlagen-Paket zurückschicken Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtentbindungen für deine Ärzte, ein Informationsschreiben zu § 145 zum Unterschreiben und ein Umschlag. Der verschlossene Umschlag geht direkt an den Ärztlichen Dienst, nicht an die Sachbearbeitung.
  3. Der Ärztliche Dienst prüft Oft nach Aktenlage mit Befunden deiner Ärzte, ohne Schweigepflichtentbindung per Untersuchung. Die Vorgabe für Fälle aus dem Krankengeld: eine Stellungnahme innerhalb von drei Wochen (FW 145.4.1). In unserer Beratungspraxis dauert es oft länger.
  4. Die Entscheidung – notfalls vorläufig Entschieden wird nach dem Gutachten. Fehlt es nach vier Wochen, soll die Agentur vorläufig bewilligen (FW 145.4.1). Auf deinen Antrag muss sie das sogar, wenn die Prüfung länger dauert, dein Anspruch wahrscheinlich besteht und du die Verzögerung nicht zu vertreten hast (§ 328 Abs. 1 SGB III).
  5. Die Aufforderung zum Reha-Antrag Sie kommt, sobald ein Nahtlosigkeitsfall vorliegt. Dazu der nächste Abschnitt.

„Mein Krankengeld ist ausgelaufen, über meinen Antrag auf Arbeitslosengeld ist seit mehr als vier Wochen nicht entschieden. Ich beantrage eine vorläufige Entscheidung nach § 328 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB III.“

Der Satz fürs eServices-Postfach oder das Telefonat. Ehrlich dazu: Geht die Prüfung negativ aus, kann vorläufig Gezahltes zurückgefordert werden – laut Weisung kann die Agentur aus Billigkeitsgründen darauf verzichten.

Die Monatsfrist: Reha-Antrag oder Ruhen

Liegt ein Nahtlosigkeitsfall vor, fordert die Agentur dich auf, binnen eines Monats Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen (§ 145 Abs. 2 SGB III), ein Kurzantrag liegt bei. Hast du schon einen Reha- oder Rentenantrag gestellt, entfällt die Aufforderung – sag der Agentur Bescheid.

Die Frist läuft ab Zugang. Kommt das Schreiben am Montag, 9. November, an, endet sie am Mittwoch, 9. Dezember. Notier das Eingangsdatum und warte nicht bis zum letzten Tag.

Am einfachsten: Kurzantrag ausfüllen und an die Agentur zurückschicken, sie leitet ihn mit deinen ärztlichen Unterlagen an die Rentenversicherung weiter (FW 145.2.1). Beantragst du direkt bei der Rentenversicherung, schick der Agentur vor Fristende einen Nachweis – sonst stellt sie die Zahlung ab dem Folgetag ein.

Rechtzeitig gestellt, gilt der Antrag als am Tag deines Antrags auf Arbeitslosengeld gestellt (§ 145 Abs. 2 Satz 2). Zu spät gestellt, ruht das Arbeitslosengeld vom Tag nach Fristende bis zum nachgeholten Reha- oder Rentenantrag, ohne Nachzahlung. Dasselbe gilt, wenn du später Begutachtungstermine der Rentenversicherung platzen lässt oder Unterlagen nicht schickst (Satz 4 und 5).

Die häufige Sorge dahinter: Der Reha-Antrag ist kein Rentenantrag, kann aber als solcher gelten, wenn die Rentenversicherung eine Erwerbsminderung feststellt und Reha keinen Erfolg verspricht (§ 116 Abs. 2 SGB VI). Den Zeitpunkt kannst du dann nicht selbst bestimmen (FW 145.3). Warum das meist weniger bedrohlich ist, als es klingt, steht unter „Die wollen mich in die EM-Rente schieben“.

Gut zu wissen: zwei Fristen, zwei Absender

Auch die Krankenkasse kann dich schon während des Krankengelds zum Reha-Antrag auffordern (§ 51 SGB V), mit zehn Wochen Frist, ab 1. Januar 2027 nur noch vier. Verpasst du sie, entfällt das Krankengeld bis zum Antrag. Die Monatsfrist der Agentur ist eine eigene Frist. Hast du auf Aufforderung der Kasse schon beantragt, gib das bei der Agentur an – ein zweiter Antrag ist dann nicht nötig.

Höhe und Dauer: normales Arbeitslosengeld, ohne Abschlag

Höhe: 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent (§ 149 SGB III), meist berechnet aus deinem Gehalt vor der Erkrankung. Wann die Agentur nach langer Krankheit stattdessen fiktiv nach Qualifikation rechnet, steht im Guide Arbeitslosengeld 1.

Kein Abzug für die Krankheit. Wer dauerhaft weniger Stunden kann als früher, bekommt sonst weniger: Das Bemessungsentgelt sinkt im Verhältnis der Stunden, von 40 auf 30 Wochenstunden also auf drei Viertel (§ 151 Abs. 5 SGB III). Solange Arbeitslosengeld nach § 145 läuft, bleibt die Einschränkung ausdrücklich unberücksichtigt. Die Kürzung kann erst greifen, wenn du nach der Entscheidung der Rentenversicherung weiter Arbeitslosengeld beziehst.

Trotzdem weniger als Krankengeld. Das Krankengeld bringt meist rund 79 Prozent deines früheren Nettos (Rechenweg unter Krankengeld-Höhe), das Arbeitslosengeld grob 60 oder 67 Prozent eines pauschalierten Nettos.

Dauer: deine normale Anspruchsdauer nach § 147 SGB III, je nach Versicherungszeit der letzten fünf Jahre und Alter sechs bis 24 Monate – unter 50 mit mindestens 24 Monaten Versicherungspflicht zwölf Monate. Krankengeld-Monate zählen mit. Alle Stufen stehen unter Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

Verlängert wird nichts. Jeder Tag Arbeitslosengeld verbraucht einen Tag Anspruch (§ 148 SGB III), während einer Reha mit Übergangsgeld ruht er (§ 156 SGB III). Hat die Rentenversicherung bei Anspruchsende noch nicht entschieden, endet das Geld trotzdem. Reicht dein Einkommen dann nicht, beantrage rechtzeitig Grundsicherungsgeld.

Die Rentenversicherung hat entschieden: fünf mögliche Ausgänge

Die Rentenversicherung prüft, wie viele Stunden täglich du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten kannst (§ 43 SGB VI). Danach richtet sich dein Arbeitslosengeld:

ErgebnisArbeitslosengeldWas du tust
Volle Erwerbsminderung: unter 3 Stunden täglichEndet für die Zukunft. Für die Monate mit rückwirkender Rente rechnen die Ämter ab (§ 145 Abs. 3).Rentenbescheid prüfen. Eine befristete Rente schließt ohne Lücke an (§ 101 Abs. 1a SGB VI).
Volle Erwerbsminderung, weil der Teilzeit-Arbeitsmarkt verschlossen ist: 3 bis unter 6 StundenLäuft bis zur ersten laufenden Rentenzahlung, dann ruht es (FW 145.1.5).Ab der Entscheidung gelten die normalen Regeln, die Bemessung kann auf 30 Wochenstunden sinken.
Teilweise Erwerbsminderung: 3 bis unter 6 Stunden, Teilzeit möglichWeiter möglich, aber nicht mehr über die Nahtlosigkeit: Du musst für Teilzeit verfügbar sein.Ausrechnen lassen, wie sich das Arbeitslosengeld auf die Teilrente auswirkt (FW 151.5).
Keine Erwerbsminderung: 6 Stunden und mehrDie Nahtlosigkeit endet. Weiter gibt es Geld nur bei Verfügbarkeit für mindestens 15 Wochenstunden.Bescheid prüfen, Widerspruch binnen eines Monats (§ 84 SGG) – oder den Neustart planen.
Reha oder Teilhabe am Arbeitsleben bewilligtIn der Regel Übergangsgeld der Rentenversicherung. Das Arbeitslosengeld ruht, der Rest bleibt meist erhalten.Maßnahme antreten, mehr unter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Musst du Arbeitslosengeld zurückzahlen, wenn die Rente rückwirkend kommt? In der Regel nicht. Die Agentur holt sich ihr Geld aus der Rentennachzahlung, höchstens in Höhe der Rente; war die Rente höher, bekommst du den Rest. Nur wenn die Rentenversicherung schon an dich gezahlt hat, erstattest du das Arbeitslosengeld insoweit selbst (§ 145 Abs. 3 Satz 2).

Wenn es wieder geht: der Weg zurück in Arbeit

„Reha vor Rente“ heißt auch: Kannst du in einer anderen Tätigkeit wieder sechs Stunden und mehr arbeiten, beginnt hier oft der berufliche Neustart. Ob und wann das realistisch ist, entscheiden deine Ärzte und du. Drei Wege:

Über die Rentenversicherung: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, etwa eine Umschulung über die Rentenversicherung. Zuständig ist sie bei 15 Jahren Versicherungszeit, wenn sonst eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen wäre oder direkt nach ihrer medizinischen Reha (§ 11 SGB VI).

Über die Agentur für Arbeit: eine Weiterbildung mit Bildungsgutschein. Das Arbeitslosengeld läuft weiter, zwei Kurstage verbrauchen nur einen Tag Anspruch (Weiterbildung während ALG 1).

Zurück zum alten Arbeitgeber, Schritt für Schritt: Besteht das Arbeitsverhältnis noch, kann eine stufenweise Wiedereingliederung passen (Hamburger Modell). Sie beendet deine Beschäftigungslosigkeit laut Weisung nicht (FW 138.1.1) – stimm sie trotzdem vorher mit der Agentur ab.

Vier Fehler, die Geld oder Monate kosten

1. Sich gesundschreiben lassen, um Geld zu bekommen. Unnötig – genau diese Voraussetzung ersetzt § 145. Wer sich für 15 Wochenstunden einsatzfähig erklärt, gilt als verfügbar (FW 145.4): Bewerbungen, Vermittlungsvorschläge, Sperrzeit-Risiko. Wirst du danach wieder krankgeschrieben, greift die Sechs-Wochen-Grenze des § 146 SGB III, und Krankengeld wegen derselben Krankheit gibt es in der laufenden Dreijahresfrist nicht noch einmal (§ 48 SGB V).

2. Den Fragebogen liegen lassen. Ohne Unterlagen kein Gutachten, ohne Gutachten keine endgültige Entscheidung. Schick alles zügig zurück und nenn alle behandelnden Ärzte.

3. Frist oder Nachweis verpassen. Die Tage bis zum nachgeholten Reha-Antrag sind verloren.

4. Vorschnell kündigen. Für das Arbeitslosengeld ist es nicht nötig. Kündigst du selbst, prüft die Agentur eine Sperrzeit; gibst du die Arbeit auf ärztlichen Rat auf, liegt laut Weisung ein wichtiger Grund vor (FW 159.7.1). Lass dir den Rat bescheinigen und dich vorher arbeitsrechtlich beraten.

Wichtig: ehrlich bleiben

Gib im Gesundheitsfragebogen an, was ist – nicht besser, nicht schlechter. Falsche Angaben können Rückforderungen auslösen. Dieser Artikel ist eine Einschätzung aus der Beratungspraxis, keine Rechtsberatung. Bei Ablehnungen und Streit um Gutachten helfen Sozialverbände wie VdK und SoVD ihren Mitgliedern oder ein Fachanwalt für Sozialrecht; zum Reha- und Rentenantrag berät die Deutsche Rentenversicherung kostenlos.

Häufige Fragen

Was ist die Nahtlosigkeitsregelung?

Die Regelung in § 145 SGB III: Du bekommst Arbeitslosengeld, obwohl du gesundheitlich voraussichtlich länger als sechs Monate keine 15 Wochenstunden arbeiten kannst – bis die Rentenversicherung über eine Erwerbsminderung entschieden hat. Anwartschaftszeit und Arbeitslosmeldung müssen stimmen.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld?

60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent, meist auf Basis deines Gehalts vor der Erkrankung. Dass du gesundheitlich weniger Stunden schaffst, mindert den Betrag während der Nahtlosigkeit nicht.

Wie lange gilt die Nahtlosigkeitsregelung?

Bis die Rentenversicherung entschieden hat, längstens bis zum Ende deiner normalen Anspruchsdauer: je nach Versicherungszeit und Alter sechs bis 24 Monate. Verlängert wird nichts.

Muss ich mich während der Nahtlosigkeitsregelung bewerben?

Nein, Eigenbemühungen verlangt die Agentur laut ihren Weisungen dann nicht. Termine wahrnehmen, Unterlagen schicken und den Reha-Antrag stellen musst du aber.

Muss ich für die Nahtlosigkeitsregelung kündigen?

Nein. Dein Arbeitsverhältnis kann weiterbestehen, die Arbeitslosmeldung reicht. Ob eine Beendigung trotzdem sinnvoll ist, klärst du besser arbeitsrechtlich.

Was passiert, wenn ich den Reha-Antrag zu spät stelle?

Dann ruht dein Arbeitslosengeld vom Tag nach Ablauf der Monatsfrist bis zu dem Tag, an dem du den Reha- oder einen Rentenantrag stellst. Für diese Tage wird nichts nachgezahlt.

Wenn es gesundheitlich wieder geht: den Neustart vorbereiten

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Hamza Fallacara, Bildungsberater bei Scaly

Hamza Fallacara – Bildungsberater bei Scaly. Er begleitet Arbeitsuchende und Unternehmen durch den kompletten Förderprozess – vom ersten Beratungsgespräch über das Bildungsangebot mit Maßnahmenummer bis zur bewilligten Maßnahme. Einschätzung aus der Beratungspraxis, keine Rechtsberatung. Hamza auf LinkedIn

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Hamza Fallacara

Hamza Fallacara ist Bildungsberater bei Scaly und begleitet Arbeitsuchende, Selbstständige und Unternehmen durch den kompletten Förderprozess — vom ersten Beratungsgespräch über das Bildungsangebot mit Maßnahmenummer bis zur eingereichten Antragsmappe. Seine Einschätzungen stammen aus mehreren hundert Beratungsgesprächen zur geförderten KI-Weiterbildung.

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