Sechs Wochen zahlt dein Arbeitgeber weiter, dann übernimmt die Krankenkasse – und die erste Überweisung ist kleiner als gedacht. Die kurze Antwort: Krankengeld beträgt 70 Prozent deines Bruttos, höchstens aber 90 Prozent deines Nettos, 2026 maximal 135,63 Euro pro Kalendertag. Davon gehen noch rund 12 bis 13 Prozent für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Unterm Strich landen bei den meisten Angestellten knapp 79 Prozent des bisherigen Nettos auf dem Konto. Hier stehen der Rechenweg in vier Schritten, drei durchgerechnete Beispiele und die Fallen, die bares Geld kosten.
Wie hoch ist das Krankengeld? Die Regel und ihr Haken
Die Höhe steht in § 47 SGB V: 70 Prozent des Regelentgelts, also deines beitragspflichtigen Bruttos, aber höchstens 90 Prozent deines Nettoarbeitsentgelts. Die Kasse rechnet beide Werte aus und zahlt den kleineren.
Der Haken, den kaum ein Ratgeber ausspricht: Für fast alle, die Lohnsteuer zahlen, ist die Netto-Grenze die kleinere. Gleichauf liegen beide Grenzen, wenn dein Netto 77,8 Prozent deines Bruttos beträgt (70 geteilt durch 90). Allein die Sozialabgaben auf dein Gehalt machen 2026 gut 21 Prozent aus – Krankenversicherung mit halbem durchschnittlichem Zusatzbeitrag 8,75, Rente 9,3, Arbeitslosenversicherung 1,3, Pflege 1,8 Prozent. Ohne Lohnsteuer blieben also rund 79 Prozent, knapp über der Schwelle. Sobald Lohnsteuer dazukommt, rutschst du unter die Schwelle – dann entscheidet dein Netto über dein Krankengeld, nicht dein Brutto.
Was als Brutto zählt. Beim Monatsgehalt der letzte abgerechnete Monat vor der Krankschreibung, geteilt durch 30. Beim Stundenlohn das Entgelt der letzten abgerechneten mindestens vier Wochen, geteilt durch die bezahlten Stunden, mal regelmäßige Wochenstunden, geteilt durch sieben. Weihnachts- und Urlaubsgeld der letzten zwölf Monate kommen anteilig dazu (Beispiel B unten).
Der Deckel. Dein Brutto zählt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung: 2026 sind das 69.750 Euro im Jahr, 5.812,50 Euro im Monat oder 193,75 Euro pro Kalendertag. 70 Prozent davon ergeben den Höchstbetrag von 135,63 Euro brutto pro Tag, 4.068,90 Euro im vollen Monat.
Kalendertage. Krankengeld gibt es für jeden Kalendertag, auch für Wochenenden und Feiertage. Ein voller Monat zählt immer 30 Tage, egal ob Februar oder Juli.
Ab wann gibt es Krankengeld? Der Ablauf am Kalender
Der Anspruch entsteht an dem Tag, an dem dein Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt (§ 46 SGB V). Als Arbeitnehmer siehst du davon aber erst ab dem 43. Tag Geld: Sechs Wochen lang zahlt dein Arbeitgeber das Gehalt weiter (§ 3 EFZG), so lange ruht das Krankengeld (§ 49 SGB V).
- 2. November 2026 Ärztliche Feststellung Du bist krankgeschrieben und gehst an diesem Tag nicht zur Arbeit. Der Anspruch auf Krankengeld entsteht.
- 2. November bis 13. Dezember Entgeltfortzahlung 42 Kalendertage zahlt der Arbeitgeber dein volles Gehalt weiter.
- ab 14. Dezember 2026 Krankengeld der Kasse Gezahlt wird für jeden bescheinigten Kalendertag, in der Praxis meist abschnittsweise im Nachhinein.
- spätestens 30. April 2028 Höchstdauer erreicht 78 Wochen wegen derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren, die sechs Wochen Lohnfortzahlung eingerechnet (§ 48 SGB V).
Die Kasse zahlt also höchstens 72 Wochen selbst. Was danach kommt und wie du ohne Lücke ins Arbeitslosengeld wechselst, steht im Guide Krankengeld ausgesteuert.
Früher zahlt die Kasse in zwei Fällen: Bestand dein Arbeitsverhältnis noch keine vier Wochen, gibt es keine Lohnfortzahlung (§ 3 Abs. 3 EFZG). Und wirst du wegen derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, sind die sechs Wochen oft schon ganz oder teilweise verbraucht – neu entstehen sie erst nach sechs Monaten ohne Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit oder zwölf Monate nach dem ersten Ausfall.
Wer so lange ausfällt, dass die Kasse übernimmt, fragt sich oft: Geht der alte Job überhaupt wieder? In unseren Beratungsgesprächen sind das häufig Menschen aus körperlich fordernden Berufen, die eine Tätigkeit suchen, die gesundheitlich trägt. Die Weichen kannst du schon während des Krankengelds stellen: über die Rentenversicherung mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, etwa einer Umschulung über die Rentenversicherung oder im Berufsförderungswerk – oder über die Agentur für Arbeit, von der Umschulung über die Arbeitsagentur bis zur kürzeren Weiterbildung mit Bildungsgutschein.
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Kostenloses Erstgespräch buchenKrankengeld berechnen: der Rechenweg in vier Schritten
Du brauchst deine letzte Gehaltsabrechnung vor der Krankschreibung und die Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate.
- Tagesbrutto ermitteln, 70 Prozent nehmen Monatsbrutto geteilt durch 30, plus Einmalzahlungen geteilt durch 360, höchstens 193,75 Euro. Davon 70 Prozent.
- Tagesnetto ermitteln, 90 Prozent nehmen Netto laut Gehaltsabrechnung geteilt durch 30. Einmalzahlungen kommen im gleichen Netto-Verhältnis wie dein Gehalt dazu. Davon 90 Prozent.
- Den kleineren Wert nehmen Das ist dein Brutto-Krankengeld pro Kalendertag: höchstens 135,63 Euro und nie mehr als dein normales Tagesnetto ohne Einmalzahlungen.
- Beiträge abziehen, mal 30 rechnen 9,3 Prozent Rente, 1,3 Prozent Arbeitslosen- und 1,8 Prozent Pflegeversicherung, zusammen 12,4 Prozent. Kinderlose ab 23 tragen den Pflege-Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten allein, dann sind es rund 13 Prozent; ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Pflegeanteil je Kind um 0,25 Punkte. Das Ergebnis mal 30 ist deine Auszahlung im vollen Monat.
Drei Beispiele: so viel Krankengeld kommt an
Die drei Fälle sind Rechenbeispiele mit typischen Gehältern und den Werten 2026. Das Netto ist als gegebene Größe aus der Gehaltsabrechnung angenommen – die Lohnsteuer hängt an Steuerklasse und Freibeträgen. Setz für deine Rechnung einfach deine Zahlen ein.
| Rechenschritt | A: Sachbearbeiterin, 1 Kind | B: Lagerfachkraft, Weihnachtsgeld, 2 Kinder unter 25 | C: Vertriebsleiter, über der Grenze, Kinder über 25 |
|---|---|---|---|
| Brutto / Netto im Monat | 3.300 € / 2.200 € | 3.000 € / 2.280 € | 8.500 € / 4.950 € |
| Einmalzahlungen (12 Monate) | keine | 3.000 € | keine |
| Tagesbrutto | 110,00 € | 100,00 € + 8,33 € = 108,33 € | 283,33 €, gedeckelt auf 193,75 € |
| 70 Prozent davon | 77,00 € | 75,83 € | 135,63 € |
| Tagesnetto | 73,33 € | 76,00 € + 6,33 € = 82,33 € | 165,00 € |
| 90 Prozent davon | 66,00 € | 74,10 € | 148,50 € |
| Brutto-Krankengeld pro Tag | 66,00 € (Netto-Grenze) | 74,10 € (Netto-Grenze) | 135,63 € (Höchstbetrag) |
| Abzüge | 12,4 % = 8,18 € | 12,15 % = 9,00 € | 12,4 % = 16,82 € |
| Auszahlung pro Tag | 57,82 € | 65,10 € | 118,81 € |
| Auszahlung im vollen Monat | 1.734,60 € | 1.953,00 € | 3.564,30 € |
| Anteil am bisherigen Netto | 79 % | 86 % | 72 % |
A ist der Normalfall. Ihr Netto liegt bei 67 Prozent des Bruttos, klar unter der Schwelle von 77,8 Prozent. Die Netto-Grenze greift, aus 77 werden 66 Euro. Im Monat fehlen gut 465 Euro.
B zeigt, warum Weihnachtsgeld zählt. 3.000 Euro geteilt durch 360 ergeben 8,33 Euro mehr Tagesbrutto. Netto zählen sie im selben Verhältnis wie sein Gehalt (76 Prozent), also 6,33 Euro. Ohne Weihnachtsgeld läge sein Krankengeld bei 68,40 Euro – so sind es 171 Euro brutto mehr im Monat. Mit zwei Kindern unter 25 zahlt er 1,55 statt 1,8 Prozent Pflege.
C stößt an die Beitragsbemessungsgrenze. Alles über 5.812,50 Euro im Monat bleibt außen vor, deshalb kommen nur 72 Prozent seines Nettos an – rund 1.386 Euro weniger. Manche Tarifverträge sehen einen Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers vor; ein Blick in Arbeits- oder Tarifvertrag lohnt sich.
Unter der Beitragsbemessungsgrenze und mit greifender Netto-Grenze gilt: 90 Prozent deines Nettos minus 12,4 Prozent Beiträge ergibt 78,8 Prozent deines bisherigen Nettos, kinderlos rund 78 Prozent. Mit Weihnachts- oder Urlaubsgeld wird es etwas mehr, oberhalb der Grenze deutlich weniger.
Was vom Krankengeld abgezogen wird – und was nicht
Keine Krankenversicherung. Solange du Krankengeld bekommst, bist du in der Krankenversicherung beitragsfrei (§ 224 SGB V).
Rente, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung: halbe-halbe. Die Beiträge werden aus 80 Prozent deines früheren Bruttos berechnet. Du trägst den halben Beitragssatz, gerechnet auf dein Brutto-Krankengeld, den Rest zahlt die Kasse. Dafür sammelst du weiter Rentenansprüche, und Zeiten mit Krankengeld zählen in der Regel als Versicherungszeit für ein späteres Arbeitslosengeld (§ 26 SGB III).
Steuern: erst keine, später vielleicht doch. Krankengeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG), erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (§ 32b EStG). Liegen Krankengeld und andere Lohnersatzleistungen zusammen über 410 Euro im Jahr, musst du eine Steuererklärung abgeben (§ 46 EStG). Weil keine Lohnsteuer einbehalten wird, ist eine Nachzahlung möglich – wer kann, legt etwas zur Seite.
Drei Fallen, die bares Geld kosten
1. Eine Lücke in der Krankschreibung. Die teuerste. Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende ausgestellt sein, Samstage zählen nicht als Werktag (§ 46 Satz 2 SGB V). Bist du bis Freitag krankgeschrieben, musst du spätestens am Montag beim Arzt sein. Sonst gibt es für die Tage dazwischen kein Krankengeld. Hängt deine Mitgliedschaft am Krankengeld – bei Pflichtversicherten im Krankengeldbezug der Regelfall -, bleibt der Anspruch zwar bestehen, wenn die Lücke innerhalb eines Monats geschlossen wird (§ 46 Satz 3 SGB V). Bis zur neuen Feststellung ruht das Geld aber (§ 49 Abs. 1 Nr. 8 SGB V), und diese Tage holst du nicht zurück.
„Ich beziehe Krankengeld. Bitte stellen Sie die Folgebescheinigung so aus, dass sie lückenlos an die bisherige anschließt.“
Der Satz für die Arztpraxis. Den Termin spätestens auf den letzten bescheinigten Tag legen – dann bleibt Puffer.2. Die fehlende Entgeltbescheinigung. Die Kasse rechnet nicht mit deiner Gehaltsabrechnung, sondern mit den Angaben, die dein Arbeitgeber ihr elektronisch übermittelt (§ 107 SGB IV). Bleibt die erste Zahlung aus, frag in der Personalabteilung nach, ob die Bescheinigung raus ist.
3. Den Bescheid nicht prüfen. Im Bescheid stehen Regelentgelt, Nettoarbeitsentgelt und Tagessatz. Leg deine Gehaltsabrechnung daneben und rechne mit den vier Schritten nach, vor allem, ob Einmalzahlungen berücksichtigt sind. Fehlen Zahlen, bitte die Kasse um die vollständige Berechnung. Ist etwas falsch, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Einschätzung aus der Beratungspraxis, keine Rechtsberatung. Verbindlich rechnet nur deine Krankenkasse. Bei Streit um Höhe oder Dauer helfen Sozialverbände wie VdK und SoVD oder ein Fachanwalt für Sozialrecht.
Sonderfälle: Minijob, Arbeitslosengeld, Selbstständige, Jobende
Minijob. Bis 603 Euro im Monat bekommst du sechs Wochen Lohnfortzahlung, aber kein Krankengeld – über den Minijob bist du nicht krankenversichert, und Familienversicherte haben keinen Anspruch (§ 44 Abs. 2 SGB V). Im Midijob bis 2.000 Euro gilt der volle Anspruch, gerechnet mit deinem tatsächlichen Brutto.
Arbeitslosengeld. Wirst du krank, zahlt die Agentur sechs Wochen weiter (§ 146 SGB III), danach gibt es Krankengeld in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds (§ 47b SGB V). Die Beiträge trägt dann die Kasse, nur Kinderlose zahlen den Pflege-Zuschlag selbst. Wie das Arbeitslosengeld berechnet wird, steht im Guide Arbeitslosengeld 1; was bei Krankheit in einer geförderten Weiterbildung gilt, unter Urlaub und Krankheit während der Weiterbildung.
Grundsicherung. Wer Bürgergeld (seit Juli 2026: Grundsicherungsgeld) bezieht, hat keinen Anspruch auf Krankengeld (§ 44 Abs. 2 SGB V); die Leistung kommt bei Krankheit weiter vom Jobcenter.
Selbstständige. Krankengeld gibt es nur mit Wahlerklärung gegenüber der Kasse, und dann ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 SGB V): 70 Prozent des Arbeitseinkommens, nach dem deine Beiträge bemessen werden. Dafür gilt der allgemeine statt des ermäßigten Beitragssatzes (14,6 statt 14,0 Prozent), und die Erklärung bindet drei Jahre. Wer früher abgesichert sein will, braucht einen Wahltarif der Kasse.
Jobende während der Krankheit. Endet dein Arbeitsverhältnis, während du Krankengeld bekommst, läuft es 2026 in gleicher Höhe weiter. Ab 2027 ändert sich das (siehe unten). Wer gerade über Kündigung oder Aufhebungsvertrag nachdenkt, findet die nächsten Schritte im Guide Gekündigt – was nun?
Was sich 2027 und 2028 beim Krankengeld ändert
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026 lässt die 70/90-Regel unangetastet, ändert aber einiges drumherum:
Ab 1. Januar 2027: weniger Krankengeld nach Jobende. Endet das Beschäftigungsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit, gibt es ab dem Folgetag nur noch 60 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, mit Kind 67 Prozent (neuer § 47 Abs. 2a SGB V). Die Beiträge trägt dann die Kasse, Kinderlose zahlen nur den Pflege-Zuschlag. Für Fall A hieße das: 73,33 Euro mal 67 Prozent ergibt 49,13 Euro pro Tag, 1.473,90 Euro im Monat statt 1.734,60 Euro. Ob das auch gilt, wenn das Arbeitsverhältnis schon 2026 geendet hat, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich – lass dir die Berechnung schriftlich geben.
Ab 1. Januar 2027: kürzere Reha-Frist. Fordert dich die Kasse auf, Reha und Teilhabe zu beantragen, hast du dafür vier statt zehn Wochen (§ 51 SGB V). Verpasst du die Frist, entfällt das Krankengeld und lebt erst mit dem späteren Antrag wieder auf.
Ab 1. Januar 2027: Wartezeit für Selbstständige. Die Wahlerklärung gilt nur noch sofort, wenn sie innerhalb von 14 Tagen eingeht, nachdem du erstmals freiwillig Mitglied wirst oder etwa aus der Anstellung in die Selbstständigkeit wechselst. Sonst gilt eine Wartezeit von drei Monaten, Ausnahme Unfall.
Ab 1. Januar 2028: Teilkrankengeld. Ist absehbar, dass du länger als vier Wochen ausfällst, kann der Arzt eine Teilarbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent feststellen. Stimmt der Arbeitgeber zu, arbeitest du entsprechend weniger, bekommst anteilig Gehalt und dazu teilweises Krankengeld (neuer § 44c SGB V).
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Krankengeld 2026?
70 Prozent deines Bruttos, höchstens 90 Prozent deines Nettos – die Kasse zahlt den kleineren Wert. 2026 liegt der Höchstbetrag bei 135,63 Euro brutto pro Kalendertag, 4.068,90 Euro im vollen Monat. Davon gehen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
Wie viel Krankengeld bekommt man netto?
Als Faustregel rund 79 Prozent deines bisherigen Nettos, wenn du unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienst: 90 Prozent vom Netto, minus 12,4 Prozent Beiträge. Kinderlose ab 23 bekommen etwas weniger, mit Weihnachts- oder Urlaubsgeld wird es etwas mehr.
Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Als Arbeitnehmer ab dem 43. Tag der Krankschreibung. Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter, so lange ruht das Krankengeld. Früher zahlt die Kasse, wenn das Arbeitsverhältnis noch keine vier Wochen bestand oder die sechs Wochen wegen derselben Krankheit schon verbraucht sind.
Zählen Weihnachts- und Urlaubsgeld beim Krankengeld mit?
Ja. Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate werden zu einem 360stel auf dein Tagesbrutto aufgeschlagen und auch auf der Netto-Seite anteilig berücksichtigt. Mehr als dein normales Tagesnetto darf das Krankengeld aber nicht betragen.
Muss man Krankengeld versteuern?
Nein, Krankengeld ist steuerfrei. Es erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Liegen Krankengeld und andere Lohnersatzleistungen zusammen über 410 Euro im Jahr, ist eine Steuererklärung Pflicht; eine Nachzahlung ist möglich.
Wie hoch ist das Krankengeld, wenn man arbeitslos ist?
So hoch wie das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld. Die ersten sechs Wochen zahlt die Agentur weiter, danach die Krankenkasse. Die Beiträge trägt die Kasse, nur Kinderlose zahlen den Pflege-Zuschlag selbst. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, bekommt kein Krankengeld.
Den Neustart vorbereiten, während das Krankengeld läuft
Wenn dein alter Beruf gesundheitlich nicht mehr passt, sprechen wir mit dir durch, ob eine geförderte KI-Weiterbildung dein Weg zurück sein kann. Wir erstellen dir ein Bildungsangebot mit Maßnahmenummer und unterstützen dich bei der Vorbereitung auf das Gespräch mit Agentur oder Rentenversicherung – kostenlos und unverbindlich. Inhalte und Ablauf findest du auf der Seite zur KI-Spezialist-Weiterbildung.
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Hamza Fallacara – Bildungsberater bei Scaly. Er begleitet Arbeitsuchende und Unternehmen durch den kompletten Förderprozess – vom ersten Beratungsgespräch über das Bildungsangebot mit Maßnahmenummer bis zur bewilligten Maßnahme. Einschätzung aus der Beratungspraxis, keine Rechtsberatung. Hamza auf LinkedIn