Eine Abfindung steht dir nach einer Kündigung in den meisten Fällen nicht zu, sie wird verhandelt. Berechnen lässt sie sich trotzdem: Die Faustformel lautet ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Sozialabgaben fallen auf eine echte Abfindung nicht an, Steuern schon, und die Fünftelregelung gibt es seit 2025 nur noch über die Steuererklärung. Aufs Arbeitslosengeld wird die Abfindung nicht angerechnet, sie kann den Start aber um Wochen verschieben. Hier steht alles mit nachrechenbaren Beispielen für 2026 – und wie du die Zeit danach für deinen nächsten Schritt nutzt.
Anspruch auf Abfindung: meistens nein, aber es gibt fünf Wege
Ein allgemeines Recht auf Abfindung gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. Sie entsteht aus Gesetz, Sozialplan, Tarif- oder Arbeitsvertrag oder aus einer Verhandlung, und zwar auf diesen Wegen:
| Weg | Grundlage | Höhe | Der Haken |
|---|---|---|---|
| Kündigung mit Abfindungsangebot | § 1a KSchG | 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr | Nur bei betriebsbedingter Kündigung mit ausdrücklichem Hinweis im Schreiben und nur, wenn du nicht klagst. |
| Sozialplan | § 112 BetrVG | was Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbaren | Setzt Betriebsrat und Betriebsänderung voraus, in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Beschäftigten (§ 111 BetrVG). Gilt dann unmittelbar. |
| Vergleich nach Kündigungsschutzklage | § 4 KSchG, Güteverhandlung nach § 54 ArbGG | Verhandlungssache | Nur mit fristgerechter Klage, also innerhalb von drei Wochen. |
| Auflösung durch das Arbeitsgericht | §§ 9, 10 KSchG | bis 12 Monatsverdienste; ab 50 Jahren und 15 Jahren im Betrieb bis 15, ab 55 Jahren und 20 Jahren bis 18 | Setzt voraus, dass die Kündigung unwirksam ist und eine Seite die Auflösung begründet beantragt, etwa weil dir die Fortsetzung nicht zuzumuten ist. |
| Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag | Vereinbarung | Verhandlungssache | Sperrzeit-Risiko beim Arbeitslosengeld, dazu mehr unten. |
Abfindung berechnen: die Faustformel mit Rechenweg
Eine verbindliche Formel für Verhandlungen gibt es nicht. Die einzige Zahl im Gesetz steht in § 1a KSchG, und auch die Arbeitsagentur orientiert sich in ihren Sperrzeit-Weisungen „in Anlehnung an § 1a KSchG“ an 0,5 Monatsgehältern pro Jahr. Daraus ergibt sich die Faustformel:
Abfindung = 0,5 × Bruttomonatsverdienst × Beschäftigungsjahre
Zum Monatsverdienst zählt alles, was dir im letzten Monat „an Geld und Sachbezügen zusteht“ (§ 10 Abs. 3 KSchG), also auch der Wert eines privat genutzten Dienstwagens. Ein angefangenes Jahr zählt voll, wenn es mehr als sechs Monate umfasst (§ 1a Abs. 2 KSchG). Genau sechs Monate reichen nicht, auch wenn manche Online-Rechner schon dann aufrunden.
50 Jahre alt, 4.000 € brutto im Monat, seit 8 Jahren und 7 Monaten im Betrieb. Die 7 Monate werden zu einem vollen Jahr: 0,5 × 4.000 € × 9 = 18.000 € brutto. Bei 8 Jahren und 6 Monaten wären es 16.000 €. Mit diesem Fall rechnen wir unten bei Steuer und Arbeitslosengeld weiter.
Die Faustformel ist ein Ausgangspunkt. Wohin eine Verhandlung kippt, entscheidet vor allem das Risiko deines Arbeitgebers: Wie angreifbar ist die Kündigung, etwa wegen fehlender Anhörung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG) oder Sonderkündigungsschutz? Verliert er den Prozess, muss er den Lohn für die Zwischenzeit nachzahlen, abzüglich dessen, was du anderweitig verdienst (§ 615 BGB). Umgekehrt fehlt dir das Druckmittel, wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht greift: in den ersten sechs Monaten und meist in Kleinbetrieben mit in der Regel höchstens zehn Beschäftigten (§§ 1, 23 KSchG).
Verhandelt wird nicht nur die Summe, sondern auch Freistellung, Zeugnis, Auszahlungstermin und eine vom Arbeitgeber bezahlte Weiterbildung oder Outplacement-Beratung. Die kann anders als die Abfindung steuerfrei sein (§ 3 Nr. 19 EStG), Details im Guide Aufhebungsvertrag. Und eine geförderte Weiterbildung über die Agentur bleibt auch mit Abfindung möglich: Nach deinem Vermögen fragt § 81 SGB III nicht.
Die Abfindung ist in Sicht, der nächste Job noch nicht?
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Kostenloses Erstgespräch buchenDrei Wochen: die Frist, an der jede Verhandlung hängt
Willst du eine Kündigung angreifen, musst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Danach gilt sie als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG), und dein stärkstes Argument ist weg. Beim Angebot nach § 1a läuft es andersherum: Die 0,5 Monatsverdienste bekommst du nur, wenn du die Frist verstreichen lässt. Klagst du, entfällt dieser Anspruch, und alles Weitere ist Verhandlung.
Die Güteverhandlung soll in Kündigungssachen innerhalb von zwei Wochen nach Klageerhebung stattfinden (§ 61a Abs. 2 ArbGG), ihr Zweck ist ausdrücklich die gütliche Einigung (§ 54 ArbGG). In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG). Alle Fristen nach einer Kündigung auf einem Zeitstrahl zeigt der Fahrplan Gekündigt, was nun?
„Die Kündigung ist mir am [Datum] zugegangen, die Klagefrist läuft bis [Datum]. Lohnt sich in meinem Fall eine Klage, oder ist das Angebot die bessere Wahl?“
Die Frage für die Erstberatung, in Woche eins statt in Woche drei. Mitnehmen: Kündigung, Arbeitsvertrag, letzte Gehaltsabrechnungen.Dieser Artikel ist eine Einschätzung aus der Beratungspraxis eines Bildungsträgers, keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob sich eine Klage lohnt, klärst du innerhalb der drei Wochen mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, deiner Gewerkschaft oder der Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht, Steuerfragen mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Abfindung und Steuer 2026: Die Fünftelregelung kommt erst mit dem Bescheid
Eine Abfindung ist voll steuerpflichtig, einen Freibetrag gibt es nicht. Weil sie steuerlich eine Entschädigung ist (§ 24 Nr. 1 EStG), kann sie nach der Fünftelregelung in § 34 EStG ermäßigt besteuert werden. Seit 2025 bekommst du diesen Vorteil aber nur noch über die Einkommensteuererklärung.
Was sich geändert hat. Das Wachstumschancengesetz hat die Fünftelregelung zum 1. Januar 2025 aus dem Lohnsteuerabzug gestrichen (§ 39b Abs. 3 EStG) und mit ihr die Pflicht zur Steuererklärung, die daran hing (§ 46 Abs. 2 Nr. 5 EStG). Der Arbeitgeber zieht also Lohnsteuer ab, als gäbe es die Regelung nicht. Den Unterschied holst du dir nur mit einer Erklärung zurück, in der Regel bis zu vier Jahre lang (§§ 169, 170 AO), für 2026 also bis Ende 2030. In der Lohnsteuerbescheinigung 2026 steht die Abfindung in Zeile 10, bei Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und Entschädigungen. Prüf, dass sie dort auftaucht.
Fortsetzung des Beispiels: Ende am 31. Dezember 2026, die 18.000 € kommen mit dem letzten Gehalt. Zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung: angenommen 40.000 €. Tarif 2026 nach § 32a EStG, Einzelveranlagung, ohne Kirchensteuer.
Ohne Fünftelregelung: Einkommensteuer auf 58.000 € = 13.468 €, auf 40.000 € = 7.209 €. Auf die Abfindung entfallen 6.259 €.
Mit Fünftelregelung: Steuer auf 40.000 € plus ein Fünftel der Abfindung (3.600 €), also auf 43.600 € = 8.371 €. Das sind 1.162 € mehr als auf 40.000 €, mal fünf: 5.810 €.
Ersparnis: 449 €. Solidaritätszuschlag fällt nicht an, die Steuer bleibt unter der Freigrenze von 20.350 € (§ 3 Abs. 3 SolzG).
Knapp 450 €, weniger als viele erwarten. Die Ersparnis hängt an der Abfindung und an deinem übrigen Einkommen im Auszahlungsjahr, gerechnet wie im Beispiel:
| Übriges zu versteuerndes Einkommen | 10.000 € Abfindung | 18.000 € | 30.000 € | 50.000 € |
|---|---|---|---|---|
| 20.000 € | 137 € | 448 € | 1.243 € | 3.459 € |
| 40.000 € | 139 € | 449 € | 1.245 € | 2.760 € |
| 60.000 € | 141 € | 336 € | 546 € | 676 € |
| 70.000 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Ab 69.879 € übrigem Einkommen liegt jeder weitere Euro schon beim Spitzensteuersatz von 42 Prozent, dann bringt die Regelung nichts mehr (Werte ohne Kirchensteuer und Soli). Viel bringt sie bei sehr niedrigem übrigem Einkommen. Dann ist aber oft Arbeitslosengeld im Spiel, das über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz erhöht (§ 32b EStG) und ab 410 € zur Steuererklärung verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Solche Jahre rechnest du besser mit Steuerprogramm oder Lohnsteuerhilfeverein durch.
Die Bedingung dahinter: Zusammenballung. Die Abfindung muss in einem Jahr zufließen, und du musst dadurch mehr bekommen als bei normaler Weiterarbeit. Laut Bundesfinanzministerium ist das stets erfüllt, wenn die Abfindung höher ist als das Gehalt, das dir bis Jahresende entgeht. Sonst wird verglichen, in der Regel mit dem Vorjahr, und Arbeitslosengeld zählt mit. Raten über den Jahreswechsel sind deshalb grundsätzlich schädlich, unschädlich ist nur eine kleine Zahlung bis 10 Prozent der Hauptleistung. Die Auszahlung ins Folgejahr zu schieben ist erlaubt, nur entgeht dir dort ein ganzes Jahresgehalt, und eine kleinere Abfindung kann am Test scheitern (BMF-Schreiben vom 1. November 2013, geändert 2016). Lass das vorher durchrechnen.
Sozialabgaben: auf die echte Abfindung keine
Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, weil sie für die Zeit nach dem Ende der Beschäftigung gezahlt wird. So sieht es das Bundessozialgericht (Urteil vom 21. Februar 1990, 12 RK 20/88; aufgegriffen im Urteil vom 28. Januar 1999, B 12 KR 6/98 R). Die Kehrseite: Rentenpunkte bringt dir die Abfindung auch nicht. Zwei Ausnahmen:
Das Arbeitsverhältnis läuft weiter. Eine Abfindung bei weiterbestehender Beschäftigung, etwa für eine Herabstufung, ist beitragspflichtig (BSG, B 12 KR 6/98 R).
In der Abfindung steckt Lohn. Nachgezahltes Gehalt, Urlaubsabgeltung oder Boni bleiben Arbeitsentgelt, auch wenn sie im Vertrag „Abfindung“ heißen. Lass offene Ansprüche deshalb getrennt ausweisen.
Abfindung und Arbeitslosengeld: nicht angerechnet, aber nicht folgenlos
Die Abfindung wird nicht vom Arbeitslosengeld abgezogen. Sie erhöht es aber auch nicht, denn Zahlungen wegen der Beendigung bleiben bei der Berechnung außen vor (§ 151 Abs. 2 Nr. 1 SGB III), mehr dazu im Guide Arbeitslosengeld 1. Zwei Mechanismen können dich trotzdem Geld kosten.
1. Ruhen, wenn das Arbeitsverhältnis zu früh endet. Endet es vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers, ruht das Arbeitslosengeld (§ 158 SGB III): bis zum fiktiven Fristende, höchstens ein Jahr – oder kürzer, nämlich nur so lange, bis du mit deinem letzten Tagesverdienst einen Teil der Abfindung verdient hättest. Dieser Teil beträgt 60 Prozent und sinkt mit Alter und Betriebszugehörigkeit bis auf 25 Prozent:
| Im Betrieb | unter 40 J. | ab 40 | ab 45 | ab 50 | ab 55 | ab 60 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| unter 5 Jahre | 60 % | 55 % | 50 % | 45 % | 40 % | 35 % |
| ab 5 Jahre | 55 % | 50 % | 45 % | 40 % | 35 % | 30 % |
| ab 10 Jahre | 50 % | 45 % | 40 % | 35 % | 30 % | 25 % |
| ab 15 Jahre | 45 % | 40 % | 35 % | 30 % | 25 % | 25 % |
| ab 20 Jahre | 40 % | 35 % | 30 % | 25 % | 25 % | 25 % |
Die Tabelle stammt aus dem Merkblatt 17 der Bundesagentur, es zählt das Alter am Ende des Arbeitsverhältnisses. Im Beispiel (50 Jahre, gut acht Jahre im Betrieb) sind das 40 Prozent von 18.000 €, also 7.200 €. Geteilt durch den Verdienst pro Kalendertag (4.000 € × 12 : 365 = 131,51 €) ergibt das 54 Tage Ruhen, auch wenn das Arbeitsverhältnis zwei Monate zu früh endete. Die Anspruchsdauer bleibt, aber in der Ruhenszeit bist du laut Merkblatt nicht über die Agentur versichert, und deine festen Kosten muss die Abfindung tragen. Rechne das durch, bevor du einem früheren Enddatum zustimmst.
2. Sperrzeit, wenn du an der Beendigung mitwirkst. Die bloße Hinnahme einer Arbeitgeberkündigung ist laut den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur zu § 159 SGB III nicht sperrzeitrelevant, „auch bei Annahme einer Abfindung“. Vorsicht nur bei offensichtlich rechtswidrigen Kündigungen, etwa mit falscher Kündigungsfrist: Deren Hinnahme kann laut Weisung auf eine Absprache hindeuten. Auch ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht zählt nicht, wenn ihm kein versicherungswidriges Verhalten vorausging. Riskant wird es beim Aufhebungsvertrag, bei einer abgesprochenen Kündigung und, wenig bekannt, wenn du bei einer Kündigung nach § 1a eine andere Abfindungshöhe vereinbarst. Wann ein Aufhebungsvertrag trotzdem ohne Sperrzeit bleibt, steht im Guide Aufhebungsvertrag, was eine Sperrzeit kostet, unter Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Wenn das Jobcenter zuständig wird
Gibt es kein Arbeitslosengeld oder reicht es nicht, kann Bürgergeld (seit Juli 2026: Grundsicherungsgeld) dazukommen, und dort zählt die Abfindung. Entscheidend ist, wann sie auf dem Konto ist:
Vor dem Antragsmonat: Sie ist Vermögen. Geschützt ist je Person ein Freibetrag nach Alter, von 5.000 € bis zum 30. Geburtstag bis zu 20.000 € ab dem 51. Lebensjahr (§ 12 Abs. 2 SGB II).
Im Antragsmonat oder während des Bezugs: Sie ist Einkommen im Monat des Zuflusses (§ 11 Abs. 2 SGB II), was übrig bleibt, zählt laut Weisung der Bundesagentur ab dem Folgemonat als Vermögen. Weil der Antrag auf den Monatsersten zurückwirkt, gilt das auch für Geld, das im Antragsmonat vor dem Antrag eingeht. Über deinen Fall entscheidet das Jobcenter, eine unabhängige Sozialberatung hilft beim Durchrechnen.
Die Abfindung als Brücke nutzen
Eine Abfindung ist kein Bonus, sondern Ersatz für Einkommen, das dir entgeht. Am meisten ist sie wert, wenn die Zeit bis zum nächsten Job kurz bleibt.
„Ich will nicht vom Arbeitsamt, das ist eine Spirale.“
O-Ton aus einem Beratungsgespräch, 2026. Wieder fest angestellt zu sein, ist in unseren Gesprächen das Grundmotiv. Eine Abfindung kann die Zeit verschaffen, diesen Schritt vorbereitet zu gehen.Weiterbildung, ohne die Abfindung anzutasten. Den Bildungsgutschein kannst du schon in der Kündigungsfrist beantragen, denn § 81 Abs. 1 Nr. 1 SGB III sieht die Förderung auch vor, um „eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden“. In einer geförderten Weiterbildung läuft das Arbeitslosengeld weiter, und zwei Kurstage verbrauchen nur einen Tag deines Anspruchs (§ 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III). Details im Guide Weiterbildung während ALG 1, den Weg zum Gutschein beschreibt der Bildungsgutschein-Guide.
Den richtigen Umfang wählen. Wer in seinem Beruf gefragt ist, braucht oft keinen Kurs, sondern Bewerbungen. Ohne Berufsabschluss ist eine Umschulung über die Arbeitsagentur meist der bessere Weg. Unsere KI-Weiterbildungen dauern drei bis sechs Monate, laufen online mit Live-Unterricht und ergänzen vorhandene Berufserfahrung, einen Abschluss ersetzen sie nicht.
Häufige Fragen
Habe ich nach einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?
In der Regel nicht. Einen Anspruch gibt es bei betriebsbedingter Kündigung mit Angebot nach § 1a KSchG, aus einem Sozialplan, aus Tarif- oder Arbeitsvertrag oder wenn das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis auflöst. Sonst ist die Abfindung Verhandlungssache.
Wie berechne ich meine Abfindung?
Mit der Faustformel 0,5 × Bruttomonatsverdienst × Beschäftigungsjahre. Mehr als sechs Monate zählen als volles Jahr, Sachbezüge wie ein Dienstwagen gehören zum Monatsverdienst. Beispiel: 4.000 € und 8 Jahre, 7 Monate ergeben 18.000 € brutto.
Wie wird eine Abfindung 2026 versteuert?
Voll, aber ermäßigt nach der Fünftelregelung (§ 34 EStG). Seit 2025 zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer ohne diese Ermäßigung ab, den Vorteil bekommst du nur über die Steuererklärung. Bei übrigem Einkommen ab 69.879 € bringt er nichts mehr.
Muss ich auf eine Abfindung Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Nein, wenn sie für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird, dann ist sie kein Arbeitsentgelt. Beitragspflichtig sind Lohnanteile darin, etwa Urlaubsabgeltung, und Abfindungen bei weiterlaufendem Arbeitsverhältnis.
Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Nein. Endet das Arbeitsverhältnis aber vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, ruht das Arbeitslosengeld eine Zeit lang, höchstens ein Jahr (§ 158 SGB III). Beim Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit dazukommen. Wer eine Kündigung nur hinnimmt, riskiert in der Regel keine.
Zählt die Abfindung beim Grundsicherungsgeld?
Ja. Kommt sie vor dem Antragsmonat, ist sie Vermögen mit einem Freibetrag von 5.000 bis 20.000 € je Person, je nach Alter. Kommt sie später, ist sie im Zuflussmonat Einkommen, der Rest ab dem Folgemonat Vermögen.
Aus der Abfindung einen Neustart machen
Im kostenlosen Erstgespräch sortieren wir mit dir, wo du stehst und ob eine geförderte KI-Weiterbildung die Zeit nach dem Job sinnvoll füllt, gern noch während der Kündigungsfrist. Passt es, bekommst du ein Bildungsangebot mit Maßnahmenummer für die Agentur, und wir unterstützen dich bei den Unterlagen. Ob gefördert wird, entscheidet die Agentur. Module und Ablauf stehen auf der Seite zur KI-Spezialist-Weiterbildung.
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Hamza Fallacara – Bildungsberater bei Scaly. Er begleitet Arbeitsuchende und Unternehmen durch den kompletten Förderprozess – vom ersten Beratungsgespräch über das Bildungsangebot mit Maßnahmenummer bis zur bewilligten Maßnahme. Die O-Töne in diesem Artikel stammen aus diesen Gesprächen. Einschätzung aus der Beratungspraxis, keine Rechtsberatung. Hamza auf LinkedIn